Beiträge von Micha_K

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    =O

    Die Regale sind 60 cm tief, der Spalt 50 cm tief? Das nenn ich mal "Mut zur Lücke!"


    Ich bin ja bekanntlich ein mathematisch-phsikalischer Tiefflieger aber

    • der Kippunkt liegt (beim leeren Regal) bei 30 cm tiefe und damit 20 cm hinter der Kante.
      Ungünstig beladen noch weiter hinten...
    • "Die Regale werden verschraubt"
      Wo? Nur vorne im Boden? Oder sollen Sie bis an die Wand geschoben und dort ebenfalls verschraubt werden?

      Vorrausgedacht:
      1) Ist die Wand in der Lage die zusätzlichen Belastungen durch das Regal aufzunehmen?
      (Also zusätzlich zur Windlast usw.)
      2) Wie soll die Befestigung durchgeführt werden?
      MA Krabelt in das Regal und bohrt während von unten ein Gabelstapler mit einem Bretterstapel das Regal von unten stützt?
      (Sory, bei sowas bekomme ich immer gleich Kopfkino)

    So halbseidene Sachen würde ich vehement verneinen und auf eine vernünftige Grundsituation bestehen:

    Entweder, wie AxelS schon sagte: Die Lücke füllen oder, wie Safetyofficer sagte: Das Geländer durchziehen.


    Dokumentiere Deine bedenken auf jeden Fall sauber und reiche es an die Verantwortlichen weiter. Gerne auch mit einem Hinweis auf die Haftung.

    Moin!


    Das ist vielleicht für den einen oder anderen von Euch interessant.

    Hallo zusammen,


    die FSA-Akademie bietet kostenlose Onlineseminare an.
    Das folgende Seminar ist von der BGN initiiert, ist aber allen zugänglich.


    Vom 05.02. - 15.03.2024: "Hautschutz im Betrieb"


    Zielgruppe:
    Unternehmer, Betriebsärzte und -ärztinnen, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und betriebliche Multiplikatoren.
    Das Seminar steht über die Zielgruppe hinaus allen offen, die sich für das Thema "Hautschutz" interessieren.


    Bearbeitungszeit:
    ca. 7 Stunden


    Anmeldungen für das laufende Seminar sollten noch möglich sein

    Das nächste Zeitfenster für diesesSeminar ist der 09.09. - 18.10.2024


    • FSA steht für "Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin e.V.".
    • Es ist erforderlich einen Account anzulegen.
    • Die Teilnahme ist kostenlos.
    • Während der Laufzeit des Seminars, können alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Seminar zeit- und ortsunabhängig bearbeiten.
    • Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die bis zum Ende der Seminarlaufzeit alle verpflichtenden Module durchgearbeitet und alle Wissenstests positiv abgeschlossen haben, erhalten ca. 1 - 2 Wochen nach dem Ende der Seminarlaufzeit eine Teilnahmebestätigung. Diese wird per Post an die Adresse verschickt, die bei der Registrierung angegeben wurde.
    • Für die erfolgreiche Bearbeitung des Online-Seminars "Hautschutz im Betrieb" gibt es 10 Prämienpunkte im Prämienverfahren der BGN. - Keine Angabe zu VDSI-Punkten.



    Anmerkung:

    Zur Qualität kann ich noch nicht viel sagen, aber der erste Eindruck ist ganz OK.

    Da ich keine Schleichwerbung machen will (sehe diese Produkte kritisch), bitte einfach mal mit einer Suchmaschine des Vertrauens nach "sicherheitsgurt schwangerschaft" suchen.

    Ich habe mal kurz gegoogelt und bin auf dieses Bild gestoßen.

    Ich bin da ganz bei Udo!


    Ein Gurt soll "eng am Körper anliegen", was bei den KFZ ja durch die Automatik-Gurte gegeben ist/sein sollte. - Im Gegensatz zu den vorherigen, manuell einzustellenden, festen Gurten.


    Überlegt mal, wie weit sich der Unterkörper mit Tempo X weiterbewegt, während der PKW schon kinetische Energie in Knautschblech verwandelt...
    Geschwindigkeits- und Fahrzeugabhängig kann das Lenkrad auch recht entgegenkommend sein.

    Da kann "verschenkte Distanz" durch den (zusätzlich) auslösenden Airbag zum Schwangerschaftsabbruch werden.


    Es gibt genug Studien, die belegen, das ein korrekt angelegter Sicherheitsgurt das ungeborene Leben nicht gefährdet.


    Mit der Frage: "Sind die Dinger im Bereich der STVO zugelassen?" (Habe dazu nichts gefunden) verlasse ich den OT Bereich und Frage: "Wie würde die BG/UK den Einsatz dieser -äh- Lösung bewerten?"



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    Und dann denke ich noch mal weiter.... Wer von euch hat einen Unternehmenslaptop den er zu Hause nutzt

    :!: Das würde mich auch BRENNEND interessieren :!:

    :Lach: (Ich kann das auch)


    Wenn das Gerät den gängigen technischen Standards entspricht und geprüft ist, dürfte das unter allgemeines Lebensrisiko fallen. So vorhanden, dürfte da die private Gebäudebrandversicherung und die Hausratversicherung entsprechend einspringen.

    Und wenn man denen mitteilt, dass ein Arbeitsmittel des Arbeitgebers ursächlich war, wird sich die Versicherung des Arbeitnehmers an den AG wenden, kann ich mir vorstellen.

    Natürlich wollen dann weder der Arbeitgeber noch seine Versicherung zahlen...


    Die Parteien streiten sich und am Ende entscheidet ein Richter.

    Letztlich gilt, was sich m.E. durch die gesamte SiFa-Ausbildung zieht: Es werden ausreichend Kenntnisse vermittelt um einen Überblick zu haben. Bei Bedarf muss das Wissen zu einzelnen Themen eigenständig vertief werden.

