Beiträge von Torsten L.

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    Meine Antwort wäre: Was sagt die Gefährdungsbeurteilung dazu? Habt Ihr eine separate GB für Corona?

    Wir haben eine GB erstellt, allerdings nciht speziell für das Fahren mit mehreren Personen während der Arbeitszeit, weil es eigentlich nicht vorkommt, naja bis auf Jetzt XD

    Zu dem Thema gemeinsame Fahrt halten wir uns an die Handlungshilfe der BG.

    Es wäre ja während der Arbeitszeit.

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine kleine frage die in eine etwas andere Richtung geht.

    Ich habe das Problem das wir bald eine Inventur haben un die Mitarbeiter von unserem Werk aus auch zu den Zulieferern fahren.

    Dürfen mehrere Leute in einem Fahrzeug fahren? Es gilt ja das Kontaktverbot unter 1,5 Metern. Ich finde hierzu keinen aussagekräftigen Regelungen die ich hier (Niedersachsen) anwenden kann.

    Hat einer zu den Punkt Erfahrungen gemacht die er mit mir teilen möchte :)

    Gruß

    Torsten

    Und wie sieht das aus mit denen, die dann in Urlaub zum Beispiel in die Türkei fahren? Wie ist es geregelt, dass der AG weiß, dass sie dort gewesen sind? Wir kontrollieren wir das? Wenn gerade unsere türkischen Mitarbeiter dann nach Hause fahren und dann sagen, sie hätten in Deutschland Urlaub gemacht.... wirklich schwierige Sache. Die zwei Wochen Quarantäne danach sind unbezahlt, also durchaus ein Grund da "etwas" zu flunkern...

    Gruß Frank

    Genau vor den Problem stehen wir auch. Aber was kann man da machen? Im Prinzip ist der Mitarbeiter ja nicht verpflichtet den Arbeitgeber zu sagen wo er Urlaub gemacht hat. Oder sehe ich das falsch?

    Gruß Torsten

    Ich glaube wenn man das haus mit einem Wohnwagen oder Mobilheim austuscht ist die Brisants durchaus gegeben.

    Eigentlich muss der Betrieb da nichts mehr unternehmen, denn der Mitarbeiter ist bereits durch entsprechende Rechtsverordnung zur Absonderung verpflichtet.

    Das Gesundheitsamt wird aber beigehen und die Kontakte der Person nachgehen. Da ist der Betrieb, zumindest für die Arbeitszeit, wiederum verpflichtet dieses aufweisen zu können. Sei es durch Einteilungslisten, Anwesenheitslisten oder durch das führen von Persönchen Kontaktlisten (so haben wir es gemacht) die der Mitarbeiter selber ausfüllt und bei Bedarf (nur betriebliche Kontakte) vorweisen kann

    Gruß

    Torsten

    Ist die Selbsterklärung mit dem Datenschutzbeauftragten des Betriebes abgeklärt?

    Das Kreuz an der richtigen Stelle gemacht, schon hat man 2 Wochen "Zusatzurlaub zuhause". ;)

    Nein das ist nicht ist nicht mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt, werde ich aber sofort in die Wege leiten :) Danke für den Tipp.

    Aber wenn die das "Kreuz" an der richtigen Stelle machen bleiben die 2 Wochen zusammen mit Frau und Kinder in Quarantäne XD bei machen wäre das mit Höchststrafe verbunden ;)

    Gruß


    Torsten

    Ohne BR würde ich dieses Thema nicht einmal ansatzweise in Erwägung ziehen. Dann kann Einem JEDER auf den S*ck gehen... Inkl. Rechtsbeistand und Klage.... Wenn es einen BR gibt, dann hat man wenigstens einen Ansprechpartner. Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, ist auch der anderweitige Rechtsweg unwahrscheinlich.

    Wir haben ein Pandemie Team wo der Betriebsrat auch mit einbezogen ist. Er hat vollstes Mitspracherecht und das ist auch gut so.


    Gruß

    Torsten

    Ich versuche den Mehrwert aus dem Vorgehen zu ziehen.

    Bei uns steht im Intranet wann die Leute zu Hause bleiben müssen (wenn sie krank sind). Dafür brauchen sie dann auch bei uns nichts unterschreiben, sondern müssen sich bei der Personalverwaltung melden.

