Beiträge von Heinz. H.

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    Beim zweiten Satz dadurch, dass Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind das Testangebot anzunehmen, es sei den es ist in einer anderen Verordnung geregelt.

    10. Können Mitarbeiter bei einer Verweigerung des Tests ohne Entgeltfortzahlung nach Hause geschickt werden?

    Da Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet sind, sich wöchentlich auf Corona testen zu lassen, dürfen Arbeitnehmer, die sich der Durchführung eines Tests verweigern, nicht unter Ausschluss der Entgeltfortzahlung nach Hause geschickt werden. Etwas anderes kann jedoch für Bereiche gelten, in denen ein wöchentlicher Corona-Test für Beschäftigte durch Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes verpflichtend ist. Dies trifft in einigen Bundesländern beispielsweise auf Beschäftigte von Krankenhäusern zu.

    O.K. das Stimmt !


    Es dürfte aber mittlerweile als Ungeimpfter (nicht geimpft/genesen) sehr schwer sein, sich in dieser Gesellschaft noch ohne Test bewegen zu können.


    Nah ja, diese Thematik wird sich in den nächsten Wochen noch mächtig verändern und der Druck auf "Verweigerer" wird wachsen...

    Bei uns im Unternehmen (in NRW) muß jeder der die Firma betreten will, die 3G-Regel befolgen !

    Eigene Mitarbeiter erhalten kostenlose Selbsttests und haben sich mind. 2 x/Woche zu testen.


    Wo soll es da rechtliche Probleme geben ?

    Hallo zusammen,


    ihr seht mich begeistert !


    die Antwort von "ZZZ" und dann alles folgende hat mir sehr geholfen !


    Diese Notduschen-Lösung scheint mir etwas über das Ziel hinaus zu schießen !?


    Werde jetzt als erstes die "Gefährdungsbeurteilung" in Angriff nehmen und dann sicher eine pragmatischer Lösung finden.



    Danke euch allen noch einmal, mir wurde sehr gut geholfen !


    Jetzt muß ich nur noch dieser Tread schließen, kann mir bitte einer noch mal sagen, wie ich das anstelle !?!?


    Grüße aus Ostwestfalen,


    Heinz

    Hallo SabineK und Chris,


    danke euch für die Informationsquellen !


    SabineK:

    Dein Link war sehr informativ aber letztendlich lande ich im Nirvana einer unerschöpflichen Quelle...lächel

    Die Suche wird hier etwas längerfristig ausfallen !?


    Chris

    Deine beiden Links sind da schon etwas Zielgerichteter gewesen und ja, um eine "Gefährdungsbeurteilung" werde ich nicht umherkommen....zwinker !


    Danke und Grüße,


    Heinz

    Hallo Schwarmwissen,


    wir haben hier eine Wareneingangsprüfung (Labor), in der u.a. auch Untersuchungen der Grundmaterialien (hier nur Stahl) vorgenommen werden.

    das gefährlichste "Zeug" im "Labor" scheint 35 od. 38 %ige Salzsäure zu sein !


    Jetzt wird von einem Mitarbeiter behauptet, das jedes Labor mit einer Personendusche zur Not ausgestattet sein muß !?


    Ich suche hier eine Grundlage um diese Aussage zu untermauern bzw. zu widerlegen...


    Was ist da dran ?


    Danke und Grüße aus Ostwestfalen,


    Heinz

    Wir haben diese Wasserspender mit Gas-Kohlensäureflaschen auch in unseren Küchen.

    In einer unserer Küchen war das Raumvolumen gerade so ausreichend aber auf eine Nachfrage von mir, sagte die Instaliierende Firma mir, sie könnten sofort dass Volumen der Gas-Kohlensäureflaschen ändern und nur noch halb so große Flaschen installieren.


    Also alles save !?


    Ein Problem habe ich mit dem Warnhinweis, der auf die mögliche Gefährdung hinweisen soll, wie sieht der aus, bzw. welches Kennziffer hat das Symbol ?


    Grüße @all,


    Heinz

    Was war eigentlich nochmal die Fragestellung des Themenerstellers? :/

    der war von mir mit der Frage:


    Wie verhaltet ihr euch bei Audits ?


    Verweist ihr auf die nur einschränkende "beratend und unterstützend " Funktion oder lasst ihr euch alle Fragen stellen und beantwortet diese Wahrheitsgemäß ?


    Meine Frage wurde mir umfangreich beantwortet, danke noch mal an das Schwarmwissen hier !


    Muß ich diesen Tread beenden oder passiert das Automatisch ? !


    Grüße @all,


    Heinz

    Hallo Andreas,


    auch von mir ein herzlich Willkommen aus dem Lipperland ins Lipperland !


