Beiträge von RKKV

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    ... wir werden für unsere Büros nun vermutlich neben Isolationsmatten und Decken auch Stulpen sowie ggf. Handschuhe und Pantoffeln (!!!) bereitstellen.

    Mal sehen wie der ASA heute Nachmittag läuft...ansonsten schlage ich das auch mal vor und bin ab morgen von meinen Aufgaben im Arbeitsschutz befreit :D

    Ich glaube das bzgl. Corona einfach der soziale Gedanke mittlerweile bie vielen nur noch eingeschränkt vorhanden ist und positive PCR Ergebenisse nicht mehr über die App geteilt werden.

    Ich sage hier Bescheid, wenn die erste Anfrage nach einer Heizkostenpauschale vom Arbeitgeber gefordert wird.

    Haben ein paar Beamte bei uns schon vor Wochen angefragt! :Lach:


    Die gleichen Beamten laden ihr Mobilgeräte auch nur noch im Büro auf und füllen gleichzeitigs Powerbanks für die schlechten Zeiten. Als nächstes nehmen diese vermutlich noch 19 Grad warme Luft in Tüten mit nach Hause nehmen.

    Moin,


    wir geben so viele Tests an die Mitarbeiter raus, wie diese ordern. Wer sich jeden Tag testen möchte, kann sich jeden Tag testen. Wer Tests mit nach Hause nimmt, um die Familie zu testen, nimmt eben mal vier Tests mit nach Hause. Wegen der paar Kröten machen wir uns da nicht rum.


    Gruß Frank

    So machen wir das auch seit mindestens einem Jahr.

    Tests sind nach Möglichkeit vor Dienstantritt durchzuführen aber auch im Haus (eigenem Büro) zulässig.

    :D zu Ende lesen hilft wirklich


    Na gut, jetzt muss ich nur noch klären, ob die Bezirksregierung die Bestätigung in Zusammenarbeit mit Zentralstelle (der Länder) für Sicherheitstechnik ausgegeben hat. Dürfte nicht so schwer werden^^

    Mahlzeit,


    laut der Corona-ArbSchV dürfen nur noch Masken der Typen FFP2, N95, P2, DS2 und CPA benutzt werden.

    D.h. hundertausende KN95 Masken (Standard GB2626-2), die wir Sommer 2020 von der Bezirksregierung, einschließlich Bestästigung zum Einsatz, bekommen haben, dürfen wir nicht mehr verwenden?

    Als Einzelkämpfer hast Du keine Chance, im Ernstfall zeigt die oberste Leitung auf Dich und Du hast die A****karte

    Damti das Zitat oben nicht zu krass klingt:

    Mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung darf der Arbeitgeber nur zuverlässige und fachkundige Personen beaufragen.


    Wenn du vom Arbeitschutz keine Ahnung hast ist das in deiner jetzigen Position in erster Linie ein Organisationsverschulden deines Arbeitgebers.


    Es ist besser eine "verbesserungsfähige" Gefährdungsbeurteilung zu haben als keine. Jedenfalls, wenn es ums "Recht" geht, beim Gewissen sieht es da leider anders aus.


    Fang doch erst mal grob an.

    Mach dir eine Liste mit den Aufgaben, die in den Bereichen Tischlerei, Malerwerkstatt und Schlosserei durchgeführt werden. Hier kannst du schon grob Gefährdungen ableiten (ermitteln) und bewerten (Eintrittswahrscheinlichkeit * Schadensschwere). So siehst du, wo du zuerst dein Augenmerk drauf richten solltest.


    Im weiteren Verlauf unterteilst du die Aufgaben in Tätigkeiten und ermittelst und bewertest die Gefährdungen erneut.


    So arbeitest du dich von grob nach fein vor.

    Zugegeben etwas umfangreich aber vom Ablauf dafür simpel.


    Gibt es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, dann hole dir diese direkt als Unterstützung dazu.

    Deswegen sind die 19 Grad für die Privatwirtschaft ja auch eine Mindesttemperatur.
    Er kann nach unten von der ASR abweichen, muss es aber nicht.

    Hingegen dürfen die meisten Arbeitsräume der öffentlichen Hand nicht über 19 Grad geheizt werden.

    Wie ich das von euch verstehe, darf also auch ich als SiFa eine neue Plombe auf den Koffer kleben und den EHK als offiziel kontrolliert bewerten?

    Natürlich, warum sollst du das nicht dürfen? Ist ja nur eine "Hilfe" und kein amtliches Siegel.


    Zitat

    Das Verfallsdatum der Materialien habe ich regelmäßig kontrolliert jedoch nie dokumentiert ( mein Fehler).

    Nur die sterilprodukte haben ein Verfallsdatum. Alles andere hält eh länger. Aber irgendwann ist auch der Kleber der Pflaster hin.

    Ich notiere mir auch nicht jedes Verfallsdatum. Für mich ist immer nur das kleinste Verfallsdatum relevant.

    Zitat

    Den Kasten jedes Mal komplett zu ersetzen ist wohl zu teuer.

    Es gibt auch Anbieter, die bieten lediglich die Sterilprodukte als Ersatzset an.
    Aber die komplette Füllung bekommen wir für 30€. Auf 5 Jahre gerechnet mache ich mir dafür nicht mehr Mühe als ich muss.

    Gerade mitbekommen, es gibt Entwürfe des BMWK für eine


    - Kurzfristenergiesicherungsverordnung

    - Mittelfristenergiesicherungsverordnung


    Zum Thema Raumtemperatur:

    Entsprechend des Entwurfs der Kurzfristenergiesicherungsverordnung soll für Arbeitsplätze in öffentlichen Liegenschaften eine Temperaturhöchstgrenze (Höchsttemperatur, nicht Mindesttemperatur!) von vorübergehend 19°C gelten.


    Für die Arbeitsräume privater Arbeitgeber wird die derzeit geltende Mindesttemperatur

    um 1 Grad auf 19 Grad abgesenkt. Damit wird ein Spielraum für Arbeitgeber eröffnet,

    dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen und eine Temperaturabsenkung nach

    eigener Einschätzung im eigenen Betrieb rechtssicher zu ermöglichen.



    Funfact:

    Beheizungsverbot von nicht gewerblichen privaten Pools :D

    So läuft das bei uns auch.

    Ich bestelle die Verbandkästen und kontrolliere den Inhalt nochmal auf Vollständigkeit. Das Sterilprodukt mit dem niedriegsten Haltbarkeitsdatum (- 1 Monat) ist dabei das auf dem Siegel angebrachte Prüfdatum. Im Idealfall wird der Einfachheit halber nach Ablauf des Prüfdatums der ganze Inhalt ausgetauscht.


    Es sind alle Beschäftigten und insbesondere die Ersthelfer angehalten die Siegel zu kontrollieren.


    Dazu haben die Verbandkästen alle eine ID und sind in einer Datenbank eingetragen. So kann ich immer sehen, wann welcher Verbandkasten ausgetautscht werden muss.


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    Bei beschädigtem Siegel sofort melden unter Tel.: 1234

    Nächste Prüfung [5/2026]

    (Siegel natürlich in schön ;( mit Piktogramm)