Beiträge von MiFlei

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    Hallo zusammen,

    in meinem Betrieb befindet sich an einer Lagerhalle eine 40m lange und 5m breite Betonladerampe, die mögliche Absturzhöhe beträgt über 1,0 m. Diese wird zum Abstellen der Ware bei der Be- und Entladung der LKW genutzt. Somit wird diese Rampe mit "Ameisen", Schnellkommissionierer und Gabelstaplern befahren. Zusätzlich befinden sich auch teilweise Mitarbeiter ohne Fahrzeuge oder nur mit Hubwagen auf der Betonladerampe.

    Die Laderampe hat auf die gesamte Länge keinen Schutz gegen Absturz.

    Nun meine Frage:

    Würdet Ihr mir zustimmen, dass Aufgrund der notwendigen Arbeiten (Be- und Entladung der LKW) eine technische Maßnahme (Geländer, Netz, PSAgA) nicht durchgeführt, sondern die unten angefügte organisatorische Maßnahme durchgeführt werden kann.

    - die Absturzkante deutlich gekennzeichnet ist

    - eine Markierung am Boden (durchgezogene Linie) 2 m von der Absturzkante entfernt aufgetragen ist

    - Fußgänger den oben genannten Bereich nicht begehen dürfen

    - FFZ den oben genannten Bereich nur quer und nicht längs an der Rampe befahren dürfen

    - die Beschäftigten darüber unterwiesen werden

    - die Einhaltung dieser Maßnahme regelmäßig überprüft wird.

    (siehe Skizze)

    Wenn jemand noch weitere Informationen oder Anregungen dazu hat, dann bitte anfügen

    Vielen Dank!