Einen wunderschonen Guten Morgen,
vielen Dank, ist sehr interessant !! und vor allem bei möglichen Einsätzen zu beachten.
Grüße
Ewald
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenEinen wunderschonen Guten Morgen,
vielen Dank, ist sehr interessant !! und vor allem bei möglichen Einsätzen zu beachten.
Grüße
Ewald
Hallöchen,
ich habe die LEK im Januar 2018 abgelegt.
Hierzu ein paar Tipps bzw. Auffälligkeiten, die mir so aufgefallen sind.
-Es gibt mehrere Versionen der LEK1. Die eine legt den Schwerpunkt auf jeden Fall auf Gefahrgut. Dies wurde in verschiedenen Diskussionen und Nachbesprechungen festgestellt. Zu schaffen sind sie alle.
Ich hatte im Vorfeld den Fragenkatalog aus dem Internett, hier kam bei mir so gut wie keine Frag dran.
Aber schau mal unter https://sifaboard.de/www.sifaquiz.de/ hier kannst du dich ganz gut vorbereiten.
Zu Selbstlernphase 1 kann ich nur hinweisen, mach sie auf jeden Fall durch. Hat mir auch nicht geschadet.
Viel Erfolg und das bisschen Glück dass dazugehört !!!
Hallo und einen sonnigen Guten Morgen,
vielleicht auch noch ein paar Hinweise.
Es gibt bestimmt für den Betrieb eine Brandschutzordnung. Hierbei solltest du die Teile B und C beachten und darauf eingehen.
Solltest du die Unterweisung für einen bestimmten Personenkreis abhalten wollen, z.B. Brandschutzhelfer ist die Menge an Folieninhalt doch schon sehr hoch. Bekanntlich gilt das gesprochene Wort. Folien nur mit Stichpunkten und dazu eine aussagekräftiges Skript erstellen.
Im allgemein bist du auf keinen verkehrten und schlechten Weg. Berücksichtige einfach ein paar von den angemerkten Punkten und es wird klappen.
Viele Grüße
Hallöchen und ein Willkommen auch meinerseits,
vielleicht nützt dir die Vorschrift was "BGI 545 Gabelstapler" findest du im Netz.
Des weiteren sollte jeder Staplerfahrer einen Ausbildung absolviert haben. Bei dieser Ausbildung wird auch die Betrieblichen Belange eingegangen.
Zur LEK-II, sprech dich mal mit deinem Technischen Aufsichtsbeamten ab. Der bewertet deine Arbeit. Ich habe mir auch zu viele Gedanken gemacht. Zum Schluss sollte einen Auflistung nach den Gesichtspunkten der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausreichen. Es waren max. 2 DIN-A 4 Seiten gefordert.
Viele Grüße
Ewald
Hallöchen und Guten Morgen,
ich bin derzeit bei der BG ETEM in Bad Münstereifel. Eine sehr gute und super Einrichtung. hoffe, dass ich bis Mitte 2019 fertig bin.
Die Ausbildung Kostet für meinen Arbeitgeber ebenfalls nichts, mein AG muss mich lediglich für die Präsenzphasen freistellen.
Viele Grüße
Hallöchen und Guten Morgen,
wir haben das Ganze auf einem USB-Stick bekommen (BG ETEM) läuft auf MAC und Windows ohne etwas zu installieren.
Ginge ganz einfach
Viele Grüße
Hallöchen und viel Spaß bei deiner SiFa Ausbildung
Viele Grüße
Hallo und eine schönen Tag,
Von den Ersthelfern und der Feuerwehr alles richtig gemacht !! Gute Arbeit geleistet.
Von der Person, die in den Tank zu Wartungsarbeiten gestiegen ist, kann man nur sagen, Thema verfehlt, nicht aufgepasst und für die Kollegen einen Gefahrensituation geschaffen.
Ich hoffe, dass es dem "Tankeinsteiger" trotz seiner Fehler es gut geht und ihm rechtzeitig geholfen werden konnte. Damit er sich auch bei seinen Rettern bedanken kann
Viele Grüße aus Bayern
Ewald
Hallöchen,
die Antworten find ich sehr gut und Hilfreich
Hierfür vielen Dank, sind auch für mich brauchbar und nützlich.
