Beiträge von Franz0410

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    Hey,

    Danke schon mal für Eure Antworten, ich hab das ursprünglich genau so gesehen wie Ihr, aber in der Vorschrift 70 sind ja immer wieder Dumper explizit genannt. Oder ist damit was anderes gemeint als unser Paus? :28:

    Hallo Steph,

    Dumper(Muldenkipper) fallen ganz klar in die BGR 500 Kapitel 2.12.

    Es geht eigentlich darum dass die Bediener auch die Vorschriften für Gruben, Gräben usw wissen. Beladen von Mulden,(Schutzabständen).

    Deswegen astrein Baumaschine.

    Grüße aus Bayern,

    Zum Thema Regale gibt es neben DGUV Vorschriften auch eine Menge DIN Normen.

    Prinzipiell steht geschrieben, dass Arbeiten nur von Fachfirmen oder Fachkundigen Personen durchgeführt werden dürfen.

    Dass gilt für den Aufbau, für Reparaturen, Umbauten usw,

    Prüfungen: nach Aufbau erfolgt eine Prüfung, die Jährlich wiederholt werden muss. Im Schadensfall vor Weiterarbeit wieder Prüfung.

    Nach Feststellung eines Schadens bei der Prüfung, und dessen Behebung erfolgt eine Nachprüfung.

    Prüfen dürfen nur Fachkundige Personen. ( Lehrgang mit erfolgreich abgelegter Prüfung).

    Um die Fachkunde aufrecht zu erhalten, entweder täglicher Umgang mit Regalen( Prüfen von verschiedenen Regalen in versch. Firmen, oder alle Jahre ne Weiterbildung besuchen.

    Heisst ein interner Regalprüfer der nur einmal einen Lehrgang besucht hat, und jetzt nur einmal im Jahr das eigene Regal prüft und sich nicht weiterbildet ( z.B durch Auffrischungskurse ist so nicht zulässig).

    Es wird zwar bei einer BG Kontrolle nicht auffallen, aber im Schadensfall vor Gericht wird euch das zum Verhängnis.

    Grüße Franz

    Hallo,

    das ist ein sehr heikles Thema. Habe genau diesbezüglich öfters mit verschiedenen BG`s telefoniert.

    Punkt eins: Solche Ausbildungsbetriebe melden.

    Punkt zwei: Es wird gehandhabt wie bei Unterweisungen, der Verantwortliche muss dabei sein und kontrollieren ob der Externe auch das Richtige erzählt, und auf BW usw eingeht.

    Heisst im Konkreten Fall, Dass er verantwortlich ist, die von der BG geforderte Ausbildungsdauer zu kontrollieren ob alles Ordnungsgemäß ist bei dem Lehrgang.

    Er hat auch die Pflicht unter Ausbildungsstufe 3, Betriebliche Einweisung auf Örtlichkeit und FFZ im Betrieb, zu kontrollieren ob der Fahrer auch fahren kann.

    Wenn das alles nicht so kommt, empfehle ich euch den Film Verantwortung im Ernstfall.

    Es gibt sehr Wenige DGUV Zertifizierte Ausbilder in Deutschland,würde zu so jemand gehen,da diese nicht teurer sind als andere

    Hallo,

    bis 2016 wenn jemand im Fahrausweis Flurförderzeuge( Stapler) unter Zusatzausbildung einen Teleskop drin stehen hat ist das Gültig wenn Einweisungen, Unterweisungen gemacht werden.

    Alle anderen müssen eine Schulung nach DGUV 308-009 besuchen.

    Ausbildungsdauer ist festgelegt.

    Eine MASCHINENEINWEISUNG LANGT NICHT AUS!!!

    Kran ist die Qualifizierungsstufe 2a

    Gruß Franz

    Hallo,


    nein es gibt dazu keine Regelung,

    es gibt für den Bühneneinsatz sowohl Starre als auch Drehbare Oberwagen: Wichtig ist aber das der gemietete auch eine Zulassung für die Bühne hat (Vermerk in der Bedienungsanleitung),(Sinn dahinter ist dass die Auskippfunktion gesperrt ist wenn die Festverbundene Bühne montiert ist.) Dann einen anderen Vermieter suchen der andere Marken im Verleih hat.

    Die Aussage mit dem Betriebshof ist vollkommen richtig.

    Bei der Zuständigen Stelle(Stadt,LRA)nachfragen wie der Betriebshof von Ihnen gesehen wird.

    Wird er nicht als geschlossenes Betriebsgelände gesehen,sondern Teilöffentlich,dann wird der Teilöffentliche den öffentlichen Straßen gleichgesetzt, und dann hat man ganz schnell ein Problem bei einem Unfall.Unbedingt dann auch mit der Güterkraftverkehrsstelle im Amt klären.

    Bin der Franz 33 Jahre alt, komme Nähe Neuburg /Donau

    Bin bei der Gruma (Linde Gabelstapler-Händler) als Dozent in der Akademie tätig.

    Die LEK1 habe ich vor kurzen bestanden.

    freue mich auf eine tolle Zeit mit euch

    Gruß Franz