Beiträge von Daniel1980

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    Bin ebenfalls mittendrin, bei der BGN. Uns wurde auch vermittelt das wir froh sein können das wir die Ausbildung noch nach dem "alten Stand" durchlaufen dürfen, was das auch immer heißen soll. Weiter darauf eingegangen wurde nicht.
    Bin zwar "erst" 38 aber wenn man ein Weilchen aus der Schule raus ist fällt einem das Lernen Anfangs gar nicht so leicht, das musste ich auch feststellen.
    Aber wenn man erst mal drin ist, geht es.

    Hallo Zusammen,

    allmählich muss ich mich um die Abarbeitung meiner Hausaufgabe kümmern. Die Aufgabenstellung
    kennt hier ja wahrscheinlich jeder (Beschreibung eines Arbeitssystems).

    Nach reifer Überlegung habe ich mich dazu entschlossen als Arbeitssystem das "Herstellen einer Tablettenmischung nach Rezepturvorgabe"

    Kurz zum Inhalt:

    Wir sind ein Betrieb der Nahrungsmittelindustrie in dem Komprimate (Tabletten) hergestellt werden.
    Dafür müssen im ersten Step entsprechende Mischungen gefertigt werden die anschließend gepresst werden.
    Die Mischungen bestehen zu 95% aus Pulverartigen Materialien, die in der Regel Gefahrstoffe sind, sei es als Basisträger oder aber als Aromen.
    Es gibt Mischungen aus zwei bis hin zu 15 unterschiedlichen Materialien.
    Die einzelnen Materialien werden in einem Behälter auf einem Wiegesystem nach Rezepturvorgabe ausgewogen und anschließend in einem Mischer gemischt.

    Dies wäre auch der Ablauf den ich gerne behandeln würde.

    Ist dies Thema als späterer Praktikumsbericht eurer Meinung nach händelbar? Wieviel Materialien/Gefahrstoffe in einer Mischung sollte ich max. behandeln?

    Vielen Dank schonmal für eure Unterstützung.

    Schönen Gruß an alle
    der Daniel

    Ich denke, Daniel hat sich die Fragen, die er gestellt hat, auch schon selbst beantwortet.

    Genau so sieht es aus ...

    Die Summe aller getroffenen Maßnahmen sowie regelmäßiges Üben dessen, bestimmen den Erfolg einer gelungenen Evakuierung in einer Notsituation. Die Zeichen und Pläne allein helfen da weniger.

    An dem Standpunkt bin ich nun auch angelangt. Die gesammelten Argumente für die unterschiedlichen Vorgehensweisen werde ich nun mit meinem Vorgesetzten (Werksleiter) abstimmen und die Entscheidung muss letztendlich sowieso er treffen. Ich habe meinerseits alles sauber dokumentiert. Danke nochmal.

    Oh ha, da gibt es aber doch wohl einige unterschiedliche Meinungen:

    Meine Anfrage habe ich auch einmal bei KomNet gestellt wo ich heute folgende Antwort bekommen habe:


    Antwort :

    Die Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne sowie die entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten ist in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in § 4 Abs. 4 und den Nummern 1.3 und 2.3 des Anhangs geregelt. Als Stand der Technik für die Umsetzung der v. g. Anforderungen aus der ArbStättV sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 und ASR A2.3 heranzuziehen.

    Hinsichtlich der Verwendung alter und neuer Sicherheitszeichen im Betrieb und im Flucht- und Retungsplan hat Dr. Kersten Bux, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf dem 20. Dresdner Arbeitsschutz-Kolloquium "Arbeitsstätten - Neue Regeln für die Praxis" am 03.11.2011 in ihrem Vortrag folgendes ausgeführt:

    • Bei den alten und neuen Zeichen sind die Aussagen eindeutig, widersprechen sich nicht, sind ähnlich
    • Im Bestand bei Austausch einzelner alter Zeichen können diese wieder verwendet werden
    • Neubau/wesentliche Änderung Arbeitsstätte nur die neuen Zeichen verwenden
    • In einem Objekt nur die gleichen Zeichen verwenden

    Fazit:
    Grundsätzlich soll der Flucht- und Rettungsplan sowie die Kennzeichnung den Vorgaben der ASR A1.3 entsprechen. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Da in der Arbeitsstätte noch die alte Kennzeichnung verwendet wird und die Kennzeichnung übereinstimmen soll, empfiehlt es sich, die Symbole für den Plan zu verwenden, die auch in der Arbeitsstätte verwendet werden. Ob durch diese Lösung die gleiche Sicherheit gewährleistet wird, wie in der ASR A1.3 gefordert wird, hat der Arbeitgeber dies eigenverantwortlich in einer Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und die entsprechenden Maßnahmen festzulegen und zu dokumentieren. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.

    Hallo zusammen, vielleicht kann mir ja jemand mit folgendem Problem weiterhelfen:

    In unserem Betrieb ist bedingt unterschiedlicher Baujahre von Gebäudeteilen eine Mischbeschilderung (Brandschutzschilder sowie Rettungs- und Fluchtwegkennzeichnung) über die Jahre entstanden. Eine Externe Firma hat nun neue Flucht- und Rettungswegpläne für uns erstellt in denen die Brandschutzpiktogramme nach ASR A1.3 (2013 Din En ISO 7010) gestaltet sind, die Fluchtwegkennzeichnung allerdings nach der Altern Norm ASR 1.3 (2007). Ist dies zulässig, müssten in den aktualisierten Plänen die alten Piktogramme eingetragen werden wie Sie tatsächlich vor Ort ausgezeichnet sind oder müssten wir nun sämtliche Schilder wie es in den neuen Plänen angegeben ist nach der neuen Norm tauschen?