Im übrigen wiegt meine Aussage noch schwerer, wenn kein BSK vorliegt. In diesem Fall müssen sie nämlich entweder materiellen oder formellen Bestandsschutz nachweisen. Dies wird ihnen aber nicht gelingen, wenn Sie einfach einen Container dauerhaft in diese Anlage einbauen und noch dazu die Sprinkleranlage abändern...
Davon abgesehen habe ich nicht beschrieben, dass ein fehlendes BSK zu einem Schwarzbau führt. Wenn Sie eine Anlage allerdings ändern ohne ein vorhandenes BSK zu ändern, dann ist dieser Tatbestand jedoch erfüllt. Einschlägige VG-Urteile hierzu kann man sich aus der Fachlektüre ziehen.
Respekt an Ihrer Art, den Brandschutz zu verwirklichen indem Sie persönliche Überzeugungen vor gesetzlichen Grundlagen zu stellen....Gelebte Praxis bedeutet noch lange nicht richtig geschweige denn Bestandsfähig aber eine Diskussion darüber erübrigt sich angesichts der Argumente....