Beiträge von Micha_K

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    NMRHZ Das mit dem Doppelposting kann passieren. Kein Dingen und lass das jetzt auch so stehen, damit der Fadeninhalt nicht entsellt wird.

    Tip für das nächste mal: Die Editierfunktion nutzen, den Inhalt löschen und "Versehentlich doppelt gepostet" oder etwas ähnliches schreiben.

    Wir hatten in den letzten Tagen Trollbesuch (jedenfalls bin ich davon überzeugt) und da reagiert der eine oder andere vielleicht etwas sensibler auf sowas.

    So, jetzt kommt beide her! Ich habe :50::49::49::49: ,*TeTa*, *Mil* und *muffin**muffin**muffin* zur Beruhigung der Gemüter.

    GENDERN? :19:

    Ich gendere nicht herum und schreibe ein pre-1990er Schuldeutsch1). Punkt. Ende der Ansage!

    Wenn mich mein AG dazu zwingen sollte, werde ich durch den Betrieb gehen und so Stilblüten wie "an der/die/das Bohrmaschin/-e/-in/-es muss der/die/das Schnellspannfutter/-in/-es durch eine/-r Abdeckung/-in vor dem/der Zugriff/-in der/die/das Bediener/-s/-in/-es geschützt werden...." in der/die/das zu erstellende Schriftstück/-in/-es einfließen lassen...:46::46::46:

    Ausserdem, unsere TN haben eh alle eine - mehr oder weiniger ausgeprägte - Leseverständnis-Schwäche. Mit dem Mist verstehen die gleich nochmal die Hälfte...

    Sehenswert: https://www.youtube.com/watch?v=Ri-kVYDTEAk&t=694s

    1) Ich versuche es zumindest.

    Überlasst die Watch einfach den Fälschern von STHIL, die bekommen da ein besseres Produkt hin.

    Keine der von Euch angedachten Funktionen wird im Wald so wirklich benötigt. Arbeitsschutzfunktionen kann ich auch keine relevanten erkennen.

    Vielleicht kommt die Umfrage ja von denen... :Lach::Lach::Lach::44::44::44:

    Meine wertvolle Meinung zu der Uhr und der Umfrage.....das ganze ist unnötig

    Sehe ich auch so aber wir sollten wenigstens loben, dass es (endlich mal) keine forenfremde Umfrage ist., sondern sich thematisch schon grob eingliedern lässt.

    @Guenther Carrera:
    Du verwendest - jedenfalls meiner Meinung nach - in der angedachten Leistungsbeschreibung den Begriff "Prävention" falsch.

    Wenn Du präventiven Gesundheitsschutz betreiben willst, stellst Du die Ursache ab oder minimierst die Einflußgröße.

    Die Uhr ist aber kein, um beim Allergikerbeispiel zu bleiben, luftreinigender Filter.
    Was die Uhr einzig leisten würde ist eine, wie auch immer umgesetzte, sensorische Mengenerfassung.

    Und das führt direkt zum nächsten "Problem": Die Uhr liefert eine unbrauchbare Quantitätsangabe. Warum unbrauchbar? Ganz einfach: Es werden alle Pollen gezählt. Einen Allergiker interessieren einzig "seine" Pollenbelastung und nicht die Gesamtpollenbelastung.

    Die Implementierung einer automatisierten Pollenidentifikation für die gezielte Quantifizierung würde wohl das Budget sprengen, die Uhr größenmässig untragbar werden lassen (aber die Reflektionsfläche erhöhen!) und preislich extrem unattraktiv werden.

    Allergiker kennen übrigens die einschlägigen Webseiten, wie z.B. https://www.allergieratgeber.de/pollenflugvorh…lenflug-aktuell oder https://www.wetteronline.de/pollen?gid=106…mstadt&lon=8.65 und nehmen während ihrer individuellen Saison Antihistaminika.

    Mein Fazit (Stand jetzt): Eine weitere Sache, die die Welt nicht braucht

    "Farbe der Uhr: Orange, kann auch als Reflektor/Warnschild bei Arbeiten im Freien verwendet werden "

    Die reflektierende Oberfläche ist zu klein um effektiv zu wirken, die Verwendung enstprechender Warnkleidung ist viel effektiver.

    Es wäre schön ein paar mehr Ausstattungsmerkmale zu lesen als <...>, denn genau betrachtet kann das auch alles eine Smartwatch mit entsprechenden Apps leisten.

    die VDI 2052 sollte dir hier weiterhelfen...

