Beiträge von Mr_C

ANZEIGE
ANZEIGE

    Mr_C: Wie Du den o.g. Ausführungen entnehmen kannst, darf der erste Hersteller dies gar nicht!

    Aber egal, scheinbar interessiert es den Ersteller eh nicht mehr...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Dann bitte eben für mein eigenes Verständnis :)

    Der Hersteller A, hier für die Mechanik Verantwortlich, kann doch eine Konformitätserklärung für seinen Teil der Maschine herstellen. Darin versichert er, dass er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an alle Vorschriften etc. gehalten hat.

    Hersteller B modifiziert die Anlage und gibt für einen modifizierten Teil ebenfalls eine Konformitätserklärung ab.

    Jetzt kommt der Betreiber, der die von Hersteller A und B gebaute Anlage in Betrieb nehmen möchte und muss hierzu eine "Gesamt CE" erstellen. Hierzu kann er sich doch auf die Teil-Konformitätserklärungen von Hersteller A und B berufen und muss "nur" das Zusammenspiel bewerten.

    Oder sehe ich das jetzt falsch?

    Viele Grüße

    Hallo,

    ich sehe das auch ähnlich...

    Der erste Hersteller sollte aber eine Konformitätserklärung für das bereits erstellte/gebaute mit liefern. Wenn der Steuerungsbauer (/Programmierer) dann ebenfalls noch eine Konformitätserklärung für die Steuerung abgibt, ist es nachher einfacher.

    Dann könnte man es nach dem Motto "Mechanik-Konformitätserklärung + Elektrik-Konformitätserklärung + Dokumentation = Gesamt-CE" machen.