Beiträge von E.weline

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    Gesetzt dem Fall, dass Ihr bereits ein Deutsches SDS vorliegen habt, dürfte die Rechtslage für die anderen Länder in der EU gleich sein. Da kommt es nur auf die Frage der Amtssprachen (!) - einige Länder haben da gleich mehrere - und auf de Frage des Umganges mit Notrufen an (manche habe eine nationale Nummer, manche lassen es offen...).

    Wirklich Kritisch wird es, wenn ihr was außerhalb der EU zur Verfügung stellen wollt (Türkei z.B. hätte gerne noch einen Zertifizierer für das SDS) - Was wenn eure Kunden so eine Anfrage an euch als EU Importeur stellen?

    Vorschlag: Prüft das Deutsche SDS auf Plausibilität und geht damit an ein "normales" Übersetzungsbüro mit der Amtssprachenliste, die ihr benötigt...

    Das Englische SDS kann bedeuten: Für England (nicht mehr EU) - Für USA (Aufpassen: schon immer abweichende Vorgaben zu EU) - Für restlich global (man hat ein GHS-SDS erstellt, ohne auf irgendeine länderspezifische Vorgabe eingehen zu müssen)

    Habe mal gerade gegoogelt, was bei französischen Balkonen vorgeschrieben ist - erstmal unabhängig davon, ob es ein Privathaus oder eine Arbeitsstätte ist...

    Interessant:

    Quelle: Brüstungen bei Treppen, Fenstern, Balkonen | TÜV SÜD (tuvsud.com)

    Bis zu einer Höhe von 12 Metern wird bundesweit eine Geländerhöhe von 90 Zentimetern vorgeschrieben. Liegt der Balkon höher, muss das Geländer 110 Zentimeter hoch sein (Ausnahme Baden-Württemberg).

    Das Ganze Thema spielt sich jetzt aber nicht ausgerechnet in BaWü ab, oder? Das wäre ja was... ;)

    Für BaWü gilt:

    Baden-Württemberg erlaubt eine Brüstungshöhe von nur 80 Zentimetern, wenn die Brüstung selbst mindestens 20 Zentimeter stark ist.

    Meinst Du, dass das Verständigungsproblem über den Altersabgrund hinweg sowas triggert? Naja, mag sein. 60 Jahre und 19 Jahre; der Unterschied ist schon auffällig.

    ... aber auch mit dem Hintergrund, dass die Erfahrungswerte für die Tätigkeiten ganz andere sein könnten. Das wäre aber spekulativ... wobei: hier verunglückte ein 19 Jähriger Leiharbeiter. Wieviel Erfahrung kann der Kollege bereits gesammelt haben?

    Tippfehler?
    psychische Belastung mit persönlichen Daten? Aber auch dann müssen Maßnahmen daraus abgeleitet werden und wenn möglich auch umgesetzt, zwecks Abstellung.

    ... aber auch diese werden in der Regel anonymisiert erstellt. Meine Erhebungen waren so gewählt, dass ein Rückschluss auf eine bestimmte Person gar nicht oder mit extrem hohem Aufwand möglich gewesen wäre.

    Anke: Was bedeutet denn in Deinem Zusammenhang verschlossen? Ganz und gar weg oder hat doch ein Personenkreis mit berechtigtem Interesse Zugang... dazu würde auf alle Fälle der Mitarbeiter selber, sein Vorgesetzter, die SiFa, der BA gehören. Der Betriebsrat bzw. Personalrat ist auch daran interessiert...

    Die Thematik hatte ich auch mal...

    Aber kann dem Vermieter der Miet-Sache die eigentliche Arbeitsstättenverordnung bzw. ASR nicht egal sein? Dabei geht es mir um die Definition als Arbeitsstätte und was im Mietvertrag steht...

    Eurer Geschäftsführung allerdings darf das ganz und gar nicht egal sein... die betreibt ja die Arbeitsstätte...