    Da habe ich leider keinen Zugriff drauf. :(:rolleyes::(;(

    Edit:

    Quelle: https://www.vdi.de/richtlinien/un…lights/vdi-2052

    Zitat

    Diese Richtlinie gilt nicht für Haushaltsküchen und für gewerbliche Kleinstküchen mit einer Gesamtanschlussleistung von weniger als 25 kW der wärme- und feuchteabgebenden Geräte (z. B. Gargeräte, Spülmaschinen). Unter 25 kW Gesamtanschlussleistung wird eine Abluftanlage empfohlen.

    In jedem Fall ist die Regel BGR 111*DGUV Regel 110-002 einzuhalten

    Der Herd hat 8,2 kW, der Gefrierschrank 2,44 kW und der Kühlschrank 2,2 kW. Summe, aufgerundet, 13 kW.

    Die VDI 2052 findet somit keine Anwendung!

    Hallo zusammen,

    ich bin in der Planung einer Lehrküche (~22 m²) eingebunden, welche wir im Rahmen einer "BaE-rehaint" (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, Reha-Maßnahme integrativ) für 3 Azubis einrichten.

    • Einrichtungstechnsich müssen wir "Gastro-Standard" einhalten, also alles Edelstahl. Das ist erledigt.
    • Es gibt eine Kochstelle (Herd) mit einem benachbarten Arbeitstisch, auf dem z.B. Eine Fritteuse platziert werden kann.
      Die Abzugshaube überdeckt die gesamte Breite, der max. Volumenstrom beträgt ~750 m³/h.
      (Wahrscheinlich kann man die Türen nur mit Kraft schließen, wenn das Dingelchen auf voller Pulle läuft.)
    • Gekocht wird von den Azubis nur 1x am Tag (für max. 20 Personen (TN anderer Maßnahmen)) für den Mittagstisch.

    So, die Rahmenbedingungen sollten nun hinreichend beschrieben sein, dann komme ich zu meiner Frage:

    Gibt es irgendwo eine Vorschrift, dass die Abzugshaube die Abluft ins Freie entlassen muss oder wäre eine Umluftversion möglich.

    Die Einsatzhäufigkeit - oder genauer die Einsatzdauer !!! - betrachtend könnte meiner Meinung nach eine Umluftlösung in Betracht kommen.
    Für eine Abluftlösung müssen wir einen Wanddurchbruch umsetzen, der aber prinzipiell keinen Hinderungsgrund darstellen würde. (Soweit mir bekannt)

    Meine Empfehlung tendiert zur Abluftlösung, da mit der Abluft ja nicht nur Feuchtigkeit und Gerüche, sondern auch "Temperatur" nach aussen befördert wird.
    Hauptargument ist dabei natürlich die effektive Entsorgung der Feuchtigkeit. Den Faktor Temperatur finde ich bei einem Raum im Soutterain, bei nur einer Kochstelle, vernachlässigbar.

    Zudem ist die Abluftumsetzung zum jetzigen Zeitpunkt kostengünstiger als eine nachträgliche Änderung.

    Ja, ich weiß, ich habe meine Frage fast schon selbst beantwortet, möchte aber einen Verweis auf Vorgaben, Regeln, Stand der Technik worauf ich mich berufen kann/könnte.

    Danke schon jetzt!

    Ich tendiere auch dazu, im Zweifel lieber einen Arbeitunfall zu melden, als dieses nicht zu tun:

    Wird der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, ist die Krankenkasse in der Pflicht.
    Im Falle der Anerkennung (bei mir war es ein Achillessehnenriss (1993)) wird man Rehatechnisch zu einem Patienten, den selbst privatversicherte beneiden.


    OT:

    An dieser Stelle - aus eigener Erfahrung - mein Tip an Euch den Verunfallten immer darauf hin zu weisen, ALLE Unterlagen seines Arbeitsunfalls (Diagnosen, Arztberichte, Reha-Berichte etc.) gut und sicher aufzubewahren!

    Bei mir sind 2018 Probleme aufgetaucht, die sich als Unfallfolge einordnen ließen. Der behandelnde Arzt wollte alle Unterlagen sehen.
    Mein aktenordner war, bei irgendeinem der 5 zwischenzeitlichen Umzüge, abhanden gekommen und mussten erst bei der BG angefordert werden. - Ja, die hatten alles noch im Archiv aber es bedeutete einen Zeitverlust.