Beiträge von jeske

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    Dann doch lieber die alltäglichen Sicherheitschuhe gegen ein sauberes Paar Sicherheitsschuhe nur zum Betreten der Kundenwohnung (vor der Wohnung) austauschen.
    So wird die Umwelt geschont, weil die Überzieher nicht entsorgt werden müssen und die Sicherheit bleibt erhalten.

    Grundsätzlich ist Heinz Vorgehensweise das Beste. Wobei das Sauberste wäre, die Einwegüberzieher zu verwenden. Mit dem 2. Paar Sicherheitsschuhe trägst du ,, den Dreck ,, von der einen Wohnung in die andere Wohnung.
    Aber wie Heinz schon gesagt hat--> Umwelt und Rutschgefahr spricht fürs 2. Paar

    . Bei 2ter Abmahnung dann fristlose Entlassung.

    Vom Gesetz her ist das nicht zu beanstanden.

    Die fristlose Kündigung ist aber der letzte Fall eines Arbeitsgebers und sollte nur im aller äußersten Fall durchgeführt werden. ( Angriffsfläche vom Arbeitnehmer--> Klagen muss der Mitarbeiter bei einer fristlosen Kündigung wegen Sanktionen vom Arbeitsamt--> dann vor Gericht und der Richter zerpflückt womöglich unsere Dokumentation und die fristlose Kündigung. --> Zumindest Arbeit, Zeit, Nerven und Kosten.)

    Eine ordentliche Kündigung ist in den meisten Fällen besser. Wenn es der Betrieb es zulässt, Ihn ein paar Tage andere Arbeiten machen lassen, die restlichen Tage Resturlaub , vielleicht Ihn ein paar Tage freistellen und dann ist der Monat auch schon um.

    (Dieses spiegelt aber nur meine persönliche Meinung wieder.)

    Also ich war immer der Meinung, dass WIE der Beschäftigte an den Arbeitsplatz kommt ihm überlassen ist.

    Klar ist es dem Mitarbeiter selbst überlassen, wie er zur Arbeit kommt. Nichts desto trotz,sollte es in der jährlichen Unterweisung mit einfließen. Zunächst aus Sicht der Vorsorgepflicht des Arbeitgebers. Desweiten ist es auch ein Wirtschaftlicher Grund. Wegeunfälle sind Hauptpunkte bei Unfallrenten und Toten bei der Arbeit bzw. Weg zur Arbeit. Wenn sich ein Mitarbeiter verletzt, so das er nicht mehr für uns tätig ist, müssen wir Ihn ersetzen. Ich kenne die Faustformel: Was ein Mitarbeiter (Fachkraft oder ähnliches) im Jahr verdient , kostet es Ihn zu ersetzen. Jetzt mal losgesagt, wie weit die Faustformel stimmt, wir sprechen aber auf jeden Fall von einen 5 stelligen Betrag.

    Desweitern Link:
    https://www.dguv.de/fbhl/sachgebie…ooter/index.jsp

    Handwerker ist nicht gleich Handwerker und Sifa auch nicht gleich Sifa..

    habe ich auch nie behauptet....trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung, dass ein durchschnittlicher Handwerker normal keine Prüferfahrung hat. Oder willst du sagen, das jeder Handwerker Prüfererfahrungen gemäß BetrSichV besitzt.

    Leider müssen die meisten nebenbei noch arbeiten, denn das bezahlt der Chef..

    Du wirst dich wundern, selbst ich muss arbeiten. Aber sich beruflich auf Stand der Technik (und dieses rechtssicher!) zu halten, ist auch Arbeit .Frage von mir, es gibt doch eine verantwortliche Elektrofachkraft (vefk) bei euch?, Was sagt er denn, zum Thema Fortbildung und Unterweisung?

    Es reicht ein halbwegs minderbegabter Handwerker zu sein.

    Sehe ich vom Prinzip ähnlich, außer das der Handwerker noch geschult sein sollte in rechtlichen Fragen (z.B Verantwortung, Stand der Technik, Prüfprotokol usw.). Ich unterstelle mal, bei einen durchschnittlichen Handwerker,ist dieses nicht gegeben.

