Beiträge von peter

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    hallo toni, chris, matti und herbert

    ich denke im namen aller stamm-user, gelegenheits-besucher und interessierter sprechen zu können, wenn ich euch recht herzlich dank sage für euer engagement hier in diesem forum. Das muss ja alles "nebenbei" von arbeit und familie in eurer freizeit laufen und wir wissen alle selbst aus eigener erfahrung, wie schwer das manchmal alles unter einem hut zu bekommen ist.
    Wie aus der regen beteiligung und den zahlreichen beiträgen zu erkennen ist, hat hier toni, als initiator, mit seiner moderatoren-crew "genau den nerv getroffen", den die Sifas und angehenden Sifas so brauchen.
    Also noch mal vielen Dank für eure klasse arbeit und weiter so.

    Kommt alle gut ins neue jahr und auf ein gesundes wiedersehen (in trier)

    peter

    hallo herbert,

    ich muss allen meinen vorrednern aus eigenen erfahrungen ebenfalls zustimmen. Insbesondere das "ausschlußverfahren" ist hier ganz wichtig. D.h. vorher alle informationen zusammmentragen, die hier relevant sein könnten und die punkte finden, wo man ansetzen sollte.
    Allein nur die schadstoffmessung in der raumluft enthält schon so viele zu beachtende dinge, dass du die mit "irgendeinem" raumluft-meßgerät sowieso nicht sicher bestimmen kannst. Und ein meßgerät, dass alle stoffe bestimmen kann, wird dein chef sicherlich nicht bezahlen (können). Das geld sollte dann lieber in die "schadensbeseitigung" gesteckt werden.

    peter

    hallo thomas,

    hier noch ein hinweis, den wir an anderer stelle auch schon mehrmals gegeben haben:

    Vergiss beim durcharbeiten der lern-CD nicht die themen, die in der PRÄ 1 bereits abgehandelt wurden. Zu diesen themen sind auch fragen in der LEK 1!!

    peter

    viele grüße aus zwickau,

    mein kaputtes knie und ich, wir beide sind auch wieder gut zurückgekommen. Ich habe diese messe ja zum ersten mal gesehen und war von der vielfältigkeit der anbieter und produkte überwältigt.
    Ich habe auch noch einiges interessantes für mich entdeckt und warte jetzt auf messepost.
    Allerdings hat mich der stand unserer BG nicht gerade "vom hocker gerissen".

    Aber dafür war das "klassentreffen" um so besser.

    Ich würde mich freuen, wenn ihr beim auswerten eurer schnappschüssen von der BG-veranstaltung auch an mich denkt.

    danke

    euer peter

    hallo gladis,

    das ist erst einmal richtig mit der "betrieblichen Erfindung".
    Aber irgendeinen anhaltspunkt muss man ja haben, um daran seine entscheidungen zu messen. Und diese entscheidung ist dabei sowieso so komplex und von noch vielen anderen faktoren abhängig, dass da das kriterium "Erfahrungen" nur ein teil davon sein kann.

    peter

    hallo jungs und ute,

    ich kann erst kurz vor tagungsbeginn anreisen und habe dann auch erst noch eine voprbesprechung zum vortrag. Der wird dann gleich nach der pause stattfinden. Ich werde also wahrscheinlich erst danach zu euch stoßen können.
    Bis dann.

    peter

    hallo gladis

    im rahmen einer kleinen fachgruppe von sifas aus fachbetrieben der umgebung, die sich etwa alle 1-2 monate zusammenfindet, haben wir auch schon zu diesem problem diskutiert. Insbesondere deshalb, weil diese aussage in der GefStV suggeriert, dass die sifas und ba`s hier bescheid wissen würden. Dass ein ba mit seinem fachwissen zu medizinischen aspekten der gefahrstoffe etwas sagen kann, ist uns schon klar, aber ob er eine tätigkeit im umgang mit gefahrstoffen richtig einstufen kann ist sehr fraglich. Das wird auch so von einigen ba so gesehen. Da wir mit diesem problem noch nicht so recht weiter gekommen sind, haben wir eine anfrage an das gewerbeaufsichtamt gestellt und warten noch auf eine antwort.

