Hallo,
so werden bei uns bereits die Arbeitsunfälle erfasst.
Welche Fragen stellt ihr bei dieser BUM?
Grüße
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
so werden bei uns bereits die Arbeitsunfälle erfasst.
Welche Fragen stellt ihr bei dieser BUM?
Grüße
(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hallo,
hat jemand ein Testkonzept für Betriebe außerhalb des Gesundheitswesens (aber med. Personal mit Testschulung vorhanden)
Aufbau Struktur wären toll Rest muss sich ja jeder Betrieb selber basteln.
Danke
Einen Corona schnelltest gab es auch kurz vor Weihnachten für die gesamte Belegschaft.
Wer hat die denn durchgeführt bei euch?
Hallo,
wer hat denn schon eine GBU mit der neuen Arbeitsschutzverordnung erstellt?
Vorlagen?
Guten Tag zusammen,
in Vorbereitung einer Schulung für Führungskräfte zum Thema Gefährdungsbeurteilung, wurden wir gerne einige Fallbeispiele sammeln und den Führungskräften zur Bearbeitung vorlegen..
Die Kollegen sollten anhand der Fallbeispiele eine Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen (Schrittweise)
Hat da jemand evtl. Vorlagen? ggf. im Elektrobereich oder allgemein Baustellen.
Danke
Glückwunsch Micha,
wie lief das bei dir Online ab?
Hab im Dezember das Vergnügen. - Allerdings BG ETEM
Grüße
Hallo Michael,
die Frage muss sich immer der Unternehmer stellen. Zur Prüfung von Leitern und Tritten muss er in seinem Betrieb eine "Befähigte Person" schriftlich benennen.
So, wer ist nun diese Befähigte Person.
(6)
Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Zur Konkretisierung schauen wir weiter in die Technische Regel für Betriebssicherheit
Punkt 2.1
(2) Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die zur Prüfung befähigte Person so ausgewählt und qualifiziert ist, dass sie die ihr übertragenen Prüfaufgabendem Stand der Technik entsprechend (z. B. TRBS und andere technische Regeln,
DGUV-Prüfgrundsätze, ggf. in der erforderlichen Reihenfolge der Prüfschritte) und mit dem entsprechenden Prüfumfang zuverlässig und sorgfältig durchführt. In Abhängigkeit von der Prüfaufgabe (z. B. Prüfumfang, Prüfanlass, Nutzung bestimmter Messgeräte) können die Anforderungen an die Befähigung variieren.
Solltest du also mit deinem Unternehmer übereinkommen, das auf Grund deiner Berufsausbildung (für Leitern usw. eine Handwerkliche Ausbildung) als befähigte Person geeignet bist weil du Zugang und Kenntnis über die aktuellen Normen, TRBS und DGUV... hast, kannst du ohne Probleme bestellt und eingesetzt werden.
Grüße
Hallo zusammen,
da ich ja jetzt schon länger mit lese ist es Zeit sich vorzustellen.
Ich bin der Flo, 32 Jahre - Elektrotechniker Meister, Ausbilder und mittlerweile SIFA aus Bayern. .... (hier fehlen eindeutig die Flaggen für die Bundesländer )
Mein Tätigkeitsbereich umfasst den Süddeutschen Raum bei einem Bundesweit tätigen Elektroinstallationsunternehmen mit ca. 1450 Mitarbeitern und 15 Standorten.
Hier zählt sowohl die klassische Elektrotechnik, Sicherheitstechnik, Sicherheitstechnik Marine, Energietechnik, Gebäudeautomation, Medientechnik, Datentechnik, Erneuerbare Energien und mittlerweile auch ein eigener Schaltanlagenbau in Stuttgart.
Diesen gilt es noch Gefährdungsbeurteilungstechnisch aufzustellen.
Auf gutes Austauschen, Grüße aus dem Süden.
Alles anzeigenHallo Allemiteinander, ich heiße Michael, bin fast 47 Jahre alt und mache zur Zeit die Ausbildung zur SiFa. Die LEK1 habe ich bereits bestanden. Jetzt heißt es Praktikumsbericht schreiben. Ganz schön heftig, wenn man bedenkt,
was alles zu beachten ist. Beruflich bin ich bei beim Marktführer für Befestigungstechnik mit Standort in Künzelsau beschäftigt.
Ich darf nach meiner Ausbildung als Arbeitsschutzspezialist fungieren und die Kunden der Verkäuferkollegen in Sachen Arbeitsschutz beraten. Natürlich liegt der Schwerpunkt auf dem Thema PSA, was sich doch ein bisschen mit
dem ursprünglichen Arbeitsschutz beißt. Aber mein Arbeitgeber will es so, dann soll es so sein
Gebürtig bin ich Schwäbisch Haller, jedoch seit über 25 Jahren im Niederbayrischen Landkreis Straubing beheimatet - wo dann logischerweise auch mein Tätigkeitsgebiet liegt.
Jetzt haut rein, und löchert mich
Hallihallo, ja dann bist du der von der Firma W. hoch angepriesene Experte für PSAgA der sich zukünftig damit befasst.
na dann mal viel Erfolg.
Moin Florian,
fauler Sack oder ist bei Dir Google kaputt In dem Fall will ich mal nicht so sein
https://www.bghm.de/uploads/tx_ttp…10.4.2.3_04.pdf
Gruß Frank
Ne Frank ich hab nur gestern das Internet gelöscht deswegen bin ich nicht selber drauf gekommen.
Vielen Dank
Moin Florian,
die 25mm sind als Spaltmaß für Fingerverletzungen korrekt.
Gruß Frank
Hallo Frank,
hast du eine Quelle ?
Grüße
Wohl alles oder nichts, meine Gefährdungsbeurteilung sagt erst Rechtliche oder Normative Vorgaben zu berücksichtigen und dann eine Risikobeurteilung nach Nohl durchzuführen.
rechtliche oder normative Vorgaben - finde ich keine (Außer vllt. die vom Hersteller...)
somit Risikobeurteilung:
Eintrittswarscheinlichkeit 2 / Schadensschwere 2 = Ergebnis 4 > Maßnahmen zur Veringerung des Risikos sind angezeigt:
Maßnahme 25 mm Abstand lt. Herstellerangabe
aber Passt das dann so?
Hallo,
also das ist das einzige was ich in der Bedienungsanleitung des Tisches finde.
Ist eine Anweisung die Tische 25 mm umlaufend frei zu stellen ausreichend?
Hallo guten Tag,
zu dem Thema "elektrisch" höhenverstellbarer Schreibtisch hab ich folgende Frage:
- unser Betriebsarzt hat bei der letzten Begehung darauf Hingewiesen, dass hier gegenüber anderen Schreibtischen einen sog. Einklemmschutz vorhanden sein muss.
Gibt es hierzu irgendwelche Regelungen seitens den BGn
Wie soll das ausschauen?
Danke
Hallo zusammen,
sehe mich vor einer Großen Aufgabe. Mein Betrieb plant die Errichtung einer Fertigungshalle in bestehendem Gebäude zur Bearbeitung und Produktion von elektrotechnischen Schaltanlagen.
Hierzu liegen mir folgende Unterlagen vor:
- (nicht Maßstäblicher) Aufstell und Grundrissplan der Halle inkl. Maschinen und Verwaltungs- Sanitär und Pausenräume
- Angebote über die Neubeschaffungen oder generalüberholten Maschinen.
Aufgabe: "Schau mal drüber ob das von der Arbeitssicherheit her so passt"
Vorgehen..... ???
Gibt es hierzu Checklisten oder ähnliches?
Vielen Dank