Beiträge von stekue

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    sehr gerne!

    Ich habe mir schon häufiger gedacht, dass ich mich damals besser hätte informieren müssen und nicht blind auf die Aussagen von meinem Vater der nur die guten Altverträge kannte.

    Man muss es halt abwägen was für einen persönlich sinnvoll ist, aber das kann man nur wenn man möglichst viele Informationen hat und auch dann gibt es immer eine gewisse Unsicherheit ob es die richtige Entscheidung ist. ÖD hat Vorteile, aber auch deutliche Nachteile - aber auch nicht unbedingt für jeden.

    genau und das ist das gute, das kann und soll jeder für sich selbst entscheiden...

    ich danke dir für diese Berichte, denn ich habe mich kürzlich gegen den ÖD entschieden, jetzt wo ich das lese, danke ich meinem Bauchgefühl es nicht gemacht zu haben...

    Danke für deine umfangreichen Ausführungen.

    Ich mache mir immer mal den Spaß und nehme Bewerbungsläufe im öD mit. Als Dipl.-Ing. Bau (FH), seit 10 Jahren selbstständig und mit ca. 13 Jahren nationaler und internationaler Berufserfahrung (auf Arbeitsschutz bezogen) lande ich immer in E12 Stufe 3-5. Hier bewegt man sich dann bei 2.7k im Monat netto. Was schon wirklich recht mau ist. E13 nur mit Uni oder Mastergeschwurbel (danke Bologna) oder man bekommt Personalverantwortung. Hier kratzt man aber auch nicht wirklich an der 3k Marke.

    In den meisten Gesprächen kam ich dann auf meinen disziplinarischen und fachlichen Vorgesetzen zu sprechen. Beim Diszi gibt es meist Null Berührungspunkte mit dem Thema Arbeitssicherheit, beim Fachverantwortlichen sieht man oft "aufstrebende" Jung-öD-ler oder Alteingesessene. Bei allen ist es mit der Fachkunde meistens nicht weit. Es gab wohl kein Gespräch wo ich den §13 ArbSchG Abs. 2 nicht genauer ausgeführt und die Notwendigkeiten verdeutlicht habe.

    Aber vielleicht lass ich mich mal zu einer Teil-öD in einer Kommune hinreisen, denn die Netzwerke im öD sind teilweise nicht zu verachten.

    den §13 ArbSchG nehme ich gern für Bereichsleiter oder Abteilungsleiter die sagen das die FaSi alles machen muss..

    Nicht nachweisbar. Also :301: Der Schutz der Mitarbeiter geht für mich vor. Natürlich nicht möglich, wenn der Scheff blockt.

    Frau Vorname Nachname (w) - ACHTUNG

    Frau Vorname Nachname - alles GUT

    das können die EDV Systeme auch verarbeiten, was ich so kenne und wie geschrieben - nicht dokumentieren und so wenig wie möglich kommunizieren

    Zu (1): Kann sein, dass "Interne" das wissen, aber kommuniziert wurde das in der Breite eher nicht, heißt, bei mir ist diese Info nicht angekommen. Ist auch nicht so wichtig.

    Zu (2): Ich hoffe, das bleibt auch so, darum ging es mir. Dass aktuell alles OK ist, ist soweit anzunehmen.

    und dazu noch, das die fehlende Info, das Kinder unter 16 auch nicht mit Biontech/Pfizer geimpft werden können...

    Sie sind nicht geeignet, auch wenn viele Gastronomen diese nutzen.

    Ich habe in der NDS Verordnung gelesen, das diese nicht als MNB in Sinne der Verordnung genutz werden würfen...

    ..., mit der Folge, dass alles mögliche und unmögliche beschafft wird und man hinterher feststellt, dass das dann für den geplanten Einsatz oft nicht verwendet werden kann bzw. weitere Dinge zu beachten sind, die evt. weitere Kosten verursachen

    ... das ist der Punkt, presetestes Beispiel ist die Beschaffung von Desinfektionmittel und dessen Lagerung.