    Bei uns war das so: Wir müssen was andübeln, niederreißen, hochziehen? Vermieter informieren und Erlaubnis einholen... Dann kam meistens zurück: Ja, aber so und so ausführen und am Ende auf eigene Kosten wieder Rückbauen.

    In Kombination mit einem "regulären Büroarbeitsplatz" halte ich das - bezogen auf mich persönlich - auch nicht gerade für optimal.

    Aber so ein Gerät in der Ecke stehen zu haben und für 30 min mal was darauf zu lesen oder zu recherchieren... das wäre eher was.

    Da würde ein Gerät auch was für ein Mehrpersonen-Büro sein...

    Muss ja nicht gleich die Rennstrecke zwischen dem Werksverkehr sein: Bei uns wurden an einem Standort auf Wunsch einer Abteilung eine Art Trimm-dich-Parcours mit einigen wenigen Geräten geplant... für die Pausen im Freien.

    Ich kann mich nur nicht entsinnen, ob das dann auch tatsächlich so umgesetzt worden ist...

    Hallo alle Zusammen,

    im Zusammenhang mit dem Thema "Ausländische SiFa in Österreich" möchte man von mir eine Herausarbeitung der wesentlichen Punkte... ASA-Sitzungen, arbeitsmedizinische Betreuung, Rechtsgrundlagen, zuständige Versicherung bzw. Institutionen...

    Dabei bin ich schon auf die Besonderheit der "Sicherheitsvertrauensperson (SVP)" gestoßen, was in meinen Augen doch was anderes ist, als der Sicherheitsbeauftragte in DE.

    (siehe auch AT - Funktionen im Betrieb)

    Dabei frage ich mich, ob zusätzlich auch sowas wie freiwillig tätige SiBe in österreichischen Betrieben vorgesehen oder gängig sind? Auch im Zusammenhang mit der Teilnahme an ASA-Sitzungen... :/

    Was sagen denn die SiFas aus AT dazu?

    Provokant oder nicht provokant...

    Ich würde das so betrachten wie hier beschrieben:

    BG RCI - EX-Schutz Wissen - Zonen in einem Sicherheitsschrank

    Belüftet oder Nicht-Belüftet ... und dann der Knackpunkt: Restanhaftungen außen am Gebinde ausgeschlossen?

    "Bei einem Sicherheitsschrank ohne technische Lüftung ist das Innere ein explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2, wenn die in Satz 1 des vorausgehenden Absatzes genannten Bedingungen erfüllt sind. " ... und hier kommt es auch auf die Anhaftungen an...

    Spannend wird es dann, wenn Restanhaftungen ein Thema sind, denn dann ist auch die Schrankumgebung eine Zone...

    "Ist das Innere des Sicherheitsschrankes jedoch in Zone 1 eingestuft, so ist der Umkreis von mindestens 2,5 m um den Sicherheitsschrank herum bis zu einer Höhe von mindestens 0,5 m über dem Fußboden explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2"

    Ist der Umweltschrank ein "Sicherheitsschrank" oder bloß ein "Schrank"... das würde die Latte meines Erachtens noch eins raufsetzen...

    Da schließe ich mich den Vorrednern an:

    Was den gasförmigen Stickstoff angeht, so reicht die im Labor vorgeschriebenen Raumlüftung aus... bei offener Verwendung von tiefkaltem flüssigen Stickstoff sieht es anders aus... da muss man sich die Menge nochmal ansehen.

    Außerdem rechnet man nicht mit schlagartigem Ausgasen der Flasche bei regelmäßiger Kontrolle der Manometer, Schlauchverbindungen, Einsatz von Lecksuchspray etc. Defekte Arbeitsmittel werden dabei im Vorfeld identifiziert und aus dem Verkehr gezogen.

    Ich tendiere auch aus Brandschutztechnischer Sicht zu Sicherheitsschränken für Gasflaschen.

    Ist beim Wasserstoff von besonderer Bedeutung...