Beiträge von E.weline

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    Wenn die Maschine damals ordentlich erklärt wurde, wurde auch beachtet, dass die vollständige Konformitätserklärung in der Anleitung zur Maschine enthalten sein muss. Sollte man mal hineinschauen.

    Na, davon gehen wir mal aus... aber der Kollege hat ein ganz anderes Problem:

    - Der Kunde ist nicht gerade sorgfältig mit seinen Unterlagen umgegangen bzw. die MA hat es nicht interessiert, was es da an Papieren gibt... verschwunden in den Unweiten eines Archives. Passiert - kenne ich auch... kriege ich jedes mal Pickel , wenn ich das mitbekomme. Soweit so schlecht... Wenn es eine Altmaschine ist... Risiko des Kunden... auf die Kulanz und Archivierungswut des Herstellers hoffen und gegen eine kleine Gebühr die Unterlagen noch einmal anfragen?

    ABER: Die Maschine ist noch nicht so alt...

    - Der Kollege hat nun festgestellt: Hopla.... wir haben da auch ein Problem, da wir unsere Unterlagen auch nicht finden (Server-Crash, aus Versehen durch den Schüler-Praktikanten gelöscht, die Dokumentation gab es nur in dem kleinen schwarzen Notizbüchlein des Kollegen der jetzt in Rente ist bzw. er hatte alles im Kopf...).

    Und nun?

    Aus dem Polizeibericht...

    polizeirevier-stendal_28_01_2024_pressemitteilung_berichtszeitraum-26-01-28-01-2024.pdf (sachsen-anhalt.de)

    Stendal: Schauspieler nach Verätzungen aus Krankenhaus entlassen | MDR.DE


    Fahrlässige Körperverletzung im Theater
    Stendal, Karlstraße, „Theater der Altmark“, 27.01.2024. 19:10 Uhr


    Durch das Krankenhaus Stendal wurde bekannt, dass drei Theaterdarsteller mit Verätzungen im Gesicht eingeliefert wurden.
    Diese hatten sie sich bei einer Theatervorführung zugezogen.
    Im Zuge der Aufführung hatten sich die Darsteller mit einer Mischung aus einer ascheähnlichen Substanz und Wasser das
    Gesicht eingerieben. Daraufhin erlitten alle drei Verätzungen im Gesicht. Am Vortag wurde schon mit einer Aschemischung
    geprobt. Hierbei sei es nicht zu solchen Verletzungen gekommen. Während der Vorführung verspürten die drei Darsteller ein
    Brennen auf der Haut. An den Händen, welche ebenfalls mit dem Gemisch in Kontakt kamen, waren keine Verletzungen
    ersichtlich. Eine mögliche chemische Reaktion mit dem verwendeten Make-Up ist nicht ausgeschlossen. Die Asche sowie das
    Make-Up wurden sichergestellt. Weiteres ist Teil der Ermittlungen. Eine Strafanzeige wurde gefertigt.

    Übrigens, Wasservollstrahl wird als ungeeignet beschrieben.

    Macht ja auch Sinn... für ein individuelles Produkt

    - Unsere Brandschutzhelfer werden nicht in der Nutzung des Wandhydranten ausgebildet

    - mit der Wucht einen kleinen Fahrrad Akku abzulöschen hätte was von Schmetterlingen nachjagen

    Wenn es jetzt aber größere Akkus wären, und die Feuerwehr müsste von außen über eine größere Distanz löschen, dann kann ich es mir schon vorstellen... bis zu dem Punkt, wo sie die Hütte abbrennen lassen...

    Hat man mal versucht, Akkus mit nassem oder feuchten Sand zu löschen?

    Klar! Dieser ist nicht gleich vorrätig, wäre aber machbar.

    Ich bin jetzt kein Fachmann, aber das würde wenn nur mit sehr feinem und sehr nassem Sand gehen... Nach der ersten durchgehenden Zelle wäre das enthaltene Wasser weg und dann hätte man nur noch Sand... vielleicht nach dem ersten Bedecken weiter mit zusätzlichem Wasser kühlen? Der Sand könnte als "Vermittler" dienen, um das Wasser an Ort und Stelle zu halten, so dass es nicht in alle Richtungen wegläuft. Gggf. könnte der Sand auch hilfreich sein, damit beim Explodieren wegfliegende Teilchen weniger weit fliegen...

    Schade, wenn jemand wegen so einer Banalität das Forum verlässt.

