Beiträge von paddy91

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    Im übrigen wiegt meine Aussage noch schwerer, wenn kein BSK vorliegt. In diesem Fall müssen sie nämlich entweder materiellen oder formellen Bestandsschutz nachweisen. Dies wird ihnen aber nicht gelingen, wenn Sie einfach einen Container dauerhaft in diese Anlage einbauen und noch dazu die Sprinkleranlage abändern...

    Davon abgesehen habe ich nicht beschrieben, dass ein fehlendes BSK zu einem Schwarzbau führt. Wenn Sie eine Anlage allerdings ändern ohne ein vorhandenes BSK zu ändern, dann ist dieser Tatbestand jedoch erfüllt. Einschlägige VG-Urteile hierzu kann man sich aus der Fachlektüre ziehen.

    Respekt an Ihrer Art, den Brandschutz zu verwirklichen indem Sie persönliche Überzeugungen vor gesetzlichen Grundlagen zu stellen....Gelebte Praxis bedeutet noch lange nicht richtig geschweige denn Bestandsfähig aber eine Diskussion darüber erübrigt sich angesichts der Argumente....

    Gem. DIN 14095 sind Feuerwehrpläne alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu prüfen.

    Dies inkludierd aber m.E. nicht, dass der Ersteller ein Seminar hierfür belegt hat. Es geht vielmehr darum, dass Änderungen der Anlage entsprechend im Feuerwehrplan dargestellt werden.

    Viele Grüße

    Es handelt sich um eine besprinklerte Lagerhalle, somit ist davon auszugehen das ein BSK oder anders gearteter BSN vorliegt.

    Generell sollte bei baulichen Änderungen ein Blick hierein geworfen werden. Die Aussage, dies wäre wenig von Bedeutung halte ich persönlich für fahrlässig und führte in Vergangenheit zumindest hier zu einer unzähligen Reihe an Schwarzbauten aufgrund des Wegfall des fromellen Bestandsschutzes.

    Viele Grüße

    Über dem Container wäre entweder a - keine Decke und somit die Hallensprinklerung vorgesehen oder b - Der Caotainer hat eine Decke und da wäre die Frage - muss eine Sprinklerung installiert werden?

    BMA ist vorhanden.

    In der Halle befinden sich Produkte des Kunden - Kontraktlogistik (TV - Geräte).

    Danke und Gruß

    Der erste und bisher nicht erwähnte Schritt wäre ein Blick ins bestehende Brandschutzkonzept.

    Ist die Halle als Industriebau bewertet worden, so kann eine Anpassung des Konzepts erfolgen. Ihrer Beschreibung nach würde ich den Container als "Einbauten" bewerten. In diesem Fall kann eine brandschutztechnische Bemessung des Einbau entfallen. Eine Sprinkleranlage im Einbau ist nicht erforderlich.