    Wichtig ist nur, das du dein Thema gut mit deinem Betreuer von der BG gut abstimmen tust !


    Grüße und mach mal, dass das Wetter bei uns besser wird :doppelthumbsup:


    Heinz

    Hallo zusammen,


    als SIFA sind wir ja nun nur beratend und unterstützend tätig und haben im Gegensatz zum EH&S-Manager keine (Linien) Verantwortung im Sinne einer Unterlassung/Rechtsverstoßes.

    So wurde es uns zumindest in der Ausbildung beigebracht, das wir vorsichtig sein sollten, mit der Annahme, des Jobs eines EH&S-Managers !?


    Wie verhaltet ihr euch bei Audits ?


    Verweist ihr auf die nur einschränkende "beratend und unterstützend " Funktion oder lasst ihr euch alle Fragen stellen und beantwortet diese Wahrheitsgemäß ?



    hoffe hier mein anliegen in die richtige Rubrik eingeordnet zu haben !?



    Danke und Grüße,


    Heinz

    Du hast das STOP Prinzip nicht verstanden.

    Hier wird der für den Arbeitsgang nicht notwendige Stoff (das Arzneimittel) substituiert durch nichts. Das kann man auch als technische Maßnahme sehen. Abtrennung des Arzneimittels vom Produktionsgang. Bei den anderen erwähnten Gegenständen könnte man ja auch technische Lösungen vorschlagen. Bei den Brillen z.B. Brillenbänder, die ein Herabfallen selbiger verhindern oder zumindest erschweren.

    Hallo AxelS,


    denke schon, das ich das STOP Prinzip verstanden habe.


    Und irgendwie lesen sich deine Zeilen für mich auch etwas verwirrend aber egal,


    Das Problem habe ich jetzt verstanden.

    Mitarbeiter von möglichen Lebensnotwendigen Medikamenten zu trennen, da brauchte es für mich schon eine schwerwiegendere Begründung und die habe ich erhalten.


    Grüße,


    Heinz


    PS: Und nimm beim nächsten mal etwas Schärfe aus deinen Kommentaren, zumindes mir gegenüber !

    Man unterstellt nicht einfach so Unverständnis !

    Nichts persönlich gegen dich aber der Ton hier, der läßt manchmal echt zu wünschen übrig.

    Hallo zusammen,


    wow, jetzt kommt aber leben in die Hütte |?


    Mick:

    Nein, das kannte ich noch nicht, danke dir für den Tip !

    Und nein, wir befinden uns in unsen Hallenbereichen nicht im Ex-Schutz.


    simon:

    Danke auch dir für deinen Link, werde ich mir natürlich auch alles in mich aufsaugen !

    Tja, das mit dem offensichtlich ist leider nicht von jedem so gesehen... !?


    EHS-Mann:

    U.a. wird/wurde auch das Argument des Geruches als genügen alarmierend schon angeführt. Hatte dazu meinerseits Gedacht, dass das Gas direkt nach einem möglichen austreten direkt an die Decke strömt und um die Austrittsstelle ab ca. 3-5 m kein Geruch mir zu bemerken wäre !?

    Aber deine feine Nase läßt mich anderes hoffen :doppelthumbsup:


    @Qwasim/Udo:

    Genau das ist mein Problem, anscheinend gab/gibt es nicht viele dieser "Unfälle" um mehr mögliche Maßnahmen zu berücksichtigen.

    Mir wurde telefonisch ein Angebot für Gas-Detektoren unterbreitet, das lag so bei 10 T€/Ofen, welches natürlich auch in Abhängigkeit der möglichen Alarmierungsmetodik steht !?


    Sifabuddy:

    hm, bevor ich hier mein/ein Problem schildere und dieses "Schwarmwissen", durchsuche ich das Forum natürlich auch nach ältern Beiträgen zu dem Thema, da muß ich wohl einen Fehler in meiner Suche gehabt haben !?

    Egal, ich suche heilt noch mal nach "Gas-Öfen im Betrieb" !


    AxelS:

    Genau das sind die Fragen/Antworten auf meine Einschätzung, welche eine mögliche Gefährdung abschwächen und zu einer geringeren Risikoeinschätzung führen.

    Die Leitungen sind alle fest und stabil aus Metall !

    Fenster und Lüftungen sind seitlich und oberhalb des Hallendaches vorhanden, nur sind diese dann im Winter fest verschlossen.


    Ihr habt mir alle geholfen, meine Sichtweise auf mein Problem noch mal besser zu beleuchten !

    Zum lesen hab ich jetzt erstmal Futter:doppelthumbsup:


    Danke euch allen noch einmal für die vielen Tip/Hinweise und Einschätzungen !


    Grüße,


    Heinz