    Ansonsten gibt es in verschiedenen regelungen aussagen zu "fachkundigen Personen", z.b. sagt die Internationale Arbeitsorganisation in ihrer empfehlung 175 zum bauwesen:
    "Im Sinne der Empfehlung....
    g) bezeichnet der Ausdruck "fachkundige Person" eine Person, die ausreichende Qualifikationen besitzt, wie geeignete Ausbildung und genügend Kenntnisse, Erfahrung und Fertigkeiten, um die jeweiligen Arbeiten sicher durchführen zu können. Die zuständigen Stellen können geeignete Kriterien für die Bezeichnung solcher Personen festlegen und die ihnen zu übertragenden Aufgaben bestimmen, ..."

    In der Allgemeinen Bergbauverordnung wird dazu im §2 gesagt:
    " Fachkundige Person ist, wer auf Grund seiner fachlichen Erkenntnisse und Erfahrungen sowie seiner Kenntnisse einschlägiger Bestimmungen die notwendige Fachkunde hat, die ihm übertragenen Aufgaben auszuführen und mögliche Gefahren zu erkennen."

    Meines erachtens ist also davon auszugehen, wenn nichts anderes gefordert wird, dass eine geeignete ausbildung, fachliche erfahrungen, fachliche fertigkeiten und kenntnisse der einschlägigen bestimmungen hier ausreichen würden.
    In einem anderen zusammenhang hatten wir auch zum problem "Erfahrungen" diskutiert und uns die meinung gebildet, dass der erfahrungsnachweis erst gegeben ist, wenn man mindestens 2 jahre auf einem gebiet gearbeitet hat.
    Wenn keine prüfung dazu nachzuweisen ist, kann man sich über die geeignetheit einer "Fachperson" möglicherweise über deren referenzen auf diesem fachgebiet informieren.
    Vielleicht sollte man sich auch an die, im zusammenhang mit der BetrSichV in den TRGS formulierten definitionen zu "befähigten Personen", anlehnen.

    peter

    das ist richtig gladis,

    es muss leider also jeder betrieb für sich entscheiden, wie lange er solche unterlagen über die gesetzliche frist hinaus für sich handhaben will.
    Im interesse der betroffenen mitarbeiter wäre eine lange frist zu nachvollziehbarkeit von ereignissen sehr hilfreich.

    An anderer stelle war das auch schon mal so geregelt gewesen, so das ich, gott-sei-dank, im moment die zwei fälle aus den 70iger und 80iger jahren zu unfällen bzw. berufskrankheit, die ich im moment mit meinem TAB recherchiere, ausführlich klären konnte. Und das, obwohl die fälle in ganz anderen betrieben, bei denen unsere mitarbeiter früher gearbeitet hatten, ihre ursache hatten.

    peter

    hallo platton,

    vielleicht schon spät aber hoffentlich nicht zu spät hier noch einige weitere hinweise:

    1. die akkumulatoren müssen natürlich vollständig entladen sein! Dazu vorsichtig über einen verbraucher (z.b. lampe) die verbliebene restspannung "abziehen", gleich danach den leeren akku über eine geraume zeit kurzschließen durch eine ausreichend stark bemessene elektrische verbindung zwischen plus und minus des akkus (vorsicht funkenbildung, exlosionsgefahr)
    2. den raum über der säure ausreichend belüften und eine anreicherung von wasserstoffgas damit verhindern (explosionsgefahr)
    3. die bleiplatten können an unterschiedlichen stellen unterschiedlich stark "korrodiert" sein. D.h. es können beim herausnehmen oder beim transport leicht teile davon abbrechen insbesonere im oberen bereich, wo der säurestand im laufe der akkulebenszeit immer mal wechselte/schwankte.
    4. an den bleiplatten werden sich kleine, feste z.t. spitze kristalle von bleisulfat abgesetzt haben die ein sehr rauhe oberfläche bilden (feste handschuhe)

