Beiträge von Micha_K

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    Hallo Matthias,

    herzlich :515:in der Anstalt im Forum!

    Ich hatte SIfa +2 (BSB & SiGeKo) und kann das etwas nachvollziehen.

    Viel Erfolg auf jedenfall! - Für alle 4 natürlich!

    Hallo Markus,

    herzlich :515:in der Anstalt im Forum!

    Ich gebe Dir Recht, man muß im Einzelfall das Lernen wieder lernen. Man bringt aber auch den Vorteil der Berufs- und Lebenserfahrung mit, was die Jungspunde nicht vorweisen können.

    Ich habe die Ausbildung(en) auch mit einer "5 vorne" (Nicht "10 vorne" !!! \V/ LLAP) begonnen und bestanden.

    Du schaffst das!

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    So ist recht: schön mit Absaugung! :Lach:

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    Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.10.2022
    - 7 ABR 27/21 -

    Fortbestand der Schwer­behinderten­vertretung bei Absinken der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten in einem Betrieb unter fünf

    BAG lässt Rechtsbeschwerde zu

    Die Schwer­behinderten­vertretung ist die Interessen­vertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Sie wird nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ua. in Betrieben mit wenigstens fünf - nicht nur vorübergehend beschäftigten - schwerbehinderten Menschen für eine Amtszeit von regelmäßig vier Jahren gewählt. Sinkt die Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter im Betrieb unter den Schwellenwert von fünf, ist das Amt der Schwer­behinderten­vertretung nicht vorzeitig beendet. Dies entschied das Bundes­arbeitsgericht.

    In dem Kölner Betrieb einer Arbeitgeberin mit ungefähr 120 Mitarbeitern wurde im November 2019 eine Schwerbehindertenvertretung gewählt. Zum 1. August 2020 sank die Zahl der schwerbehinderten Menschen in diesem Betrieb auf vier Beschäftigte. Die Arbeitgeberin informierte die Schwerbehindertenvertretung darüber, dass sie nicht mehr existiere und die schwerbehinderten Beschäftigten von der Schwerbehindertenvertretung in einem anderen Betrieb vertreten würden

    Rechtsbeschwerde hat Erfolg

    In dem von ihr eingeleiteten Verfahren hat die Schwerbehindertenvertretung des Kölner Betriebs die Feststellung begehrt, dass ihr Amt nicht aufgrund des Absinkens der Anzahl schwerbehinderter Menschen im Betrieb vorzeitig beendet ist. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben den Antrag abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung hatte vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Das Amt der Schwerbehindertenvertretung ist nicht vorzeitig beendet. Eine ausdrückliche Regelung, die das Erlöschen der Schwerbehindertenvertretung bei Absinken der Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter unter den Schwellenwert nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vorsieht, besteht im Gesetz nicht. Eine vorzeitige Beendigung der Amtszeit ist auch nicht aus gesetzessystematischen Gründen oder im Hinblick auf Sinn und Zweck des Schwellenwerts geboten.

    Suchtverhalten ist eine psychische Störung. <...>

    Stimmt. Nach ICD-10 ist alkoholabhängigkeit unter "F10 - F19: Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen" gelistet, welche eine Erkankung darstellen. Alkoholismus ist somit eine anerkannte Krankheit.


    Definition "Erkrankung":

    "Störung der Le­bens­vorgän­ge in Or­ganen oder im ge­samten Or­ganismus mit der Folge von subjektiv emp­fun­de­nen und/oder ob­jektiv feststell­ba­ren kör­per­lichen, geistigen oder see­li­schen Ver­än­de­run­gen. Krankheit wird von der Be­find­lich­keitsstörung oh­ne ob­jektivier­ba­re medizinische Ur­sache ab­ge­grenzt."

    Wie wäre die Verwendung von Fasspaletten?

    Das Fass liegt sicher und die Etagenhöhe des Regals könnte verringert werden, wodurch eventuell eine weitere Etage eingezpgen werden kann.

    In dem Fall muss dann natürlich geprüft werden, ob die zulässige Feldlast überschritten oder eingehalten wird!!!

    regal-fasspalette.jpgoder

    fasspalette-5.jpg

    Edit: Die untere Variante ist auch so stapelbar, ohne Regal.

