Als Einzelkämpfer hast Du keine Chance, im Ernstfall zeigt die oberste Leitung auf Dich und Du hast die A****karte
Damti das Zitat oben nicht zu krass klingt:
Mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung darf der Arbeitgeber nur zuverlässige und fachkundige Personen beaufragen.
Wenn du vom Arbeitschutz keine Ahnung hast ist das in deiner jetzigen Position in erster Linie ein Organisationsverschulden deines Arbeitgebers.
Es ist besser eine "verbesserungsfähige" Gefährdungsbeurteilung zu haben als keine. Jedenfalls, wenn es ums "Recht" geht, beim Gewissen sieht es da leider anders aus.
Fang doch erst mal grob an.
Mach dir eine Liste mit den Aufgaben, die in den Bereichen Tischlerei, Malerwerkstatt und Schlosserei durchgeführt werden. Hier kannst du schon grob Gefährdungen ableiten (ermitteln) und bewerten (Eintrittswahrscheinlichkeit * Schadensschwere). So siehst du, wo du zuerst dein Augenmerk drauf richten solltest.
Im weiteren Verlauf unterteilst du die Aufgaben in Tätigkeiten und ermittelst und bewertest die Gefährdungen erneut.
So arbeitest du dich von grob nach fein vor.
Zugegeben etwas umfangreich aber vom Ablauf dafür simpel.
Gibt es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, dann hole dir diese direkt als Unterstützung dazu.