Beiträge von RKKV

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    Dann verteil es eben in 3 geeignete Räume, damit Du jeweils unter 1000L kommst.

    Der Raum muss dann Feuerwiderstand 90 Min. haben und 0,4fachen Luftwechsel. Den Luftwechsel kann man evt. durch natürliche Lüftung erzielen, siehe TRGS 722, Kapitel 2.4.4.

    EX-Schutz ist dann nach TRGS510, Anlage 5, Abschnitt 2 Absatz 8 nicht erforderlich.

    Wir schreiben das Jahr 2020. R-Sätze gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr!

    Bei dem Produkt handelt es sich übrigens um ein Arzneimittel, welches von der Kennzeichnungspflicht befreit ist.


    90 Minuten? Hab nochmal nachgeschaut, unter Nummer 12.3 Abs. 2 steht doch Feuerwiderstandsdauer 30 Minuten bei < 1000 kg.

    Moin,


    weiß jemand von euch, wie Kleinkinder/Babys im Kontaktverbot zählen? Zählen die als volle Person oder als Anhang der unberücksichtigt bleibt? Hab dazu nichts im Netz gefunden.

    Google hatte nicht geholfen aber hab die CoronaSchVO beim MAGS NRW gefunden.


    Demnach ist die Begleitung von Minderjährigen von der 2 Personen-Regelung ausgenommen.

    Hallo zusammen,


    wir haben irgendwoher 2.500 L Händedesinfektionsmittel nach WHO-Rezept herbekommen. Die Gebindegröße ist 500 ml bzw. 10 L.

    Ein TRGS 510 konformes Lager besitzen wir am geplanten Lagerort allerdings nicht. Die Beschaffung eines Gefahrstoffcontainers wird parallel geprüft. Welche anderen kurzfristigen und umsetzbaren Möglichkeiten der gesetzeskonformen Lagerung wären möglich?


    Die Händedesinfektionmittel auf 125 Brandabschnitte ab 20 L zu verteilen ist leider nicht möglich :-D.

    Moin,


    weiß jemand von euch, wie Kleinkinder/Babys im Kontaktverbot zählen? Zählen die als volle Person oder als Anhang der unberücksichtigt bleibt? Hab dazu nichts im Netz gefunden.

    Beim Produktionsprozess kann wohl PCB entstehen. Vermutlich ist das PCB an Staub gebunden und bildet dadurch Flocken. Nach diesen Flocken wird verstärkt gesucht. Auch sollen Proben aus Abluftanlagen genommen werden, hier kann es ggf. notwendig sein Ablagerung "abzukratzen".

    Hallo zusammen,


    damit nicht nur jeder über das Coronavirus reden bzw. schreiben muss, wäre ich bei folgender Aufgabenstellung über Hilfe dankbar.


    Wie sicher einige von euch mitbekommen haben wurden in einem Unternehmen in Ennepetal, das u.a. Isolierstoffe für Kabel produziert, als unerwartetes Nebenprodukt PCB-Flocken freigesetzt.


    Alle vergleichbaren Unternehmen sollen demnächst hinsichtlich der Überwachung und Probenahmen durch die zuständigen Ämter für technischen Umweltschutz kontrolliert werden.


    Ich wurde heute um Unterstützung gebeten und bereite gerade eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Probenahme vor.


    Gefährdung durch:

    ·   direkten oder indirekten Kontakt mit PCB (Flocken),

    ·   unternehmensspezifischen Gefährdungen und Gegebenheiten vor Ort.


    Da keine Daten vorliegen muss ich ja vom Worst-Case ausgehen.


    Das zu besuchende Unternehmen würde ich als potentiel kontaminierten Bereich ansehen. Also kann ich doch die TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" hinzuziehen?


    Aus einer Vorlage für eine Betriebsanweisung nach GefStoffV für PCB der BG Bau würde ich folgende persönliche Schutzausrüstung ableiten:


    Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille

    Handschutz: Einmalschutzhandschuhe aus Nitril

    Atemschutz: Kombinationsfilter AP2/P3 : 4251, 4255 (braun-weiß) oder FFP2-Maske

    Körperschutz: Einwegschutzanzug Kat. III Typ 5, Einwegüberziehschuhe

    Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettarme Hautschutzsalbe verwenden


    Habt ihr noch Hilfen oder Anregungen für mich?

    Ist sonst noch jemand von der Problematik betroffen und an einer Zusammenarbeit interessiert?

    Moin,


    wir hatten so ein ähnliches Thema mal bei uns im Jugendamt.

