Hallo Matti,
habe lange über Dein Problem nachgedacht.
Ich gehe davon aus das die Arbeiten an den Verteilerschränken während der Veranstaltung unter Spannung ausgeführt werden müssen oder das spannungsführende Teile in der Nähe sind. Mir ist bekannt das arbeiten an solchen Teilen nur unter Beaufsichtigung zu erfolgen haben. Leider wußte ich nicht mehr genau wo diese Vorschrift hinterlegt ist.
Heute habe ich im Zuge einer anderen Recherche die passende Vorschrift gefunden. Es ist die GUV-V A2 ( hinterlegt zum Download bei http://regelwerk.unfallkassen.de/ ) §6-8.
Ich hoffe Dir damit eine Handlungshilfe gegeben zu haben.
MfG fischkopp6