Ich würde vom Bauchgefühl her sagen, daß die Bestellung mit Versetzung erlischt. Der Vergleich mit dem Datenschutzbeauftragten zieht nicht wirklich, da dieses (m.M.n.) an jedem Arbeitsplatz erfüllt werden kann.
In diesem Fall ist es aber so, das eine weisungsbefugte Person (A) versetzt und in einem anderen Bereich (ggf. auch weisungsbefugt) tätig wird.
Die Position von A wird durch B übernommen.
Würde die "Bestellung" nicht automatisch erlöschen, wäre A immer noch in der Abteilung von B verantwortlich...... und was ist mit der Verantwortung von B?
Wurde mit A eine Vereinbarung getroffen und mit B nicht, dann ist A raus und wir gehen direkt zur GF
(Also nicht über LOS und streichen keine 2000 € ein (SCNR))
Soweit meine laienhafte Einschätzung.