    - Regale und deren Prüfung

    - Auffangwannen

    - etc.

    aber wir werden ja nicht gefragt/beteiligt

    Moin,

    es kommt immer auf die Umgebung an. Wenn es ein bereich ist, in dem keine direkte UV-Strahlung besteht, bist Du mit Plastik nicht schlecht bedient. Klar versprödet jedes Plasktik irgendwann, aber es ist nicht so, dass Du nach zwei Jahren die Box wegschmeissen musst.

    Gruß Frank

    Da bin ich bei dir und dazu kommt auch Optik und Kosten...

    Ich habe da Gäste/Kunden die sehen Metall und fühlen sich wohler als würde nur einen Plastikbehälter geben.

    Danke für das erste Feedback,

    ich lese aus der ASR nicht die Pflicht/Empfehlung nach einem Metallschrank, sondern Optionen.

    Das ich hier keine Tankstelle (im übrigen kenne ich Tankstellen, wo die nur so da stehen) habe und keine Garage oder so, vergaß ich zu sagen.

    Ob eine Plastikbox sinnhaft ist oder nicht ist dort (ASR) ja nicht erwähnt.

    Ich werde Metallkästen nehmen lassen, jedoch stellen mindestens zwei die Frage warum Metall wenn jahre lang Plastikboxen gereicht haben.

    VG

    stekue

    Hallo Experten,

    ich habe eine Fachfrage die in Richtung Aufhängen von Feuerlöschern im Freien zielt.

    Wenn ich einen Handfeuerlöscher im Freien aufhängen will/muss/kann und diesen vor Witterung schützen möchte, welche Anforderungen muss ich beachten.

    Reicht eine Schutzhaube, reichen diese Plastik Dinger oder muss es ein Metallkasten sein in dem der Löscher untergebracht ist.

    In der ASR 2.2 wurde ich nicht fündig.

    Vllt habt ihr ein Tipp was ich lesen kann und fündig zu werden.

    VG

    stekue

    Sehr unsauber.... Sollte-darf? Ich würde eher schreiben, dass die Masken als Fürsorgemaßnahmen zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden, und KEINE PSA sind. Dazu ein Infoblatt, wie sie zu verwenden sind. Ende im Gelände.

    Ihr schreibt die Masken ja nicht vor!!!

    Betriebsanweisungen schreibt man nicht. Die leitet man aus GBU ab. Und wenn die GBU "Maske" sagt, dann müsst Ihr die Untersuchungen nach DGUV-Regelwerk eintakten. Die GBU nach Corona bittebitte nicht als Arbeitsschutz betrachten, egal was da "von oben" kommt. Wenn Corona nicht grundsätzlich eine berufsbedingte Erkrankung ist (z.B. in den ganzen Schlachthöfen), dann IST das kein Arbeitsschutz!

    Wir müssen die Mitarbeiter bei der Arbeit schützen, aber nicht auf Grund der vergebenen Arbeit, sondern auf Grund Behördenvorgaben, die durch Tätigkeiten, die die Mitarbeiter rein privat durchführen (sich privat und ohne Schutz zu versammeln und Bazillen auszutauschen), und dann ihre Erkrankung rein privat in die Firma schleppen , um dort Kollegen anzustecken. DAFÜR müssen wir die Maskerade veranstalten.

    Da sehe ich keine FFP2-Pflicht auf Seiten des Arbeitgebers. Das ist eine medizinische Angelegenheit auf Grund "persönlicher Leistungsvoraussetzung" des Mitarbeiters. Als Arbeitgeber KÖNNEN wir da mitwirken, aber sehe uns nicht in der Verantwortung.

    so sehe ich das auch..

    weiter

    Wie weit ordnet ihr denn die FFP2 in die 112-190 ein? Fallen Sie darunter oder fallen Sie nicht darunter?