    Naja,... für ihn war es keine Banalität. Leider konnte er aber auch nicht abgrenzen, dass es Zeiten für den Stammtisch gibt und Zeiten für berufliche Belange und unter keine Umständen das eine in das andere einfließen darf... Achtung Stammtisch!!!!: irgendwie ist uns das abhanden gekommen und wir lassen solche Dinge viel zu sehr unser Leben und vor allem auch das Leben der anderen (und nur das finde ich persönlich zum Ko...en) einnehmen. Wir wären also wieder bei einer Art Spießbürgertum angekommen, wo alle Zäune gleich, jeder Sonntags in der Kirche sein muss, jeder vegan zu sein hat, ja keiner mit dem Flugzeug verreisen darf, in allen (!) 45 Kuchenspenden fürs gesamte Schulfest kein Gluten sein darf und am besten alle 30 Kinder auf dem 65,70 Euro teuren Klassenfoto mit Smileygesicht unkenntlich gemacht werden... Wie habe ich nur meine Kindheit überlebt... neben vollen Aschenbechern und offen herumstehenden Vodkaflaschen während der Familienfeiern... Stammtischgeschwätz-Ende...

    Da Du dich, laut deiner Vorstellung, in der SIFA Ausbildung befindest, verwundert mich deine "Fachkenntnis"!

    ... naja... eine Zusammenfassung des Themas wohl eher... Fachkenntnis wäre es, wenn man was zur Umsetzung beisteuern würde... z.B. Best Practise Methoden, welche man auch im eigenen Unternehmen anwenden kann und für die ich dieses Forum so sehr liebe... DANKE an alle Teilnehmer für euren Input!!! <3 :thumbup:

    Am Ende macht es doch die Mischung... Es spricht doch nichts gegen eine Kombination aus verschiedenen Medien... und vor allem sollte man sich mit der Unterweisung als Verantwortlicher selbst beschäftigen. Wenn man es regelmäßig mit neuen Gruppen zu tun (z.B. Studenten), dann fällt nicht auf, dass die Unterweisung immer die gleiche ist. Hat man es mit einer uralten Stamm-Belegschaft zu tun, dann hat das Vorbeten der immer gleichen Folien was von Predigen am Sonntag (das Buch der Bücher ist auch schon älter und ändern tut sich da nichts mehr...). Menschen erreiche ich in beiden Fällen nicht.

    Die Verantwortlichen sollten sich fragen, warum sie diese Veranstaltungen gerne online hätten? Mitgehen mit der Zeit? Vielleicht... Es sich einfacher machen? Ganz bestimmt... alle (physisch) erreichen? Aber sicher... Sich mit dem Mitarbeitern beschäftigen? Naja... Ich kann es aber auch verstehen: Man hat heute viel weniger Zeit für solche Veranstaltungen (" Was? Aber nur 30 min... mehr geht nicht, weil a, b, c...")

    ArbSchG §16

    (1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.


    ... da steht nichts von "eigenständig sich mal eben selbst unterweisen und gut ist..."

    Aber was könnte denn vorkommen und der MA wäre komplett alleine gelassen und müsste mittels GBU selbst entscheiden?

    UFO-Absturz mit Austritt unbekannter Gefahrenstoffe - Arbeit einstellen...

    Da kommt ein zwielichtiger Typ und möchte in der Baugrube noch 1-2 Fässer mit Radioaktivsymbol unterbringen- Arbeit einstellen...

    Plötzlich - über Nacht - fehlt die Hälfte des Gerüstes - Arbeit einstellen...

    Er baggert im Erdreich und findet eine Leitung, die da nicht hingehört - Arbeit einstellen...

    Mal angeonmmen der Beschäftigte nimmt die mit heim, lädt sie dort und das geht hoch... wer zahlt das, und wer zahlt die Folgeschäden (Heim, Haus, Auto)? Eigentlich ein Schaden der durch einen Defekt an einem Unternehmensgegenstand ausgelöst wurde.

    Und dann denke ich noch mal weiter.... Wer von euch hat einen Unternehmenslaptop den er zu Hause nutzt?

    ... :| Du gehörst verkloppt... ^^ Jetzt müssen wir wieder ein Fass aufmachen...

    Aber genau das hab ich mir nach 2 Sätzen auch gerade überlegt...

    - Beschaffung (Anforderungen etc.) müsste vorgegeben werden

    - Prüfung der Sachen müsste auch vorgegeben werden - Bei den Labtops und der gestellten Büroausstattung wird das doch bei Dir gemacht, oder? Falls dann doch was passiert ist es Sache des Herstellers und des Anwenders (Das Ding wird ja zu 100% vom MA betrieben...)

