Hallo zusammen,
danke schon einmal für die Antworten.
Ich sehe das auch so, dass WENN Arbeitskleidung gestellt wird, diese vom Arbeitgeber zu reinigen ist.
Bei uns wird aber keine Arbeitskleidung verpflichtend gestellt.
Mitarbeiter erhalten für bestimmte Gefahrstoffe natürlich Handschuhe, Schutzbrille, Kittel usw. also die übliche PSA.
Es geht hier aber um den Fall, dass ein Mitarbeiter in der Fertigung mit einem X-Beliebigen Gefahrstoff mit privater Kleidung in Berührung kommt.
wie z.B. dass er sich eine komplette Kanne Öl oder Ähnliches über seine private Jeans schüttet.
Diese kann er schlecht in der Arbeit dann gegen eine neue eintauschen.
Deshalb wird diese Hose "höchstwahrscheinlich" zu Hause gereinigt, entsorgt, oder auch nicht entsorgt.
Wie diese aber gewaschen oder behandelt wird,
Wann diese entsorgt wird, usw. wird bestimmt sehr unterschiedlich gehandhabt.
Ebenfalls hab ich gelesen, dass bei einer herkömmlichen Waschmaschine dann auch die Filter kontaminiert sind.
Hängt auch ganz von dem Gefahrstoff ab, inwiefern dieser in der Waschmaschine verbleibt und weitere Kleidungsstücke kontaminiert.
Deshalb meine Frage wie andere Unternehmen so etwas regeln.
Ist so etwas mit einer allgemeinen Betriebsanweisung abzudecken und wenn ja, wie?
Habt ihr evtl. schon so eine BA oder Anweisung erstellt.
Vielen Dank.
Lg Chris