Beiträge von peter

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    Hallo Frank,
    ich sehe das auch so, wie Canislupus und Tanzderhexen. Über die Unfallversicherung bei einer BG werden auch die zutreffenden Regelungen für die jeweiligen Geräte und Maschinen herangezogen. Dazu gehören dann auch die Prüfungen und Verantwortlichkeiten.

    Meine Jagdgenossenschaft ist vor kurzem auch von der SVLFG "aufgefordert" worden, ihr beizutreten und dann gleich mit hohen Forderungen zu Mitgliedsbeiträgen gekommen.
    Wir haben erst einmal widersprochen, da die meisten Jagdpächter auch Landwirte sind und sowieso bereits der SVLFG angehören.
    Für die Mitarbeiter im Vorstand, die nicht der SVLFG angehören, und alle anderen (Flurstücksbesitzer) wollen wir bei der VBG eine Mitgliedschaft erreichen. Die Beiträge hier sind auch nicht so hoch.


    peter

    Hallo Sifuzzi,

    mach es dir nicht so schwer.
    Vereinbare mit deinen Kunden, die das wünschen, einfach diese zusätzliche Beprobung (natürlich gegen zusätzliche Bezahlung).
    Verweise sie dabei noch mal auf die Unterschiede zwischen Verantwortung des Wasserversorgers nach TVO (hier: Vermieter) einerseits und Anlagenbetreiber (hier: Kaffeeautomatenbesitzer) andererseits und hilf ihm damit beim Aufdecken seiner hygienischen Probleme.


    peter

    Hallo Tree,

    schau mal in die TRGS 510. Hier im Punkt 7 werden Hinweise zum Zusammenlagerungsverbot von Gefahrstoffen gegeben.
    In Analogie zu der Lagerung würde ich hier auch die Abluftzusammenführung aus den verschiedenen Lagerklassen-Bereichen betrachten und danach beurteilen.


    peter

    Hallo Reinhard,

    ... ja, genau so, wie es Tom in dem anderen Thema (von AxelS verlinkt) beschreibt.
    Auf meiner Seite ("Arbeitssicherheit") in unserem Intranet finden die Kollegen und Vorgesetzten Vorlagen und Muster (Unfallmeldungen, Freigabescheine, Schweißerlaubnisse, ...), die an jedem Terminal ausgefüllt werden können. Die werden automatisch bei mir gespeichert und können vor Ort auch ausgedruckt werden. Der Zugang zu den ausgefüllten Formularen ist nur für mich und Passwort geschützt (damit meine Vertretung auch Zugang hat). Je nach Notwendigkeit und Erfordernis können diese Formulare weitergeleitet werden.


    peter

    Hallo,

    in diesem Fall scheint mir die Lösung von Hamster1972 als zielführend.
    Wenn es die betriebliche IT-Struktur hergibt können damit die wesentlichsten Anforderungen an Zugänglichkeit, schnelle Info, Vermeidung von "Zettel"(Daten)-Verlust, Datenschutz usw. für dieses Problem gelöst werden.
    Ansonsten sind es in jedem Unternehmen "Einzelfalllösungen" und man muss gewissenhaft abwägen, was man wie macht.


    peter

    Hallo Seller

    versuche doch bitte mal deine Frage etwas zu konkretisieren: Zweck, was soll sie können, wobei soll sie helfen?

    Willst du protokollieren?
    Willst du Zugriff auf Vorschriften?
    Willst du ein Berechnungstool, z. B. für Feuerlöscher ...?
    Willst du Checklisten?
    ...


    peter

    Hallo Kirchenbauer,

    auch von mir erst mal mein Beileid an die betroffenen Familie.

    Es ist schon ein sehr tragischer Fall mit einem schlimmen Ende. Aber die hier zur Verfügung stehenden Info`s bestätigen eine typische Situation, auf die wir überwiegend bei Arbeitsunfällen stoßen: Es ist immer eine Summe von mehreren kleinen Fehlern, die dann das Unglück auslösen. Fehlende, ungenügende oder falsche Sicherheitseinrichtungen, Unwissenheit, äußere Umstände und Fehlverhalten von Betroffenen oder Verantwortlichen, relativ selten noch technisches Versagen.
    Meine Erfahrungen mit Biogasanlagen besagen, dass hier alles möglich ist; Von großen Foliesäcken als Gasspeicher bis hin zu Abwasserrohren als Gasleitung. Leider sind insbesondere die Betreiber von kleinen Anlagen fachlich nicht in der Lage diese Anlagen sicher zu betreiben.
    So wie Waldmann schon dargestellt hat, wird wohl gegen einige sicherheitstechnische Vorschriften verstoßen worden sein und es ist davon auszugehen, dass die Umstände des Unfalles fachkompetent aufgeklärt werden können.


    viele Grüße

    peter

    Hallo,

    es geht hier um ein Gerät, das dem sicheren Umgang mit Feuerlöschern und damit dann schließlich auch selbst im weitesten Sinne der Sicherheit dient.

    An solch einem Trainer werden u. a. auch Leute, die Angst vor Feuer haben und noch nie einen Feuerlöscher in der Hand hatten mit einem vermeindlichen Gefühl der Sicherheit an einen "Brand" herangeführt, mit dem Versprechen, dass hier ja nichts passieren kann und alles ganz sicher ist. Ich finde, da ist es schon sehr wichtig, dass die hierzu notwendigen Sicherheits- und Bauvorschriften vorher ermittelt und beim Bau eingehalten werden.