    Wir haben einige Kindersitze selbst angeschafft und haben uns da auf die Ergebnisse von Stiftung Warentest verlassen. Es gab dazu eine Schulung für die Mitarbeiter, worauf beim Anschnallen zu achten ist. Problematisch ist nur gewesen, dass für verschiedene Altersklassen/Körpergrößen unterschiedliche Sitze vorhanden sein mussten.


    Wenn fremde Kindersitze beschädigt werden, dann läuft das wie bei anderen Dingen, die im Rahmen der beschäftigten Tätigkeit beschädigt werden, über die Versicherung des Arbeitgebers.

    Zitat von BMAS

    Für ein Pflichtpraktikum, das von der Schule / Hochschule organisiert wird, ist grundsätzlich der Unfallversicherungsträger der Schule / Hochschule zuständig. [...]

    Im Regelfall gliedern sich aber die Schüler bzw. Studierenden während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens ein, sie sind dann als Beschäftigte unfallversichert. Es ist grundsätzlich die Berufsgenossenschaft des Unternehmens zuständig. Und zwar auch unabhängig davon, ob man Arbeitsentgelt erhält.

    Besucher sind meines Wissens nach nicht über die BG versichert, wie sollte das sonst in öffentlichen Einrichtungen sein (Krankenhaus, Verwaltung etc.)

    guten Morgen,


    jetzt haben wir eine Antwort von der Unfallkasse NRW bekommen. Kinder sind auf dem Hin- und Rückweg, im Unterricht sowie im Kindergarten versichert. Kinder die mit in den Betrieb genommen werden, aus welchen Gründen auch immer, sind nicht versichert.


    Gruß

    Ich hatte das weiter oben geschrieben. Bei der UK NRW gibt es keine zusätzliche Satzungsregelung, wie z.B. bei der UK BW. Kinder im eigenen Betrieb sind daher nicht gesetzlich Unfallversichert.


    Das die UK NRW nicht den Versicherungsschutz für Kinder (aufgrund von Betreuungsschwierigkeiten) in einem Unternehmen der BG übernimmt ist doch verständlich.

    Hallo Zusammen


    Vieleicht bin ich jetzt einfach zu blöd oder verstehe die Welt nicht mehr. Ich wundere mich immer wieder beim Autofahren das viele Mitmenschen moderne SUW,s fahren und das Handy immer noch am Ohr haben. Die modernen PKW,s haben alle eine Freisprecheinrichtung. Selbst mein Vierjähriger Golf hat eine. Warum werden die nicht genutzt aus Unkenntnis? oder aus Faulheit weil man nicht weiß wie man die Handys mit den PKW koppelt?

    Weil in der Regel nicht mehr telefoniert wird, sondern fast alles über Instant Messenger (WhatsApp und Co.) läuft. Hier muss man zum Tippen oder selbst für Sprachnachrichten das Handy zum Bedienen in der Hand haben.

    Moin Roland,


    prinzipiell eine schöne Sache, aber ich habe alleine ca. 120 Erzieherinnen und Erzieher, die keinen Zugriff zum Netzwerk haben. Wir haben unzählige Aushilfen und Springer, für die das ebenfalls gilt. Meine Forstarbeiter haben kein WLAN im Wald usw. usw. Da klappt das dann schon wieder nicht.


    Gruß Frank

    Moin Frank,


    wir haben auch Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze nicht mit PC-Zugriffsmöglichkeiten versehen sind, z.B. beim Bauhof. Beim Verbandbuch geht es ja nur um Bagatellverletzungen, d.h eine Dokumentation ist auch am Dienstende oder am nächsten Tag möglich und zulässig.

    Gibt es bei euch in den Kitas keine Computer?

    Ich habe bei uns ein elektronisches Verbandbuch eingeführt:


    - Dokumentation an jedem PC möglich

    - Lesbarkeit sichergestellt

    - Pflichtfelder "ermutigen" zur besseren Dokumentation

    - außer mir kann niemand die Verbandbucheinträge sehen

    - diverse Möglichkeiten beim Filtern/Auswerten

    - nur ein Ort der Dokumentation statt 25 dezentralen Verbandbüchern

    - Aufbewahrungsfristen völlig unproblematisch

    Der Handschlag zur Begrüßung ist halt Bestandteil unserer Gesellschaftskultur. Änderungen diesbezüglich natürlich auch schwer umzusetzen.


    War schon in vielen Krankenhäusern unterwegs. Selbst da funktionierte sowas maximal zur Grippezeit und nur beim Personal in der Krankenbetreuung. (Ärze sind ja von Grund aus steril, daher ist weder eine Händedesinfektion nötig, noch der Kittel geschlossen zu tragen).

    Interessant, muss ich auch mal bei der UK NRW nachfragen.

    Wir wollen genau für den o.g. Fall zwei entsprechende Büros einrichten und zur Verfügung stellen.