Beiträge von Heinz. H.

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    Aufgrund der neuen Informationsplattform Chat CPT, habe ich auch dort einmal die Frage gestellt und schaue da, was die KI da so ausspuckt:


    ...."Ja, in Deutschland müssen schwangere Frauen ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen. Gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) muss eine schwangere Arbeitnehmerin den Arbeitgeber spätestens am Beginn des vierten Monats der Schwangerschaft informieren. Dies dient dazu, dass der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Kindes ergreifen kann.

    Zusätzlich hat die schwangere Arbeitnehmerin das Recht, während der Schwangerschaft und in bestimmten Zeiträumen nach der Geburt des Kindes von der Arbeit freigestellt zu werden. Der Arbeitgeber muss zudem in einigen Fällen auch den Arbeitsplatz anpassen oder ggf. ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die schwangere Arbeitnehmerin das Recht hat, ihre Schwangerschaft geheim zu halten, wenn sie dies wünscht. In diesem Fall muss sie jedoch selbst dafür sorgen, dass sie keiner Gefahr ausgesetzt wird und dass sie alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Kindes ergreift."


    Quelle Chat GPT

    Es wäre mir neu, das eine Schwangere Frau Ihre Schwangerschaft mitteilen "muß" !


    Sorry aber das kann ich den genannten Paragraphen nicht entnehmen !

    Danke dir für deine Erklärungen !

    Da gebe ich dir Recht AxelS !


    Es ist heilt nur wie überall z.Zt., es gibt nicht genug qualifiziertes Personal und da wird schon das ein od. andere Auge zugedrückt/zugedrückt werden auch von Seiten der BG'n...

    Es geht hier um den DGUV Grundsatz der die Qualifikation des Ausbilders festlegt. Wenn jetzt ein Ausbilder diese Mindestqualifikation nicht besitzt, aber ausbildet, kann man schon die Frage stellen, ob diese Ausbildung dann vollumfänglich und korrekt ist.

    Ah, o.K. !


    Aber selbst dann bin ich mir nicht Sicher !

    Es kommt heilt auch auf den Bildungsträger an und um Welche Qualifikation mit welchem Rahmenstoffplan ausgebildet wurde.

    Das kann aber auch nach hinten los gehen und dann wird die Qualifikation als Trainerin Flurförderzeuge aberkannt und möglicherweise alle die über die Person geschult wurden, dürfen zur Nachschulung.

    Wieso soll aufgrund einer Weiterqualifizierung, eine andere Qualifizierung entfallen ? ? ?


    Man lernt ja nie aus aber das wäre mir neu !

    Ja, das war auch meine Idee. Hatte den Kfm. Fachwirt favorisiert und an das GAA zum Prüfen gegeben. Aber er sagt, das ist nicht dem Meister in dem Sinne gleichgestellt. Das hat nur etwas mit der finanziellen Gleichstellung zu tun. Ich hab das auch nicht verstanden, aber wenn das GAA das so sagt... Er entscheidet am Ende über meine Zukunft.

    Oder er bekommt von der Meisterschule Provision und will mich deshalb dahin drängen ;)

    Gemäß dem DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) hat der Fachwirt und der Meister je die Niveau Stufe 6 ist ist somit Amtlich gleichgestellt !

    Genau diese Aussage hätte aber aber auch jede IHK machen können und müssen !

    Außerdem bin ich selber als Dozent bei der IHK tätig...


    Es ist mit unter unglaublich, was so manche Kollegen an verantwortlicher Position so von sich geben...


    Dir Monique toi, toi, toi auf deinem langen Weg gewünscht !


    Grüße @all,


    Heinz

    ch trage selbst aktiven Kapsel-Gehörschutz, und ja, ich höre damit auch Musik während meiner Tätigkeit.

    Die Dämpfung wird vom Gehörschutz elektronisch aktiv angepasst, sprich, laute Umgebungsgeräusche, in der Regel im Bereich um und über 1000 Hz, werden gedämpft, Sprache (ca. 100 - 800 Hz) bleibt gut wahrnehmbar und verständlich, Warnsignale (i.d.R. um 300 - 400 Hz) werden ebenfalls gut wahrgenommen.

    Die Elektronik sorgt zudem dafür, dass Sprache und Warnsignale immer 3dB über der Musik-Lautheit (70 - 80 dB maximal) liegen und somit wahrnehmbar bleiben.

    Also, aktiver Kapsel-Gehörschutz ist nicht das Problem.

    Diese Lösung klingt gut, nur bleibt für mich da jetzt die Frage, ob das Delta von 3dB(A) zwischen Musik und Warnsignalen ausreichend ist ! ?


