Beiträge von Bibo
-
-
Dankeschön
-
hallo zusammen, bei uns gibt es auch eine Datenbank in der die Beinahe Ereignisse dokumentiert und ausgewertet werden. Bei Beinahe Unfällen mit signifikanten Gefährdungsspotential werden so genannte "onepager" erstellt (Titel, Beschreibung des Vorfalls, Faktoren, Sofortmaßnahmen und Maßnahmen gegen Wiederholung. ) diese werden dann den Abteilungen und relevanten Feemdfirmen zur Verfügung gestellt. Bei uns wird das sehr gut angenommen
-
danke für die Datei darauf kann die Unterweisung aufgebaut werden
-
danke für die Hilfe !
Bei uns werden die Stöpsel aber gerne verwendet, muss mal schauen ob ein Umstieg möglich ist.
-
..hab die Frage leider ins falsche Forum gesetzt wie kann man das ändern ? Gehört zur "PSA"
-
Hallo zusammen, seit diesem Jahr (Ende April) wird die Psa für Gehörschutz als PSA der Kategorie 3 geführt. Und somit ist diese PSA mit praktischer Üjung zu unterweisen. Meine Frage wie das bei euren Firma umgesetzt wird, bzw umgesetzt werden soll ? Bei der praktischen Unterweisung geht es meiner Meinung nach ja hauptsächlich um die gehörschutzstöpsel . Um Feedback wäre ich euch dankbar
-
Hallo zusammen, hab bei uns in der Firma das Angebot bekommen als leitende Sifa zu arbeiten. Bin gerade in der sifa Ausbildung und mit der LEK 2 fertig. Freu mich auf interessante Themen und Beiträge.
Grüsse aus Niederbayern
-
wir haben unseren Handschuplan im Intranet ausgegangen. Zudem befinden sich die Pläne im Lager und der Werkzaugausgabe. Des Weiteren wird in einer für alle gültigen Anweisung auf den Handschuplan Bezug genommen.
In der BAW sollte aber schon ein detaillierter Handschuh angegeben werden , z. B . Schnitzschutzhandschuh
-
hallo,
Fragen während und nach der Prüfung sind geeignet und meiner meinig nach am sinnvollsten.
Auch unplanmässige (nicht jede Woche um die gleiche Zeit) Begehung an den Arbeitsstätten sind wirksam und sinnvoll. Ich notiere solche Begehungen in meinem Begehungskalender. Zudem haben wir ein Softwaretool wo Begehungen dokumentiert werden können.
-
es es wurde ja schon mehrfach angesprochen, entscheidend ist die entsprechende Gefährdungsbeurteilung, wenn hieraus hervorgeht das kurze Hosen getragen werden dürfen, dann soweit ok.
-
wenn du Informationen zu neuen Gesetzen/Verordnungen bzgl dem Gesundheitsschutz hast, würd ich das schriftlich dem Betriebsarzt mitteilen, dann ist er in der Bringschuld. Wir stellen solche Themen zusätzlichen der ASA vor und lassen es protokollieren und verteilen den Bericht dann alle Abteilungen(Vorgesetzte)
-
wir stellen die Thematik in der nächsten ASA vor. Entsprechend ist dann bei relevanten Arbeiten im freien die Untersuchung anzubieten