    Ihn deshalb zum Tagesseminar schicken ist übertrieben (frech, was Anbieter teilweise dafür nehmen), aber zumindest mal eine 1 stündige Unterweisung halte ich dann für angebracht. Besser ist noch eine Befähigte Person mit Zertifikat im Haus suchen (z.B Regalprüfer) und Ihn dann die Aufgabe aufdrücken.

    Unterweist Du auch alle im Betrieb, die geschäftlich ein Fahrzeug führen in Theorie und Praxis, wie man einen Pkw fährt? Ich vermute eher nicht und analog verhalte ich mich bei Gefahrstoffen. Erst recht wenn ich von intrinsischer Sicherheit im Labor ausgehen kann. Bei erhöhter Gefährdung wird unterwiesen und auch allgemeine Verhaltensregeln sowie spezielles Verhalten im Gefahrfall.

    Erwartest Du jetzt eine Antwort?

    Es sind nicht meine Vorschriften. Ich leide teilweise genauso darunter wie Du. Aber Du kannst doch nicht die TRGS 536 zitieren, wenn ein paar Seiten später drin steht, dass unterwiesen werden muss. Und darin steht nichts davon: Fachleute müssen nicht unterwiesen werden...oder bei intrinsischer Sicherheit braucht man nicht unterweisen.

    Dies geschieht außerhalb der Arbeitszeit. Wenn wir direkt nach der Arbait, also auf dem nach Hauseweg dort vorbei fahren sind wir über die Firma versichert. Ansonsten nicht.

    Sehe, dass als Dienstreise an und diese ist versichert ,( Eine Dienstreise nehmen AN vor, wenn sie außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig werden. Es ist auch egal, ob ich dafür bezahlt werde oder nicht --> ich bin tätig) Ob man den Unfall auch als Arbeitsunfall gelten machen kann, aufgrund der nicht klaren Beweislast, ist vielleicht ein anderes Thema. Zumindest sollte man es versuchen, wenn ein Schaden/ Verletzung entstanden ist.

    Sobald eine Gefährdung besteht, muss unterwiesen werden.

    ei laborüblichen Bedingungen nach TRGS 526 (Kapitel 3.3.3) sehe ich aber keine Gefährdung. Zumindest keine, die ich dem Fachpersonal vorbeten muss.

    Im Kapitel 4.2./ TRGS 526 steht eindeutig:
    (1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten in Laboratorien unterwiesen werden. Er kann die Aufgabe der Unterweisung auf eine geeignete Person übertragen. Grundlage für die Unterweisung sind insbesondere diese Regel, die bestehenden Betriebsanweisungen und Betriebsanleitungen für Arbeitsmittel (Geräte und Apparaturen). Siehe hierzu TRGS 555.
    (2) Die Beschäftigten sind vor der Aufnahme ihrer Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, sowie vor dem erstmaligen Verwenden von Gefahrstoffen, Einrichtungen und Arbeitsmitteln zu unterweisen.

    Du brauchst um Fachkraft für Arbeitssicherheit zu werden keinen Meister. Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war. Theoretisch brauchst du nur eine Unterschrift von deinen Arbeitgeber.

    Das wichtigste jedoch sind die Basics, die du in der Meisterschule lernst, ohne die wirst du aus meiner Sicht aus her nicht die Möglichkeit haben die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu schaffen.

    Ich glaube , dass man auch ohne ,,Meister, Techniker oder Ing. ,,Basics die Ausbildung schafft. Selber habe ich eine Ausbildung zum Industriemechaniker im letzten Jahrtausend gemacht und denke,das die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Schwierigkeitsgrad her ungefähr so ist, wie die vom Facharbeiter. Zugegeben man muss lernen sich selber Dinge anzulesen und Berichte schreiben können und vieles mehr. Aber dieses lernt man mit der Zeit.