    In jedem Pflichtenheft, das ich einem Projektanten oder einer Werstatt für ein bestimmtes Projekt übergebe stehen auch Hinweise über die einzuhaltenden Vorschriften mit drin. Das muss der Auftragnehmer vorher wissen und muss sich selbst darüber kundig machen, damit das Ergebnis hinterher auch verwendbar ist.

    Eigentlich hätte man hier in diesem Forum gar nicht extra darauf hinweisen müssen, dass man für diesen Bau auch ein paar "Spielregeln" einhalten muss. Das sollte selbstverständlich sein und ich gehe davon aus , dass der Themenstarter das auch mit berücksichtigt. Ich denke, da sollten wir nicht über "Bedenkenträger" diskutieren, wenn andere User dennoch darauf verweisen. Schließlich will Triolinus den Prototyp nicht zweimal bauen, nur weil er eine Materialbeschaffenheit oder eine Kenngröße für den geplanten Einsatz dann nicht eingehalten wurde.

    Also!!!
    Hier sind jetzt vom Themenstarter erst mal die User gefragt (so wie Simon das schon angedeutet hat), die Erfahrungen mit solchen Trainern haben und vielleicht auch schon Vorstellungen und Wünsche haben, was das "Dingens" eigentlich noch so können in der Lage sein müsste. Also raus mit den Vorschlägen. Und wenn dann doch noch Probleme mit der Zulassung auftreten, hat Triolinius hier ja schon mal ein paar "Experten" im Forum, die ihm bestimmt weiterhelfen können.


    peter

    Hallo Thorsten,

    ... "willkommen im Club" und weiterhin viel Erfolg bei deiner Aufgabe als Sifa und bei Stöbern hier bei uns auf dem Sifaboard.

    Ja, ... und es ist zwar nicht leicht, sich mit über 50 noch mal so intensiv auf die Schulbank zu setzen, aber wenn man es dann mal geschafft hat und im Betrieb seinen Platz erobert hat, ist das schon ein schönes Gefühl für das eigene Ego.
    Mir ging es so ähnlich und nun muss ich mich schon mal langsam um meinen eigenen Nachfolger umsehen, ... so schnell vergeht die Zeit.

    peter

    Hallo Holger,

    gern wird dir das Sifaboard und vor allem deren User auch bei deiner Praktikumsarbeit behilflich sein.
    Anonymisierte Beispiele für Praktikumsarbeiten haben wir im Archiv hinterlegt.

    Da wir den Anspruch haben, hier im Forum ein gegenseitiges Geben und Nehmen zu fördern, haben wir hier eine kleine Anfangshürde eingebaut. Der Zugang zum Archiv ist gemäß den Forenregeln erst nach mindestens 10 sinnvollen Beiträgen möglich. Inzwischen gibt es hier so viele Themen und Beiträge, wo du mit deinem bisherigen Wissens- und Erfahrungsschatz andere hier im Forum unterstützen kannst. Wenn dann deine Beiträge eingestellt sind, einfach bei @toni oder @Chris melden und sich freischalten lassen.

    Weiterhin viel Spass auf den Seiten.

    peter

    Hallo Axel,

    wenn du zu uns an den Stand kommst, kannst du auch gern "hinter die Kulissen schauen". :)

    Selbstverständlich sind unsere eigenen Kabel und Lampen und Geraete aktuell geprüft und bestimmungsgemaess verlegt. :thumbup:

    Auch an dieser Stelle wollen wir im Interesse unserer User so wenig wie möglich Angriffspunkte für andere von Aussen liefern. :saint:


    peter

    Hallo Stefan,

    das Rechenbeispiel von AxelS ist ja auch erst mal eine "überschlägige Rechnung" gewesen. 8)

    Dies sollte man auf jeden Fall immer machen, eben genau damit man nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießt". ;)

    Das mit einer Berechnung allein noch nicht alles getan ist, sollte der Betroffene als Fachmann wissen oder als "Halbfachmann" zumindest ahnen und sich Hilfe holen. Hier muss man, wie du schon richtig bemerkt hast, die Arbeits- und Umgebungsbedingungen mit berücksichtigen.

    Auch der AGW kann dabei eine Rolle spielen, hat aber mit Explosionsschutz nichts zu tun.


    peter

    Hallo Hardy,

    bei mir lagen schon mehrere gleichgeartete Unfälle auf dem Tisch.
    Erst einmal die Unfallanzeige an die BG machen. Danach kam bisher immer ein zusätzlicher Fragebogen von der BG zurück. Wann..., Warum ..., Womit ..., Welchen Weg ...? usw.
    Hier kann man alles genau angeben und begründen. Meine Erfahrungen: alle Unfälle wurden problemlos anerkannt.


    peter

    ... prima Axel |?
    mit deinem Beispiel hast du das schön anschaulich vorgerechnet.

    Jetzt muss man nur darauf achten, wo man die abgesaugten Dämpfe hinleitet und das man in einer Betriebsanweisung regelt, für welche Arbeiten, Stoffe und Stoffmengen die Absaugeinrichtung ausschließlich verwendet werden darf.


    peter