    Ich habe in dem einen Satz nicht alles berücksichtigt. Das stimmt.

    Natürlich wird der BA zugezogen, wenn erforderlich. - Ggf. auch externe Experten, was bisher nie notwendig war.

    Den Satz "Aus diesem Grunde nerve ich die Verantwortliche Person auch mit Rückfragen... :saint::saint::saint:" hast Du wohl überlesen

    Zudem: Du kennst unseren Betrieb nicht. Weder wie groß wir sind, noch was wir machen. Die Gefährdungen sind durchaus überschaubar und die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen klappt ganz gut. Auch die Zusammenarbeit mit dem GF ist ganz OK.

    Übrigens: Auch als Sifa kann man haftbar gemacht werden.

    Wie schon an anderen Stellen mehrfach geraten: Nimm für die Praktikumsarbeit etwas, mit dem Du dich gut auskennst.
    Das gibt Dir in der Präsentation, vor allem bei Rückfragen, innere Sicherheit. Du stehst, redest und präsentierst viel überzeugender.

    Auf einer Großbaustelle sollte sich doch etwas aus deiner beruflichen Vergangenheit finden lassen, oder?

    Was fällt mir den spontan so ein?

    Elektriker: Verlegen der Energieversorgung - Vielleicht zu einem mobilen Arbeitsmittel (Baukran)

    Metaller: Montage einer Stahlkonstruktion - Balkon, externe Fluchttreppe o.ä.

    Zimmermann: Dachstuhlbau

    Da sollte sich doch was finden lassen.

    Und man kann jedes Thema "verjüngen" indem man alle erkannten Gefährdungen aufzählt (!) und bei der einen oder anderen die Bemerkung dazu schreibt "Auf diese Gefährdung wird im Rahmen dieser Projektarbeit nicht weiter eingegangen, um den Rahmen der Ausarbeitung nicht zu sprengen.

    Auch ist es nicht zwingend erforderlich "die Wirksamkeit der Maßnahmen" zu überprüfen, wenn die Umsetzung der Maßnahme erst nach Abgabe des Praktikumsberichts erfolgen wird. (Das war bei mir bei einigen Punkten der Fall)

    Arbeite gut und Vertrauensvoll mit deinem Ansprechpartner zusammen: Kommunikation ist ganz wichtig! (Im Beruf später auch!)

    Mir haben auch die flexiblen Elemente von MPM gut gefallen, besser als die der Mitbewerber auf der Messe.

    Ja, die haben ihre Vorteile.

    Neben der Möglichkeit sie deutlich näher am zu schützenden Objekt zu bauen sind sie - laut Aussgage des Standmitarbeiters - "nicht brennbar".
    (Thema Rauch- und Gasentwicklung)

    Den Hinweis auf die Mitbewerber habe ich getätigt, damit das Psoting nicht falschpositiv als Werbung klassifiziert wird.
    Daher sicherheitshalber: Es kann sein, das Mitbewerber ebenfalls "nicht brennbare" Produkte im Angebot haben.

    Einfach eine Querstrebe anbringen auf Höhe etwas unterhalb der niedrigsten Höhe des Gabelbaumes vom Stapler. Das erinnert dann mit einem kräftigen Rumms.

    Auf der Arbeitsschutz Aktuell habe ich da etwas gesehen. Es rummst nicht gar so laut sondern piept/heult/macht Krach

    Ein "Querbalken", der in entspechener Höhe an einer Kette angebracht wird. Der Balken besteht aus Kunststoff und wenn er aus der Ruhelage gebracht wird heult ein Piepser los und rote LED-Lichter blinken auf, um optisch und akustisch zu warnen.

    Das war von der Firma "MPM Deutschland GmbH" und nennt sich "Warning bar / Light and sound"
    https://mpmprotections.com/de/rammschutzp…ar-light-sound/

    Auf der Messe wurde es in Kombination mit einem Tor-Rammschutz gezeigt.

    (Mitbewerber von MPM haben sicherlich etwas ähnliches in der Angebotspalette)