Mr_C: Wie Du den o.g. Ausführungen entnehmen kannst, darf der erste Hersteller dies gar nicht!
Aber egal, scheinbar interessiert es den Ersteller eh nicht mehr...
In diesem Sinne
Der Michael
Dann bitte eben für mein eigenes Verständnis
Der Hersteller A, hier für die Mechanik Verantwortlich, kann doch eine Konformitätserklärung für seinen Teil der Maschine herstellen. Darin versichert er, dass er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an alle Vorschriften etc. gehalten hat.
Hersteller B modifiziert die Anlage und gibt für einen modifizierten Teil ebenfalls eine Konformitätserklärung ab.
Jetzt kommt der Betreiber, der die von Hersteller A und B gebaute Anlage in Betrieb nehmen möchte und muss hierzu eine "Gesamt CE" erstellen. Hierzu kann er sich doch auf die Teil-Konformitätserklärungen von Hersteller A und B berufen und muss "nur" das Zusammenspiel bewerten.
Oder sehe ich das jetzt falsch?
Viele Grüße