Beiträge von toni

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    Hallo Kelte,


    wie gesagt im Moment sind es noch „ungelegte Eier“...aber vorbereitet sollte man sein wie es dann weiter geht.


    Auch wenn es nicht Datenschutzkonform ist wäre eine Liste von Geimpften und Genesenen das Beste. Müsste ja noch nicht ein Mal Namens bezogen sein, sondern über die Fachbereiche Meldung erhalten, das würde schon dabei helfen... z.B. Fachbereich Abt ABCD meldet an Personal 50 MA davon Geimpft 15, Genesen 3.


    Das würden einige Betriebe weiter helfen...oder?

    Ich will hier einfach mal so einer Art Brainstorming machen was möglich ist.

    Hallo zusammen,


    im Anhang findet Ihr den Entwurf zu dieser Verordnung.

    Obwohl es noch „ungelegte Eier“ sind, sich aber sehr wohl die Zeichen hinsichtlich Lockerungen für Geimpfte und Genese als auch Getestete abzeichnen, würde ich gerne auf die Auswirkungen für Unternehmen diskutieren. Ich halte diese Veränderungen hinsichtlich Prüf- und Dokumentationspflichten als auch der Umsetzung für ziemlich komplex, oder wie sehrt Ihr das?

    Hier mal so eine kurze Zusammenfassung der neuen Verordnung:


    Es sollen insbesondere folgende Regelungen getroffen werden:
    – bestehende Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten für getestete Personen werden auf geimpfte Personen und genesene


    Personen erstreckt,
    – für geimpfte Personen und genesene Personen werden Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften und des

    Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft vorgesehen,
    – für geimpfte Personen und genesene Personen werden Ausnahmen von Absonderungspflichten vorgesehen,
    – die Landesregierungen werden ermächtigt, weitergehende Erleichterungen und Ausnahmen von den landesrechtlichen Geboten oder Verboten für
    geimpfte Personen, genesene Personen und getestete Personen zu regeln.

    Unberührt bleiben folgende Gebote:
    – das Gebot, eine Mund-Nasen-Bedeckung, einen Mund-Nasen-Schutz oder eine Atemschutzmaske zu tragen, und
    – das Abstandsgebot im öffentlichen Raum.

    VG Toni

    Hallo groening,


    wie haltet Ihr das mit der Nachweispflicht fest?


    Habe hier noch einen interessanten Teilauszug vom DGUV Jahresbericht:



    VG Toni

    Schnelltests : Ein paar Fakten

    Am 04. April 2020 hatten wir den Gipfel der ersten Welle erreicht, die Inzidenz lag bei 44,8. Zwanzig Tage später hat sich bei I = 20,4 die Bundeskanzlerin "Öffnungsdiskussionsorgien" verbeten und ist dafür sehr kritisiert worden. Die Bayerische Landesregierung hat zu diesem Zeitpunkt das Tragen von MNS in Öffentlichkeit und ÖPNV ab der nächsten Woche für verbindlich erklärt.


    Die aktuelle Inzidenz beträgt 65,8 und B.1.1.7 setzt sich als dominante, ansteckendere Virusvariante innerhalb von wenigen Wochen durch. Schnelltests sollen es richten, damit "Lockerungen" möglich werden - das Impfen wird seine Wirksamkeit in der Gesamtbevölkerung frühestens im Laufe des Sommers voll entfalten.

    Seit letztem Mittwoch sind die ersten Laien-Antigenschnelltests zugelassen und verfügbar. Wir haben in unseren Betrieb eine Testbeschaffung noch am Tag der Zulassung angestoßen und sind gestern beliefert worden: 20 Tests zu Handhabungsversuchen. Im Betrieblichen-Pandemieteam führen wir eine intensive Diskussion über Sinnhaftigkeit und Grenzen der Aussagefähigkeit von Schnelltests. Folgende Aspekte sind für alle Nutzer wesentlich:

    • Ein Antigenschnelltest stellt lediglich eine Momentaufnahme dar.
    • Ein Laien-Antigentest muss richtig angewendet werden, nahezu alles hängt von der Probenahme ab.
    • Ein Laien-Antigentest funktioniert nur bei relativ hohen Viruslasten - also kurz vor Ausbruch von Symptomen und für eine beschränkte Phase während des Abklingens der Erkrankung.
    • Der Sinn eines Antigenschnelltests besteht darin, eine erkrankte Person früher zu identifizieren, als es sonst der Fall wäre. Dadurch kann eine Weiterverbreitung des Virus früher verhindert werden.
    • Alle verfügbaren Tests sind deutlich weniger genau als der PCR-Labortest ("Goldstandard"). Kranke werden nicht immer erkannt, man kann als "falsch negativ" identifiziert werden. Umgekehrt können Gesunde als "falsch positiv" identifiziert werden. Typische Kennwerte für Antigenschnelltests sind "Erkennen Erkrankter zu > 96 %" und "Irrtum bei Gesunden zu < 2 %".
    • Mit einem Antigenschnelltest negativ getestet zu sein bedeutet also nicht, sicher gesund zu sein. Die Abstands-, Hygiene- und Lüftungsregeln müssen daher bestehen bleiben. Wir werden lernen müssen, mit Restrisiken auch zu Covid-19 umzugehen.

