Beiträge von Katinka1412

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    Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe direkt eine Frage.


    Fall:


    Selbständige externe SiFa (ohne "Vollversorgerhintergrund") soll von einem Unternehmen bestellt werden (Fachkunde von der BG aufgrund bisheriger Ausbildungen und Berufspraxis als angestellte SiFa) anerkannt- also P5 der BG nicht mehr notwendig), hat aber kein Ing.-, Meister- oder Technikerabschluss. Voraussetzung zur Ausbildung wurde nachgewiesen und Ausbildung ist erledigt.


    Reicht die Anerkennung der BG aus, oder muß ein Ausnahmeantrag an die Bezirksregierung gestellt werden? Was muß so ein Antrag enthalten?


    Leider gehen die Meinungen der BG und der BR (BG stimmt zu, BR kommt mit Paragraphen und Ausnahmegenehmigung) auseinander... Vielleicht hat jemand das gleiche Problem und weiß Rat? ?(