    - Was nun der MA zuhause damit macht (Labtop mit in die Badewanne nehmen, Fahrrad-Akku an einer herausgerissenen Steckdose in der Garage laden... ) - Ich denke nach der Unterweisung sind wir da raus... oder möchtest du jeden MA im Homeoffice morgens die Treppe daheim zu seinem Arbeitsplatz geleiten...?

    ... und das bei sowas vermeintlich "banalem" wie eine Geschirrspülmaschine... deswegen *IroAN* liebe *IroAus* ich auch die Diskussionen: "Hier auf der Arbeit macht ihr so 'n Aufriss und Daheim in der Werkstatt ist mir noch nie was passiert..."

    Soll wohl bedeuten, nur ein Warnschild ist nicht geeignet, wenn die Gefahr trotzdem auftreten kann.

    Allerdings halte ich diese bildhafte Darstellung mit dem Drachen vielleicht geeignet für den Kindergarten, ansonsten eher nicht.

    Ich habe das Beispiel mit dem Krokodil für die Sicherheitswoche der technischen Azubis genutzt und die mal sortieren lassen... das Beispiel hat unser Dozent für die SIFA-Ausbildung bei der BG RCI verwendet... hat geklappt... Prinzip vergesse ich nie...

    Wie lange hat der die Lauge auf den Fuß einwirken lassen?

    Auf der Haut ist konzentrierte Natronlauge erst nach längerer Einwirkzeit kritisch und in der Regel problemlos mit Wasser abwaschbar. Anschließend evt. Haut nachfetten durch entsprechende Hautpflege, sofern keine akute Schädigung erkennbar ist.

    Hatte ich hier schon in einem anderen Zusammenhang erwähnt...

    - mehr als 4h aus falsch verstandenem Pflichtgefühl und tatkräftigem Einsatz

    - da sind noch ein paar andere Sachen schief gelaufen (Kommunikationsprobleme, MA hatte gesundheitliche Probleme, dass er den entstehenden Schmerz falsch eingeordnet hat, Schuhe gewechselt ja, aber nicht die Socken, kontaminieren Fuß nicht abgewaschen) und eigentlich wusste er aus der Unterweisung, was das für ein Zeug war - hat sogar erwähnt, dass im Privaten der Umgang mit Äzendem auch bekannt ist...

    Laut unserer Gefährdungsbeurteilung keine Augenspülflasche notwendig. Brille und Handschuhe sind am Start. Fließendes Wasser ist in der Küche mahr als genug vorhanden.

    Praxisbeispiel... genau bei so einer Tätigkeit... MA hantiert beim Kunden mit den vermeintlich entleerten Schläuchen so eines Dosiersystems einer Industriespülmaschine herum... hat sogar eine Schutzbrille auf und trotzdem hat es ein Tropfen geschafft dahinter im Auge zu landen... Resultat: Selbst nach zwei Wochen war das Auge gerötet bis blutrot ...

    Im SDB wird empfohlen...

    "Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser oder Augenspüllösung spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen." Da steht auch was von einer dichtschließenden Brille und laugenbeständiger Kleidung...

    Ihr habt da eine starke Lauge vor euch... pH 12-13... ist nicht ohne... wegen sowas hat einer unserer Mitarbeiter jetzt ein Loch im Fuß... schön schwarz... schön tief... wird schön hauttranspantiert...

    Problem: Bei so einem "Da ist ein Waschbecken in der Nähe..." - eigentlich gehört da eine Notdusche in die Nähe... mit allem Organisatorischen Zubehör... oder aber eine Augenspülflasche... und das ist schon eine kontrovers diskutierte Krücke...

    Auch bei vom Arbeitgeber geduldeten Raucherpausen und auf den Wegen zum Rauchen besteht kein Versicherungsschutz.

    Das ZUM macht mich jetzt aber doch nachdenklich... In der Pause... kein Versicherungsschutz... Weg zur Pause... leuchtet mir ein... Weg von der Pause wäre jetzt wieder interessant...Sie befand sich ja auf dem Weg zum Arbeitsplatz... somit nicht mehr privatwirtschaftlich unterwegs... wäre also versichert...

    Ein Kumpel von mir arbeitet in einer Autowerkstatt. Dem seine Klamotten bleiben alleine stehen wenn er sie auszieht. Und der fährt so in seinem Auto.

    ... wäre das in manchen Fällen nicht schon ein Gefahrgut-Transport... je nachdem wieviel Liter pro Kleidungsstück das sind... :/ Wenn das Drogenschmuggler machen (also etwas mit dem Gefahrstoff tränken), dann ist es sogar kriminell... ;)