    Das ist ja eigentlich auch der "Normalfall" bei Krankheit. Allerdings will unsere Firma einen Fall wie bei Tönjes nicht haben. Wir sind ein Fahrzeughersteller und es arbeiten ca 1000 Leute bei uns. Man kann (zum Glück) den Kollegen ja auch nicht vorschreiben wo die im Urlaub hinfahren dürfen (Ich für meinen Fall will die Kollegen informieren wo es Probleme geben kann wie Norwegen zur Zeit). Aber die Rückkehr zum Normalbetrieb nach dem Urlaub muss ja auch geplant werden. Die GF hat nur Sorge das ein Corona Fall evtl. unter der Belegschaft ist und die Firma für 2 Wochen in Quarantäne muss.

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage,

    Es geht um dir Urlaubsrückkehr der Kollegen. Wir haben bei uns im Unternehmen einen festen Sommerurlaub woran ein Großteil (90%) der Belegschaft teilnimmt. Ich habe geplant das die Rückkehrer am ersten Arbeitstag, vor dem betreten der Gebäude, eine Selbsterklärung abgeben. Hierzu habe ich einen Vordruck erstellt der so gestalltet ist das ein angekreuztes nein dazu führt das das Kollege nicht ins Gebäude kommt, dieser muss sich dann mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzten. Fieber messen haben wir erstmal nicht Betracht bezogen weil die Aufklärung eigentlich so gut ist das die Kollegen im Krankheitsfall direkt zu Hause bleiben und eine mögliche Corona Ansteckung auch Tage vor den ersten Symptomen wahrscheinlicher ist als.

    Meine Frage ist: Muss mehr geregelt werden? Habe ich was übersehen was angegeben werden muss?

    Vor dem Urlaubsantritt werden die Kollegen über dieses Vorgehen informiert und ich würde einen FAQ Katalog zur aktuellen Situation ausgeben.

    Für Anregungen und Ideen bin ich sehr Dankbar

    Mit freundlichen Gruß

    Torsten

    Hallo Torsten,

    Wir arbeiten seid 4 Jahren mit der Software. Wenn sie erstmal mit Stammdaten gefüttert ist, wie von Michael beschreiben, ist das arbeiten damit einfach und man kann Unterlagen (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Besprechungsprotokolle, Gefahrstoffkataster....) schnell erdellen und mit der Berechtigungsvergabe kann man auch genau steuern wer was einzusehen hat oder darf.

    Im Großen und ganzen einen gute Software aber man muss sehr sehr viel Fleißarbeit reinstecken.

    Gruß

    Torsten L.

    Guten Tag zusammen

    Man kann mit einer Sondergenehmigung einiges erreichen. Wenn es nur das queren der Strasse ist und keinen längeren Fahrten kann das auch genehmigt werden wenn ohne das der Stapler umgerüstet werden muss, aber es müssen hier genaue Bereiche der Querung gekennzeichnet und gesichert werden Lichtanlage / Balken/Sicherungsposten...)


    Wir stellen Fahrzeuge her und können mit einer Sondergenehmigung der Behörde und des Landkreises eine im Vorfeld festgelegte Strecke befahren.

    So eine Genehmigung haben wir auch für 2 Stapler die einen Strasse queren.

    Für einen weitern Stapler haben wir eine Abnahme durchführen lassen da er eine öffentliche Straße befährt.

    Gruß

    Torsten

    Einen schönen guten Tag wünsche ich euch allen,

    Ich bin Torsten, 34 Jahre, und seid April in der Ausbildung zur Sifa.

    Bis jetzt war ich stummer Leser, möchte dieses in Zukunft aber ändern :thumbup:.

    Zu meiner Person : Ich arbeite seid 3 Jahren in der Abteilung Arbeitssicherheit bei einen Fahrzeughersteller, und wurde durch Vertretungsaufgaben dazu auserkoren auch Sifa zu werden.

    Desweiteren bin ich Ausbilder Für Kran- und Flurförderzeugbediener.

    Ich freue mich darauf hier viel zu lernen und auf einen guten austausch.

    Mfg Torsten