    Alleine aus dieser Unsicherheit heraus, könnte ich so einem Gehörschutz schon nicht zustimmen aber Befürworter berufen sich auf einen guten Namen des Herstellers, das CE oder die Din-Zertifizierung...

    Hallo Axel,


    danke dir für die Schilderung der Situation in deinem Unternehmen !


    Leider zeichnet es sich so ab wie schon vom Safety-Officer geschrieben, diese Teile sollen überwiegend eine Zulassung zum Gehörschutz haben ! ?

    Für mich auch nicht zu glauben ! ! !


    Denke mal, das ich mich in unserer Argumentation darauf berufen werde, das alles über 80 dB(A) nicht Gesund sein kann und daher Gehörschutz, der erst bei 85dB(A) begrenzt ist, die Gesundheit unserer Mitarbeiter gefährdet !

    Hallo @all,


    danke Euch erst einmal für Eure Einschätzung !


    Bis auf das Argument "ab 80dB zur Verfügung und lässt Musik bis 85dB zu ?" war ich auch schon gekommen.


    Mir leider auch noch etwas zu schwach gegen die Argumente der Motivation und Arbeitszufriedenheit, welche ja nun auch in gewisser Hinsicht der Arbeitssicherheit dienlich sind...


    Leider kann ich dazu aber auch kein entsprechendes Stadement der BG finden ! ?


    Es wird spannend werden, diese Diskussion mit dem Betriebsrat...


    Grüße,


    Heinz

    Hallo Schwarmwissen,


    Z.Zt. stellen wir unseren Mitarbeitern Gehörschutz in den verschiedensten Ausprägungen zur Verfügung.


    Hier in unserem Unternehmen wächst das Interesse an Gehörschutz mit bluetooth/Kabel, mit dem auch gleichzeitig Musik gehört werden kann !


    Diese Modelle sollen u.a. das Musikhören mit bis zu 85 dB(A) (((HALLO ! ! !))) ermöglichen und sich dann selber begrenzen ! ?

    Einige solcher Modelle sind sogar mit CE und Din-Zertifiziert...


    Sicherlich fällt vielen das Arbeiten mit Musik leichter und die Forderung ist sicher nicht ganz unbegründet...


    Nun stellt sich mir die Frage, wie gehe ich in ausgewiesenen Lärmbereichen mit solchen Forderungen um !


    Prinzipiell möchte ich mich einem Gehörschutz mit bluetooth/Kabel zum Musik hören, aus Sicherheitsgründen verweigern aber es fehlt mir hier an Argumenten...



    Danke und Grüße an alle lesenden,


    Heinz

    Hallo @all,


    bin gerade in Bad Wilsnack bei der BGHM im Seminar "Lärm.


    Und ja, ich muß meinen Stand zu dem Pkt. Genauigkeitsklassen revidieren. Nicht alles was gut gemacht schien, war auch entsprechend gut aber wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein...


    Nichts desto trotz, ist meine "Arbeit" damals von der AP abgesegnet worden...aber nun ja, auch das macht es nicht besser !


    Hilfreich war halt nur, es "orientierende-Lärmmessung genannt zu haben und das Vorgehen entsprechend auch gut zu dokumentieren, auch wenn dies bedeutet, gewisse Schlussfolgerungen zu überdenken !


    So ich muß wieder ins Seminar !


    Euch allen einen schönen Tag gewünscht !


    Grüße,


    Heinz

    Hallo Frank,


    Messunsicherheit und "geforderte" (!) Zuschläge sind zweierlei.


    1. Mein Betrieb gilt eh, mit Werten über 85 dB, als Lärmexponiert und entsprechende Maßnahmen sind umgesetzt.


    2. Die durch mich durchgeführten Lärmmessungen sind entsprechend Dokumentiert (Lärmkataster, etc.) u. seitens der BGHM, als meine SIFA-Projektarbeit, Korrektur gelesen worden.

    Die Vorgehensweise entspricht den TRLV-Lärm Teil 1 - 3 !


    3. Mir gefällt dein Ton nicht:!:

    Etwas mehr Zurückhaltung bei auf Personen bezogenen Anmerkungen.

    Auch wenn meine Reaktion auf deine Zeilen vielleicht etwas Dünnhäutig klingt, so hat alles seine Grenzen :!:


    Aber mache nur weiter so, genau das ist es, was neue Teilnehmen davon abhält, sich bei möglichen Fehlern hier auszutauschen und beleidigt zu werden, vielleicht auch ein Grund, warum dieses Plattform...aber lassen wir das, es ist eh ein Gesellschaftliches Problem !?


    Mit (gezwungenen) lächelnden Grüßen, allen ein schönes Wochenende gewünscht,


    Heinz