Beiträge von toni

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    ist es Pflicht dass für jede Maschine, die Produktionsmitarbeiter bedienen und von der Gefahren ausgehen können, eine separate Unterweisung inkl. Dokumentation der Unterweisung gemacht werden muss ?

    Antwort: Nach erstellung der GfB kommt es zu BA und oder Unterweisung. Festgelegt in der GfB. ;)

    unabhängig ob ich jetzt eine Gefährdungsbeurteilung habe oder nicht, kann ich anhand der Betriebsanweisung unterweisen. Wird doch oft genug praktiziert, auch wenn man formal erst arbeiten dürfte, nachdem die Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde.

    Da gebe ich Dir vollkommen recht, leider ist es so. Ich finde aber das man zumindest den richtigen und formalen Weg hier beschreiben sollte...

    toni

    Hallo zusammen,

    Wenn man für jede Maschine eine aktuelle Betriebsanweisung hat, ist die Unterweisung doch einfach und schnell durchzuführen.

    Ich drehe den Spieß gerne um und frage mich, ob eine Betriebsanweisung notwendig ist. Wenn Vorgesetzte und FASI es für nötig halten, eine Betriebsanweisung zu erstellen, kann Und muss) sie auch gleichzeitig zur Unterweisung genutzt werden.

    womit wir wieder beim Thema Gefährdungsbeurteilung sind, die BA ist ja das Fazit aus der Gefährdungsbeurteilung... und wenn in der GfB festgestellt wird, dass keine Gefahr für den Menschen ansteht, dann brauche ich auch kein BA.

    Als Beispiel siehe Selbstretter, keine BA notwendig aber regelmäßige Unterweisung... festgestellt in der GfB.

    Gruß
    Toni

    Hallo,

    aber andere sollten nicht sooo ruhig sein, wie sie sind

    warum nicht? Bei mir ist alles Okay ;)

    Jetzt mal ersthaft, wir reden hier vom Zählerwechsel wo es bereits lange für das Trennen von Leitungen entsprechen GB und Anweisungen gibt oder geben muss.
    Zitat aus unsere Anweisung:

    Zitat von ---

    Herstellen der elektrischen Überbrückung in Gebäuden und an Hausanschlussleitungen

    Der elektrische Anschluss der Überbrückungsleitung ist mit Schraubklemmen oder mit einer Vorrichtung auszuführen, die einen gleichwertigen Kontaktdruck gewährleistet. Haftmagnete sind ungeeignet, weil sie keine gesicherte Verbindung gewährleisten. Für einen ausreichenden Kontaktdruck ist zu sorgen, damit eine elektrisch gut leitende Verbindung zustande kommt. Als Überbrückungsleitung ist ein hochflexibles, isoliertes Kupferseil mit min. 16 mm² Querschnitt zu verwenden. Die Anschlussklemmen müssen auf den Rohrdurchmesser abgestimmt sein. Bei allen Anschlüssen ist ein guter metallener Kontakt sicherzustellen. Die Kontaktstellen am Rohr und an den Schraubklemmen sind daher vor dem Montieren sorgfältig metallisch blank zu machen.


    Herstellen der elektrischen Überbrückung an Versorgungsleitungen
    Wasserrohrleitungen aus metallischen Werkstoffen brauchen im Allgemeinen vor einem Trennen oder Verbinden nicht elektrisch überbrückt zu werden. Eine Überbrückung ist jedoch erforderlich, wenn das Auftreten gefährlicher Berührungsspannungen aufgrund folgender Gründe nicht auszuschließen ist:

    • Obwohl ab dem 09.10.1990 Wasserrohrnetze nicht mehr als Erder-, Erdungs- oder Schutzleiter verwendet werden dürfen, ist trotzdem nicht auszuschließen, dass bei durchgehend elektrisch leitenden Anschlussleitungen durch Fehlanschlüsse elektrische Spannung auftreten kann.
    • Wenn ein Parallelverlauf mit Hochspannungsfreileitungen oder elektrisierten Bahnstrecken vorliegt.
    • Wenn durch die Trennung nur noch ein kurzer Leitungsabschnitt mit einer nicht abgeschalteten, mit Fremdstrom betriebenen, kathodischen Korrosionsschutzanlage verbunden ist.

    Für die Herstellung der elektrischen Überbrückung werden z. B. flexible isolierte Kupferseile nach DIN 46440 „Umflochtene Rundseile aus Kupfer“ verwendet, die bei einer Länge bis 10 m einen Querschnitt von 25 mm² und bei einer Länge bis 20 m einen Querschnitt von 50 mm² aufweisen.
    Die verantwortlichen Vorgesetzten werden verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nach dieser Anweisung verfahren wird

    Das sind die Schutzmaßnahmen die "eigentlich" immer gelten beim Trenne von Metall Leitungen. Vorrausgesetzt das die Hausinstallation i.O. ist, dürfte sowas auch gar nicht erst passieren. Das Problem liegt überwiegend in älteren Gebäuden aus den 1960 und 1970 Jahren... DasProblem kennen die Monteure und handeln entsprechend. Bei uns werden täglich um die 200-300 Zähler gewechselt und ganz ganz selten ist ein Stromunfall dabei.

