.....und bei der Auswahl hilft die BG.
Gruß Andy
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Neues Benutzerkonto erstellen.....und bei der Auswahl hilft die BG.
Gruß Andy
Ja sicher,
Und das ist gut so.
Contenance die Herren, alles ist gut - kein Grund in den Verteidigungsmodus zu schalten.
Das war lediglich eine Feststellung ohne Wertung.
Gruß
Andy
Also haben wir uns Kleinstgebinde (50 ml Tuben) eingekauft und geben diese aus. Hier ist die Akzeptanz super.
War zu erwarten, die kann der Mitarbeiter auch daheim nach Feierabend benutzen.
Gruß Andy
...aber ohne Essig!
Hallo Frank,
ich bin der Meinung du solltest den Arbeitsmediziner bei dieser Fragestellung einbeziehen, denn
Das ist ein ganz klares Feld der Arbeitsmedizin, und aus diesem Feld sollte auch die Mehrzahl der Antworten kommen. Nicht alles, was mit Gesundheit zu tun hat, muss immer in unser Spielfeld geworfen werden.
Gruß
Andy
Guten Morgen Stefan,
hast du schon mal bei der VBG gesucht, hier würde ich Informationen zu Büroarbeitsplätzen bevorzugt vermuten.
Gruß
Andy
Hallo Marc,
danke für deine ausführliche Vorstellung und
bei den "Fachleuten".
Gruß
Andy
Hallo Stefan,
danke für das Feedback.
Gruß Andy
Jemand der in einem Forum sein "Unwesen" treibt. Einfach ein Teilnehmer in einem Forum.
Hallo Michael,
schick mir mal deine Mailadresse.
Gruß
Andy
Ich habe das Thema mal mit einem Arbeitsrichter besprochen, und der sagte mir das alle Beauftragungen und Bestellungen von Geschäftsführerwechseln unberührt bleiben.
Dann kannst (oder der Herr Arbeitsrichter) ja auch bestimmt sagen, wo es geschrieben steht. Damit wäre dann die Frage des Kollegen auch beantwortet.
Gruß
Andy
KomNet-Dialog 42548
Titel: Endet die Beauftragung nun mit Wechsel des Unternehmers bzw. mit Wechsel der beauftragenden Führungskraft?
Gruß
Kurze Vorstellung wird hier gerne gesehen.
im Forum und viel Spaß mit uns Experten
Gruß Andy
Guten Morgen Herr Schmeisser,
vielen Dank für den Hinweis.
Gruss Andy
Vielleicht hat einer der Foristen dieses Themenfeld bereits beackert und kann mir unter die Arme greifen?
Hallo Frank,
wir gehen für eine Beurteilung vor Ort und schauen uns die "Tatorte" und die Tätigkeiten an!
Gruß
Andy
Hallo,
aus welchem Grund stellst du das Verbot in Frage?
Gruß
entsprechend TRGS 410
Korrekt und § 14 (3) Gefahrstoffverordnung
Bleib hart, er kriegt nix! Sonst ist er auch so gut drauf!
Brandschutzunterweisungen sollten grundsätzlich ein Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen sein
Gemäß des Ausführungen von Tanzderhexen wird es in den von uns betreuten Betrieben auch gehalten.
Gruß
Andy