Wenn du die Gefahren anhand einer Gefährdungsbeurteilung erkennst sind dementsprechend auch Maßnahmen zu definieren. Sollten deine Erkenntnisse anhand einer Risikomatrix alle im Roten Bereich sein so solltest du hier schnellstmöglich tätig werden. Bei der Bearbeitung einer GBU hilft mir in vielen Fällen: A017_Gesamtdokument Gefährdungskatalog der BG RCI Unter dem Punkt 2.2 wird das Thema dort behandelt. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Kurz zu Mir, Ich bin als Fachkraft in einem Consulting Unternehmen und Habe zu 80% Kundschaft aus der Autoindustrie. Bin schon mehrfach auf dieser Seite beim Suchen gelandet. Freue mich schon auf angeregte Unterhaltungen.
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