    Toni

    Hallo,

    Umso mehr wundert mich, dass die Schutzmaßnahmen doch recht rudimentär sind, und (auch hier) spekuliert werden muss, wie man diese Unfälle vermeiden kann. Oder es trifft sich geballtes Unwissen im Forum - was ich eher nicht glaube

    erst mal ruhig mit den Pferden, natürlich sollte jedem Zählerwechsler bakannt sein wie er ein Zähler sicher zu wechsel hat. Voraussetzung ist auch das die Hausinstllation i.O. ist. In vielen Fällen hat sich das ohnehin erledigt das die Hausanschlüsse in PE sind und falls das nicht der Fall sein sollte hat die BGETEM in 2012 auch noch eine passenden Artikel dazu geschrieben.

    Wie gesagt es wird auch in den jeweiligen DIN-Normen beschieben usw. Das wechseln eines Zählers ist also kein Hexenwerk. Es kommt halt auf die ganzen Faktoren an die zusammenspielen...

    Hallo zusammen,

    ich habe für mich und meine Admin Kollegin/en eine Cloud installiert (Nextcloud) die auch soweit wunderbar funktioniert. Jetzt wollte ich aber Onlyoffice in der cloud installieren, hab es auch gemacht nur laufen tut es nicht.

    Habe in den Logdateien folgende Meldung:

    Error onlyoffice CommandRequest on check error: Bad Request oder Timeout Fehlermeldung2018-06-11T22:59:40+0200ErrorPHPfile_get_contents(xxxxxxxxx.xx/coauthoring/CommandService.ashx):

    failed to open stream: HTTP request failed! HTTP/1.1 404 Not Found
    Kann jemand etwas damit was anfangen?

    Gruß
    toni

    Hallo Axel,


    ich gebe Dir Recht, viele haben es auf die lange Bank geschoben, auch wir, aber von Panik ist/war bei uns nie die Rede.
    Das schlimme ist ja, das es gemacht werden muss... ob man nun will oder nicht. Die letzten beiden Jahren hat uns bisher gezeigt, das wir bisher alles Regelkonform eingerichtet haben.
    Das wurde sogar vom Landgericht Bochum bestätigt ;) näher will ich aber auf das Thema nicht eingehen.


    Toni

    Hallo zusammen,

    Es geht natürlich auch an uns nicht spurlos vorbei den ab den 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Durch das neue EU-Recht werden unmittelbar das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG a.F.) und die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG), auf der das BDSG basiert, abgelöst. Zeitgleich tritt ein dazu gehöriges BDSG neuer Fassung (BDSG n.F.) in Kraft, das die DSGVO zum Teil modifiziert und konkretisiert. Die DSGVO wird außerdem ergänzt werden durch die noch in Abstimmung befindliche EU-e-Privacy-Verordnung, die voraussichtlich 2019 in Kraft treten soll und Internet- und Telemediendienste betrifft.
    Ziel der DSGVO ist zunächst ein weitestgehend einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der EU. Darin sollen vor allem die Rechte und Kontrollmöglichkeiten derjenigen gestärkt werden, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden (Betroffene). Personenbezogene Daten sollen dadurch stärker geschützt werden, gleichzeitig soll aber auch ihr freier Verkehr besser gewährleistet werden.
    Wesentliche Elemente des bisherigen BDSG werden zwar erhalten bleiben. So gleichen die in Art. 5 DSGVO festgelegten Grundsätze der Datenverarbeitung, an denen sich die Verordnung orientiert, im Kern denen des BDSG a.F.: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung (Datensparsamkeit), Richtigkeit, Zeitliche Beschränkung (Speicherbegrenzung), Integrität und Vertraulichkeit sowie eine Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen für die Einhaltung dieser Grundsätze.
    Dennoch wird es zukünftig einige Änderungen geben, die es zu beachten gilt – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Gerade für Unternehmen ist es wichtig, sich bereits jetzt in der Übergangsphase um die Umsetzung der neuen Regelungen zu kümmern und neue datenschutzrechtliche Prozesse zu etablieren. Im Extremfall drohen immense Bußgelder für die verspätete Einführung der neuen Vorgaben, und genau das wollen wir verhindern!

    Wie gesagt, es kann sich zwischendurch immer wieder etwas verändern und dann müssen wir ggf. erneut reagieren.
    Ich möchte mich im Namen des Teams an dieser Stelle schon mal für die Umstände entschuldigen!

    Toni

    Hallo,

    wir haben ca. 80% unserer MA als Erst-Helfer ausgebildet, somit ist die wahrscheinlichkeit das irgend jemand da ist der vor kurzem an der Erst-Helfer Schulung teilgenomen hat groß. Ein Vorteil dieser Vollautomaten ist, das man alles vom AED vorgesagt bekommt und die Geräte eigentlich selbsterklärend sind.

    Ich kann die Geräte auch nur empfehlen!