    Wie bei allem: Schule, Ausbildung, Studium...


    Mein Fahrlehrer sagte damals, nach bestandener Prüfung, so etwas wie:

    "Herzlichen Glückwunsch zum Seepferdchen, jetzt darfst Du ins große Becken und alleine schwimmen."


    und ehe ich es vergesse: Herzlichen Glückwunsch! :pros: :pros:

    Hier ein Test-Video von "Yacht TV".
    Zielgruppe sind Bootsbesitzer.
    (Wegen des Bootes schreibe ich gleich eine Bedarfsmeldung an den Chef... 8o )


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    Wir haben die Erste-Hilfe-Einrichtungen an unseren Standorten selbst überprüft, wobei ich einschränken muss, dass die Standorte personalmäßig < 50 Personen haben.


    Erste-Hilfe-Kästen sind versiegelt (Siegelaufkleber, beschreibbar) , für Bagatellverletzungen steht ein Pflasterspender bereit. Steriles Material haben das gleiche MHD.
    Fixierpflaster wird jährlich getauscht. (Oh... Da muss ich mal bei mir im Auto nachschauen...)


    Vollständigkeitsüberprüfung bei Siegelbruch.

    Bei uns prüfen das die Standortleitungen und lösen auch die (Nach-) Bestellungen aus.


    Es wäre aber eine Möglichkeit die Aufgabe an SiBe'n oder betriebliche Ersthelfer zu delegieren, welche die zu bestellenden Inhalte dann weitermelden.


    Edit: Auf dem Siegel wird Vermerkt wann die letzte Prüfung war (jährlich) und wann die sterilen Inhalte ablaufen.

    Ich habe letztens Peperoni geschnitten und mir ne halbe Stunde später mein juckendes Auge gerieben. Danach hat´s nicht mehr gejuckt, dafür teuflisch gebrannt und getränt ;(

    "Lernen durch Schmerz" :saint:

    Ist mir auch schonmal passiert...
    Im Gegenzug war die (heftige) Migräneattacke weg!

    Hallo Zusammen,

    auch ich bin relativ neu in der Sifa 3.0 Ausbildung (seit September 2023) und wollte mal "Hallo" in die Runde sagen.

    Wir sind gerade kurz vor SOL 4-3 mit der Komplexen Arbeitssituation. Ich bin schon gespannt, was hier auf die mittlere Arbeitssituation noch oben drauf kommt .

    Freue mich, dass ich dieses Forum hier gefunden habe. Habe auch schon einige interessante Sachen rausgelesen und hoffe, dass ich das ein oder andere mal auch einen Ratschlag geben kann. :)

    Hallo Marion,


    herzlich :515: in der Anstalt im Forum und weiterhin viel Erfolg bei der Ausbildung!

    Einzig elektrische Betriebsräume sind aus meiner Sicht gesondert zu betrachten. Hier kann ggf. ein CO2-Löscher Sinn machen (z.B. zum Schutz der restlichen EDV in Serverräumen oder als geeignetes Löschmittel beim brennenden Schaltschrank).

    Unser "Serverraum" hat keinen eigenen Löscher. Der davor stehende ist AB-Schaum. - Wir haben auch nur diese. Einzige Ausnahme: Küche mit ABF-Löschmittel.


    Ich sehe CO2-Löscher aus zwei Gründen kritisch:

    1) Erstickungsgefahr - Wobei bei uns erschwerend dazu kommt, das wir unter Niveau arbeiten.
    (Das nehmen einige Kollegen sogar wörtlich :cursing: :cursing: :cursing:)


    2) Was nützt Dir das tolle, rückstandsfreie Löschmittel, wenn man die ganze Elektronik wegwerfen kannst, weil der Ruß überall eingedrungen ist?

    (Da kann man dann auch gleich Pulver nehmen.... :Lach: :Lach: :44: :44: )


    Und wenn ich die Tür vom Serverschrank nicht mehr aufbekomme, weil zu heiß oder so, dann heißt es für den Brandhelfer: "Kehrtmarsch! Tür vom Raum zu! Eilgang!"


    Mick1204

    Wie andere schon sagten: Die überwiegende Brandlast zählt.

    Hallo Dennis,


    zuallererst einmal:
    Ja, das ist möglich. Wird aber an bestimmte Bedingungen - z.B. Lehrgangsbesuche - geknüpft sein.
    Bedenke: Deutschland ist der einzige Staat, der staatliche Organe (z.B. Arbeitsschutzbehörde) und "private" (BG'n und UK'n) besitzt.


    Auf Seiten der baua habe ich dieses dazu gefunden:
    https://www.baua.de/DE/Themen/…anisation/FAQ/FAQ-18.html


    Hier Kontaktdaten zur Nachfrage bei der DGUV, auf deren Seite ich nichts dazu gefunden habe:


    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.

    Geschäftsstelle Anerkennung Sifa-Lehrgänge

    Hauptabteilung SiGe, Referat Qualifizierung

    Alte Heerstraße 111

    53757 Sankt Augustin

    Was passiert eigentlich, wenn die Kollegin jetzt hergeht und geht den AG an wegen nicht gestreuter Verkehrswege?

    Du meinst Schmerzensgeld o.ä.?


    Dazu hier ein Urteil des BGA:

    Az. 43/19 - Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII


    https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/ersatz-eines-personenschadens-haftungsprivileg-des-%c2%a7-104-abs-1-satz-1-sgb-vii/


    Mein persönliches Rechtsgefühl geht da mal wieder in eine andere Richtung.


    Aber auch hier gilt: Gerichtsurteile sind immer Einzelfallurteile.