Beiträge von Arde

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    @Andi_69
    da gebe ich Dir Recht, man muss nicht immer kleinlich sein und es ist auch besser zuschreiben was falsch ist, anstatt mit seinem Wissen hinter dem Berg zu halten.


    Ich hoffe mit deiner Aussage:
    "Unter anderem erstelle ich nach bestem Wissen und Gewissen die Gefährdungsbeurteilungen in unserem Unternehmen"


    ist gemeint du unterstütz bei der Erstellung.....Die BG die nur schwarz oder weiß kennt, würde so etwas bestimmt nicht gut heißen.

    Die original Übungsprüfung einer BG wirst du hier glaube ich nicht finden.
    Im Forum gibt es viele Infos zur LEK 1, es ist wirklich nicht so schwer, wenn man das Material bearbeitet hat.
    Man sollte sich auch vor Augen halten, dass man für das nicht bestehen jede zweite Frage versemmeln muss.

    Hi,
    ich gebe den Ausdruck an die Personalabteilung, die leitet es an den Mitarbeiter weiter.
    Eine Kopie kommt in den Ordner "Vernichtung", dort lager er 10 Jahre. Ordner ist natürlich weggeschlossen.


    Zitat


    § 199
    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen

    (3) 1Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren

    1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und

    Hallo zusammen,


    ich finde das Thema auch sehr interessant und ich hätte noch eine Frage, ich wollte kein neues Thema beginnen, da sie hier gut hinpasst:

    • Muss man jede Betriebsanweisung jährlich unterweisen? z.B. man hat 100 Betriebsanweisung, muss man dann alle jährlich unterweisen?


    Ich finde es übertrieben, wenn man wirklich alles jährlich unterweisen muss, wir haben z.B. eine BA für den Umgang mit Cuttermessern, die müsste man dann ja auch jährlich unterweisen und man für einen Monat mit Unterweisung verbringen.


    Wie macht ihr das im Betrieb?


    Vielen Dank

    ich sehe das genauso.
    (2) Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1 erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten.
    (3) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nur diejenigen Tätigkeiten ausüben lassen, für die er die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 getroffen hat.


    Dieses wird ja mit der Erweiterung erledigt, die Erweiterung ist für mich die auf den Betrieb angepasste Checkliste vom GAA oder die der BGN.

    so etwas kann man dann sehr schön im Explosionsschutzdokument festhalten, was ja benötigt wird, dort dann über die Gefährdungsbeurteilung eine EX Gefährdung bei Wartungsarbeiten etc. ausschließen.