    Wieso sprichst du nicht mit deinen jetzigen Arbeitsgeber und schilderst ihn deine Gedanken. Vielleicht gibt er Dir die Möglichkeit dich beruflich zu fördern...Sicherheitsbeauftragter zunächst.. Brandschutzbeauftragter, Gefahrstoffbeauftragter usw. und wenn Du die 4 Jahre hast, die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Zeit die Du für einen Meister- , Techniker oder Ingenieurausbildung aufwendest, kannst du ebenso gut in Lehrgänge zur Arbeitssicherheit (sind bei der BG kostenlos) und ähnliches investieren. Zumal es nicht einfach ist,seinen Meister, Techniker, Ingenieur in Teilzeit zu machen, oder auf Geld zu verzichten in Vollzeit. Und Basics muss Du Dir, sowieso teilweise selber aneignen.

    Das System mit den unterschiedlichen Ausbildungsstufen III, halte ich für recht überholungsbedürftig. Die Prüfungen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit fand ich nicht allzu schwer. Gerade die branchenspezifische Woche war bei uns einfach (Bau). Das vermittelte Wissen war nur ein Grundgerüst und für die tägliche betriebliche Praxis müsste es vertieft werden. Jeder FASI muss immer noch regelmäßig neues Wissen zum ,, Stand der Technik,, sich aneignen. In der Regel hat eine FASI mindestens eine Bildungsstufe 6 (DQR). Von jemanden mit Bildungsstufe 6 kann ich erwarten, dass er sich im Selbststudium das Wissen einer branchenspezifische Woche aneignet.

    Die Aussage von der BG und Aufsichtsamt war, dass ein Spindelschutz an jeder Maschine am Produktionsband vorhanden sein muss.
    In der Werkstatt nicht, da man davon ausgeht, dass hier nur ausgebildete Facharbeiter arbeiten.

    Ist die Werkstatt zugangsbeschränkt, sprich Sie ist abgeschlossen? Was passiert wenn ein Werkstattmitarbeiter schwindelig wird und in die Spindel fällt? Habt Ihr über die Aussage des BGer eine schriftliche Bestätigung?

    Ohne jetzt den genauen Sachverhalt bei euch im Haus genau so kennen, denke ich aus diversen Gründen, dass wenn man in der Produktion was nachrüstest, solltest man dieses auch in der Werkstatt.

    Ich würde eine Gefährdungsbeurteilung immer zunächst über die Tätigkeit machen. Keiner kauft Gefahrstoffe nur um Sie stehen zu haben. Erst die Tätigkeit/ Arbeitsverfahren zwingt uns gegeben falls einen Gefahrstoff zu kaufen. Also schauen wir zunächst was man normalerweise dafür nimmt ( z.B. Bremsenreiniger). Dann schauen wir nach eine Substitution ( z.B. Citroreiniger).Die Substitution kann natürlich auch bedeuten das wir Arbeitsverfahren ändern ( z.B. Entfernen von Farbresten mechanisch statt chemisch).Dann sehen wir vielleicht, dass die Substitution nicht für zur unseren Zweck geeignet ist. Gegeben falls haben wir aber einen Reiniger mit CMR Stoffe verwendet, finden jetzt einen ohne CMR Stoff. Dann die weitere GFB und die Maßnahmen gemäß Reihenfolge TOP durchführen.

    denn es ist irgendwie Unsinn einem Chemiker zu erklären, wie eine Säure wirkt.

    Ob man irgendwas für sinnvoll hält oder nicht, spielt in meinen Augen eine untergeordnete Rolle. Sobald eine Gefährdung besteht, muss unterwiesen werden. Ich selber fühle mich auch nicht richtig wohl dabei, Elektrofachkräfte jedes Jahr die 5 Sicherheitsregeln zu erklären. Trotzdem ist es wichtig. Viele Elektriker verletzen sich oder sterben, weil Sie die 5 S nicht einhalten.

    in der Literatur habe ich bisher immer von ,,bei langen Haaren gelesen,,, denke aber dass man nicht von einer bestimmten Haarlänge ausgehen kann. Die Spindel von der Bohrmaschine hat eine bestimmte Höhe, also ist die Gefahr für einen Bediener von 1,60m Größe anders, als die von einen 2 m Mann. Wie immer, es hilft nur eine GFB.