Wäre interessant zu erfahren, warum Du nach einer vorgeschriebenen Pflicht suchst.
Ich frage mich aber fern jeder Rechtsverordnung, wie Du nachhaltig weitere/ähnliche Unfälle vermeiden willst, wenn du nicht weißt, wie es dazu kam?
Das Erklärungsmodell für Unfälle (BG) schreit förmlich nach einer Analyse.
Manche Sachen müssen einfach nicht verpflichtend gefordert werden. Da bin ich bei
Nullchecker: GMV.
Ansonsten sehe ich es so:
Das ArbSchG verlangt in §6 Absatz (1):
"(1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind."
Ein Unfallanalyse ist ein Ergebnis dieser Überprüfung und also dokumentationspflichtig. Richtig?