    Viele Fragen sind noch ungeklärt, z. B. wie schnell eine PCR-Nachtestung möglich sein wird, wenn der gesamten Bevölkerung denmächst ein- oder zweimal in der Woche ein Antigenschnelltest zur Verfügung stehen soll (2 % von 83.000.000 überwiegend gesunden Deutschen entspräche 1,66 Mio. falsch positiver Fälle - im Moment sind wöchentlich und bundesweit rund 1,1 Mio. PCR-Tests ungenutzt). Auch noch nicht ausreichend klar ist, welche Konsequenzen sich im Detail daraus ergeben, dass Covid-19 unter bestimmten Umständen einen Arbeitsunfall darstellt (Genauigkeit, Häufigkeit und Freiwilligkeit der Untersuchung, "Stand der Technik" etc.). Gar nicht absehbar ist im Moment, wie sicher Antigenschnelltests demnächst verfügbar sein werden und zu welchem Preis.

    Vor diesem Hintergrund wird von allen mit Spannung erwartet, was zwischen Bund und Ländern morgen tatsächlich beschlossen wird.


    VG Toni

    Hallo zusammen,


    unter Aktuelles habe ich einen Artikel veröffentlich, wo es um Covid-19 Erkrankung innerhalb des Betriebes als Arbeitsunfall bzw. Berufsunfähigkeit bei der BG angemeldet werden kann/muss.


    In Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser usw. denke ich sollte das klar sein. Was ist aber bei einer Erkrankung im Bereich der Industrie, Handwerk usw. Als Erinnerung... Fa. Tönies, Schlachtbetrieb das nichts mit eine Pflegeeinrichtung zu tun hat? Will damit sagen, das es überall passieren kann.


    Frage mich nun, wie ich nachweisen kann das der MA sich im Betrieb angesteckt hat und nicht in der Freizeit...

    Sollte man jede Covid-19 Erkrankung eines MA als Unfallanzeige an die BG melden.


    Wie geht Ihr mit dem Thema um? Zumal der Betrieb eine Covid-19 Erkrankung betrieblich vermeiden soll/muss, hier würde es sic um ein Arbeitsunfall handel...


    VG Toni

    Hallo Frank,


    das hat jetzt mit Arbeitsschutz weniger zu tun, das ganze Thema kommt mehr aus dem bereich Krisenmanagement / Pandemieteam. Wir haben auch die Aufgabe die anderen MA zu schützen!

    Moin,


    die Beschäftigten rufen an und fragen, wie sie sich verhalten sollen.

    Wenn Du darauf keine Antwort hast, ist das Fahrlässig! So hat man wenigstens eine Hilfe. Was die MA angeht, so haben die nichts dagegen weil es um Ihren Schutz geht. Wenn man das Venüftig erklärt dann wird das auch jeden bewusst.


    VG Toni

    Text Beschluss BKanzlerin/Länderregierungschefs vom 27.8.2020


    Als Anlage den Beschluss der gestrigen Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.

    Der Beschluss behandelt v.a. den Umgang mit Reiserückkehrern sowie Fragen der allgemeinen Teststrategie. Prioritäre Testungen sollen (allein) vorgesehen werden für Personal im Gesundheitsbereich sowie im Bildungswesen.


    Großveranstaltungen sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Im Übrigen wird weiterhin auf Abstandsregelungen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gesetzt.



    Viele Grüße und bleibt gesund

    Toni



    Hallo,


    Das Thema "Generelle Maskenpflicht in deutschen Unternehmen /// Corona Virus" wurde mit diesen bereits bestehenden Thema zusammengefasst. Die Beiträge aus dem vorherigen Beitrag beginnt ab #1210...


    VG Toni

    Hallo Detlev,


    sollst Du dort den SiGeKo machen?


    Zunächst solltest Du dir alle relevanten Daten über alle anwesenden Firmen geben lassen um zu wissen, welche Fa. welche aufgaben erledigt. Natürlich muss der Bauher, wenn dieser eine Sondierung gemacht hat, die Firmen darüber informieren. Die Firmen geben Dir dann (SIGEKO) alle Gefährdungsbeurteilungen die für diese Baustelle wichtig sind. Anhand der Unterlagen vom Kampfmittelräumdienst und den Gefährdungsbeurteilung die du von den Firmen hast, erstellst du für alle auf der Baustelle Schutzmaßnahmen.


    Diese Schutzmaßnahmen sollten dann für alle auf der Baustelle gelten!


    Ich kenne zwar die gegebenheiten nicht aber das wäre so eine ganz grobe Marschrichtung. Wichtig dabei auch der Bauzeitenplan wer, wann , was zu erledigen hat.


    VG Toni

    Ein wenig dürfen die Teilnehmer am Forum ja auch mitdenken und bei älteren Beträgen bekommt man ja oberhalb der eigenen Antwortmöglichkeiten einen netten Hinweis:

    "Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema."

    Danke Axel, hätte es nicht besser schreiben können|?

    Ich habe gestern ein Update gefahren das alle Probleme beheben soll, auch die mit den alten Browsern. Ich hoffe das dann wieder alles gut ist.


    Toni