    peter

    hallo kollegen,

    ich war jetzt 4 tage in einer computerfreien zone und kann daher erst heute eure antworten einsehen.
    Erst mal danke für die tipps. Aber so weit hatte ich mich eigentlich auch schon an das problem herangetastet.
    Meines erachtens ist das ablagen /abstellen solcher geräte kein "lagern" im sinne der TRbF 20, da es hierbei nicht um das "Aufbewahren" von brennbaren Flüssigkeiten in geeigneten gefäßen unter einhaltung bestimmter bedingungen geht. Wenn es sich um kanister oder flaschen mit brennbaren flüssigkeiten handeln würde, wäre das eindeutig. Aber bei gerätetanks???
    RaBau; um bei deinem beispiel zu bleiben.
    Ich darf mein (vollgetanktes) auto problemlos auch in häusern, in häuserdurchfahrten und an treppenhäusern abstellen (vorausgesetzt, ich halte fluchtwege, feuerwehrzufahrten usw. frei), so lange ich im fahrzeug keine weiteren lagerbehälter mit brennbaren flüssigkeiten mitführe bzw. dort mit abstelle.

    Mir geht es mir bei meiner frage im rahmen des brandschutzes darum, zu klären, ob ich solche geräte z.b. in einem keller bzw. kellerzugang ablegen darf, natürlich nur unter einhaltung einiger grundsätzlicher bedingungen (fluchtwege frei halten, belüftung, auffangwanne usw.) und ob es unter diesen umständen regelungen z.b. für zulässige höchstmengen an kraftstoffen, fassungsvermögen der tanks o.ä. gibt.
    Ich glaube irgendwie aus frühen kindheitsjahren dumpf in erinnerung zu haben, dass es früher möglich war ein moped im keller zu überwintern, wenn der tank nicht mehr als ....( 5 liter??) fassen konnte.

    Was denkt bzw. wisst ihr darüber?

    seid gegrüßt von

    peter

    hab da mal ne frage


    Welche regelungen gelten für das abstellen oder die unterbringung von kraftbetriebenen (verbrennungsmotor!) kleingeräten, wie z.b. kettensägen, rasentraktoren, motorsensen u.ä. in bezug auf das vorhandensein von brennbaren flüssigkeiten.
    Die "TRbF 20 Läger" trifft offensichtlich hier nicht zu, da sich diese regel explizit auf lagerbehälter bezieht (also flaschen, kanister, tanks usw.).
    Also:
    Wo darf ich lagern?
    Wo darf ich nicht lagern?
    Wie groß darf der gerätetank sein?
    Wieviel kraftstoff darf in den tanks verbleiben?
    Wieviel darf insgesamt zusammen gelagert werden?
    Welche vorschriften treffen zu?

    Wer kann mir helfen?

    Peter

    hallo bernd

    hier auch noch ein paar tipps für`s nächste mal:

    Die Verwaltungs BG bietet eine ganze reihe von materialien rund um`s büro an.

    Und dann kannst du ja auch mal im netz unter BGI 650, BGI 742 und BGI 5001 nachschauen. Da steht ebenfalls eine ganze menge dazu drin.

    peter

    na prima

    glückwunsch an herbert !

    danke für dein engagement und immer wieder kluge gedanken, die richtige intuition, konstruktive ideen, viiiiiiiel zeit, zufriedene "kunden" usw. usw. usw. .......

    peter

    hallo rowe,

    genauso ist es!

    Eine sichtprüfung auf schäden an kabel, stecker und dem gerät selbst kann und sollte jeder nutzer vor dem einschalten sowieso durchführen.
    Aber die jährliche Überprüfung durch eine befähigte person beinhaltet u.a. auch noch den schutzleiter und den isolationswiderstand und dafür sind auch noch spezielle geräte erforderlich.

    peter