Beiträge von peter

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    Das Warten auf`s Christkind, Weihnachtsman, St. Nikolaus usw. hat ja nun für jeden hoffentlich ein gutes Ende gehabt.
    Den Umsatzzahlen des Einzelhandels und des Internet-Versandhandels zu Folge muss es jedenfalls (durchschnittlich) jeden ganz gut erwischt haben. |?

    Aber wie das immer so ist: Nach dem Christkind ist vor dem Christkind. Ihr könnt also gleich wieder anfangen mit dem "Warten auf`s Christkind 2017" :888:

    In diesem Sinne: lasst es euch in der Zwischenzeit nicht langweilig werden und frohe Weihnachten 2017. :998:

    peter

    Hallo gilamonster, at all

    Wo ein Strahlenschutzbeauftragter gebraucht wird, regeln die Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung
    Er leitet und beaufsichtigt Tätigkeiten beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Gewährleistung des Strahlenschutzes der Beschäftigten, der Bürger und der Umwelt.

    Die Anwendung von solchen Fertigprodukten, die dabei den Forderungen der Strahlenschutzverordnung genügen, fallen nicht darunter.

    Über das richtige Verhalten bei unbeabsichtigter Freisetzung der radioaktiven Bestandteile solcher Produkte muss der Hersteller/Vertreiber den Anwender informieren.


    peter

    Hallo Ralf,

    ich kann Axel nur zustimmen.
    Deine Reinigungsaktion ist eine Abweichung vom "Normalbetrieb". Das erfordert eine eigene Arbeitsanweisung. Wenn du die Gründe, die zur Ausweisung der EX-Zone im Normalbetrieb führen weitestgehend ausschließen oder reduzieren kannst und nicht nur am Anfang "freimisst", sondern während der gesamten Maßnahme deine Atmosphäre misst, dann sollte das möglich sein.


    peter

    Hallo Stephan,

    du hast es ja bestimmt schon vielfach selbst festgestellt, dass die Frage nach den Rechtsgrundlagen für eine bestimmte Vorgehensweise im Arbeitsschutz immer mehr in den Hintergrund rückt. Die Harmonisierung von EU-Richtlinien und die "Entschlackung" bei den staatlichen und BG-Vorschriften tuen ein übriges dazu.
    Die Herangehensweise und der Status der Arbeitssicherheit ist im Wandel begriffen. Ich würde das ganz kurz gesagt so ausdrücken: vom "Aufpasser" über die Vorschriften zum "Manager" über das System.
    Entscheidend ist das "neue Zauberwort": GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
    Davon ist dann abhängig, ob und welche Maßnahmen du (bzw. der Verantwortliche) zum Schutz der Beschäftigten und Besucher ergreifen musst. Entweder gibt es dann ganz konkrete Verhältnisse bei euch vor-Ort, die bestimmte Maßnehmen erfordern, egal ob es eine Vorschrift dafür gibt (das Arbeitsschutzgesetz gilt auf jeden Fall immer!) oder es gibt tatsächlich eine konkrete Vorschrift, die anzuwenden ist. Aber das kennst du ja ganz bestimmt schon.
    Man muss es nur noch den Verantwortlichen beibringen. Das dauert leider seine Zeit und wird meist (leider) nur durch eigene Unfallereignisse im Betrieb beschleunigt.
    Viel Erfolg bei der Umsetzung deiner Vorhaben.

    peter

    Hallo an Alle,

    es hat sich in den letzten Monaten in den internen Diskussionen und Stellungnahmen der Fachgremien einiges zum Entwurf einer neuen Strahlenschutzverordnung mit dem Inhalt der BSS getan.

    Auf der Seite des Fachverbandes für Strahlenschutz e.V. ist ein Referentenentwurf vom 14.September diesen Jahres veröffentlicht worden:

    http://www.fs-ev.org/newsliste/news…ction%5D=detail

    Erwartungsgemäß geht er auf die Forderungen der EU-Richtline von 2013 ein und versucht sie umzusetzen. Viele Einzelheiten werden derzeit noch diskutiert und bis zur endgültigen Fassung angepasst.

