Beiträge von Stagi

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    Also wir testen bei uns mit den POC Antigen Tests von Roche selbst und können nach Anmeldung beim MAGS und beim Gesundheitsamt auch mittels eines Vordruckes Bescheinigungen ausstellen, welche als Grenzgänger oder zum Einkaufen genutzt werden können.
    Grundlage ist die Durchführung des Tests durch med. geschultes / unterwiesenes Personal oder die Durchführung unter Beobachtung.

    Die Einweisung haben zwei Kollegen und ich durch den Betriebsarzt erhalten.

    Durch diese Bestätigungsmöglichkeit hat sich die Anzahl der Testwilligen verdoppelt.

    Der Link zur Anmeldung für NRW Betriebe:
    https://www.mags.nrw/coronavirus-be…testung-anzeige

    Wie das dann mit LKW-Fahrern von überall her umgesetzt werden kann, wird bestimmt interessant.

    In anderen Ländern kommt jetzt ja auch schon eine Form von Impfpass zum Zuge. Um soetwas konsequent zu nutzen, müssen ja auch die entsprechenden Kontrollen durchgeführt werden. Wenn die Sachen wie auf den Flughäfen aufgezeigt ablaufen, ist es wieder nur eine Halbheit des Universums.

    Im Endeffekt wird es bei den Firmen selbst liegen bleiben...

    Interessant ist dabei der genannte Preis. Wird der mit entsprechend qualifizierten Personal für die Probennahme erklärt?


    Nö, ich gehe davon aus das der Polier geschult genug ist um einen Laientest zu machen... *DueEi*

    Ein Kunde sendete uns gerade das im Anhang befindliche Merkblatt mit folgendem Passus:

    Alle externen Besucher und Monteure müssen einen negativen PCR Test (<48h) oder einen negativen Schnelltest (<24h) vorweisen. Sollte das nicht der Fall sein, muss vor Betreten des Standortes ein Schnelltest durchgeführt werden. Dieser ist kostenpflichtig und wird mit 100€ in Rechnung gestellt. Ausnahmen von der Testpflicht sind über eine Gefährdungsbeurteilung durch den Einladenden zu begründen.

    Besucher aus Virusvarianten-Gebieten oder Hochinzidenzgebieten dürfen erst nach Ablauf der 14 Tage Quarantäne und einem negativen Test die Firma betreten.


    Was denkt Ihr darüber ?

    Mein Chef hat mir diese Frage um 7 Uhr heute morgen gestellt.
    Ländersache, wie ich NRW kenne, kommt die Info frühestens Freitag Nachmittag und dann dreht unsere Dispo durch.

    Unsere LKW Fahrer sind im gesamten Bundesgebiet unterwegs. Das wird spaßig wenn nur einige Bundesländer anders entscheiden als andere.

    Ich habe ein ähnliches Problem bei meinen alten Arbeitgeber gehabt, angeblich fehlt mir die Grundqualifikation - so hieß es bei der BG Bau in der Vergangenheit.

    Nun hatte ich Besuch im Büro (bin QHSE-Beauftragter und ADR Gefahrgutbeauftragter Straße / Schiene) von einer sehr netten Dame der VNG (neuer Arbeitgeber ist dort versichert).

    Es war eine stichprobenartige Prüfung der Umsetzung der COVID Maßnahmen.

    Sie fragte mich nach der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ich zeigte ihr die Bestellung und den Vertrag und erzählte ihr von meinem Versuch bei der BG Bau.

    Und nun siehe da, sie bearbeitet die Anfragen für die VBG und hat sich meine Vita angeschaut.
    Sie sagte es wäre kein Problem mich zuzulassen.

    Meine Biografie:
    Ausbildung zum Elektroinstallateur im Handwerk
    8 Jahre Berufserfahrung
    danach Wechsel in eine andere Gesellschaft und diese durch die SCC und ISO9001 Zertifizierung geführt (das war die BG-Bau versicherte Gesellschaft)
    nun seit knapp 5 Jahren im Bereich QHSE bei meinem jetzigen Arbeitgeber tätig ebenfalls SCC** und ISO 9001 Zertifizieren lassen.

    Heute bekam ich den Anruf, 2022 bin ich dabei.

    Vom Arbeitgeber habe ich das OK.

    Kerl was freue ich mich :)

    Besten Dank für deine ausführliche Antwort.

    Eben so sehe ich das auch, wollte nur sichergehen, dass ich nicht total daneben bin.


    Dann frage ich mich, wieso ein BAG Trollo der Meinung ist 30 Kanister mit je 28l UN3473 und die knapp 450l Diesel im Fahrzeugtank wäre Kennzeichnungspflichtig.

    Ich habe die Außenstelle in Münster auch angerufen und die meinten dazu, dass der Kollege vielleicht doch einen Fehler gemacht hat... Ach ne!

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir jemand helfen, der sich mit Gefahrgut ADR auskennt.

    Angenommen wir haben einen LKW Dreiachser mit offener Ladefläche mit einem 500l Tank Diesel.

    Dieser wird jetzt beladen mit UN3473 Brennstoffzellenkartuschen (Faktor 1) - sagen wir mal insgesamt 600l

    Zählt der mögliche Tankinhalt des Dieseltanks dann auch zur Kalkulation oder sind wie unter ADR 1.1.3.3 einfach nicht mit in die Kalkulation einzubringen ?

    Denn wenn der Dieselkraftstoff nicht zählt befinde ich mich unter 1.000 Punkte.

    Zählt er doch ist ja das volle ADR Programm fällig.

    Danke für Eure Hilfe.