Bei der Sprühdesinfektion muss der Arbeitsschützer erstmal nein sagen, denn
- Gesundheitsgefahr durch die Aerosole für den Anwender und alle anderen Personen im Raum,
- Ex-Gefahr bei entzündbaren Desinfektionsmitteln,
- beim Sprühen wird oftmals nicht die ganze Fläche benetzt, es bleiben Stellen trocken und werden gar nicht mit desinfiziert. Und wird das Ganze nach dem Sprühen verwischt, dann wird oftmals zu wenig Desinfektionsmittel auf die Fläche aufgebracht. Es handelt sich somit in der Praxis um ein unsicheres Desinfektionsverfahren.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes (einatmen von Aeroslolen) und des Infektionsschutzes ("sicheres" Verfahren bzw. wirksame Desinfektion) ist deshalb eine Wischdesinfektion durchzuführen. Nur wenn kein anderes Desinfektionsverfahren möglich ist darf in Ausnahmefällen auf die Sprühdesinfektion zurückgegriffen werden. Und dabei ist ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, welche PSA der Anwender während der Desinfektion tragen muss.