    Der vorgegeben Referenzwert für die mittlere Jahreskonzentration von Radon mit 300 Bq pro Kukikmeter steht aber offenbar fest und wird in Aufenthaltsräumen und am Arbeitsplatz zukünftig einzuhalten sein.

    Ich werden den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens beobachten und euch "auf dem Laufenden halten".


    peter

    Hallo Stephan,

    im Zusammenhang mit der Gefahrennummer (Kemlerzahl) kenne ich auch keine zusätzliche Kennzeichnung mit einem Buchstaben, außer dem vorangestellten "X" für wasserunverträgliche Stoffe.

    Zusätzliche Buchstaben kenne ich nur bei der Einteilung von Gefahrgutklassen in Form von "Verträglichkeitsgruppen" in der Klasse 1. Da bedeutet der Buchstabe "c = Treibstoff oder anderer deflagrierender explosiver Stoff oder Gegenstand mit solchem explosiven Stoff"


    peter

    Hallo Schorsch,
    ich kann deinen Beitrag nur unterstützen.
    Wasserstoffperoxid mit Silberionen zur Stabilisierung bzw. zur Wirkunterstützung sind ein oft verwendetes Desinfektinsmittel, z. B. auch bei Trinkwasserbehälterreinigung/ -desinfektion oder für die Desinfektion von Brunnen.
    Je nach Anwendungsfall (in Stoffen eingebracht oder als Aerosol) sind natürlich die "Nebenwirkungen" unterschiedlich und das muss vorher beachtet werden.


    peter

    Hallo,

    ich kann da s.schmid nur unterstützen:

    Je nachdem, wodurch die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten für euch gefordert wurde (nach Baurecht - Sonderbaurecht oder aus dem Brandschutzkonzept oder durch den Versicherer oder nach Gefahrstoffrecht o. ä. ) werden dort die Anforderungen an den Brandschutzbeauftragten hinterlegt sein bzw. kann man dort erfragen.


    peter

    Hallo Michael,

    du hast zwar erst einmal das Problem mit der Ausbildungszeit für die Qualifizierung der Helfer, das du hier vorstellst. Ich sehen hier in eurer Absicht, Personen gleichzeitig als Ersthelfer und als Brandschutzhelfer auszubilden, ein grundsätzliches Problem.

    Ich stand auch vor der Frage: Wen bilde ich als Brandschutzhelfer aus?

    Und das kennt bestimmt jeder von Euch: Es gibt eine ganze Reihe von Funktionen, Beauftragte oder befähigten Personen (Sicherheitsbeauftragter, Ersthelfer, Befähigte Personen für die Sicherung von Baustellen, Brandschutzhelfer, Hygienebeauftragter, ...), die mehr oder weniger freiwillig zusätzlich von Mitarbeitern übernommen werden müssen. Es gibt dabei immer Mitarbeiter, die nicht bereit oder fähig sind solcher zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen. Dann bleiben immer die übrig, die nicht "nein" sagen können und die haben dann immer auch gleich mehrerer Funktionen gleichzeitig.

    Aber gerade die Kombination der Funktionen Brandschutzhelfer und Ersthelfer zusammen finde ich sehr problematisch. Wenn es zu einem Brand gekommen sein sollte, brauche ich beide Funktionen gleichzeitig. Wenn ein Brandschutzhelfer bei einem Brand hilft und auf einer verletzte Person trifft MUSS er Erste Hilfe leisten und steht nicht mehr weiter als Brandschutzhelfer zur Verfügung. Er kann sich ja nicht teilen.

    Meine betriebliche Lösung besteht darin, dass die Doppelfunktion (wenn überhaupt nicht anders möglich) in Sicherheitsbeauftragter und Brandschutzhelfer in einer Person besteht.
    Das kann wo anders natürlich auch eine andere Kombination sein. Das hängt halt von den betrieblichen Voraussetzungen ab.


    peter