Super Forum
Viele Grüße
Guten Morgen,
mal ein paar Anregungen zu deiner Anfrage,
könnte es möglich sein, dass die Industriebaurichtline greift, mir schein, dass das Lager nicht gerade klein ist.
Ansonsten wäre noch die Möglichkeit, das der Betrieb nach Störfallverordnung eingestuft ist ?
Werden sonst noch Gefährliche Stoffe gelagert.
Ich bleibe mal mit drann !!
Viele Grüße
Hallo Roland,
ich meinte eigentlich die Sparte Gas- Wasser-Strom-Verkehr usw.
Grüße Ewald
und Willkommen
Frage, in welchem Bereich des öffentlichen Dienstes bist du tätig ?
Viele Grüße
Ewald
Guten Morgen aus Bayern,
von der Versicherungskammer Bayern gibt es hierzu eine sehr gute ausführliches Handout. mit dem Titel, "Brandschutz - Brandwände und Öffnungen in Brandwänden, Technische und rechtliche Anforderungen".
Diese Broschüre kann kostenlos bestellt werde. Die findest du aber auch im Netz. Ist zwar Bayern, aber in diesem Bereich sind die Bundesländer nicht allzuweit voneinander entfernt.
Bei deinem Thema geht es um Brandüberschlag zu angebauten Gebäuden. Der Abstand zu beträgt mindestens 5 m.
Brandschutzfenster in F90 kosten eine nicht erhebliche Geldsumme. Aus diesem Grund werden diese meist nicht eingebaut, sondern man sucht man in der Regel andere Lösungen. Hierbei ist man im Bestand sehr eingeschränkt.
Des weiteren ist der Begriff "Fenster" eigentlich falsch, denn dieses Fenster darf nicht zum öffnen sein !!
Viele Grüße
Ewald
Hallo,
ich gebe auch mal einen Kommentar mit dazu.
Wir hatten in jeweils unterschiedlichen Servicebereichen bereits zwei Wasserkocher, die Durchgebrannt sind. Haben es durch den Schmorgeruch rechtzeitig gemerkt, das etwas nicht stimmt.
Kaffeemaschinen und Getränkeautomaten werden aus diesem Grund in Fluchtwegen nicht geduldet.
Nach meiner Meinung, haben in Fluchtwegen Elektrogeräte oder Hindernisse, die eine Entfluchtung beinträchtigen nichts verloren. Ein Fluchtweg sollte auch nicht zu einem Hindernislauf werden.
Darum, den Flucht- und Rettungsweg immer schön frei halten. Denn wird einmal angefangen etwas in den Fluchtwerg zu stellen, wo liegt die Grenze des "Zumutbaren Hindernisses".
Viele Grüße
Hallöchen an die Runde,
konnte mich Krankeitsbedingt mal ein paar Tage nicht mit einbringen.
Es wurden die Definitionen zum Sonderbau ja erklärt,
vielen Dank für die Unterstützung.
Viele sonnige Grüße
Hallo und guten Morgen,
bring auch mal meine Erfahrung mit ein.
Ein Brandschutzbeauftragter wird entweder in einem Brandschutzkozept, dass von einem Brandschutzsachverständigen genehmigt wird gefordert oder vom Bauordnungsamt, wenn es sich um einen Sonderbau handelt.
Alles andere wäre eine freiwillige Leistung des Unternehmen. Dies war auch in meinem Fall so, dass das Bauordnungsamt einen BSB nur für einen bestimmten Gebäudekomplex gefordert hat.
Dies hatte zufolge, dass ich erst als BSB für diesen Gebäudekomplex bestellt wurde, dann aber für die gesamte Holding mit allen Geschäftsfeldern zum BSB bestellt wurde.
Viele Grüße
Ewald
Hallo an alle,
Ich bin Ewald aus Bamberg, Beschäftigt bin ich bei einen öffentlichen Versorgungsunternehmen in Bamberg. Hier bin ich bereits als Sicherheitsfachkraft und Brandschutzbeauftragter eingesetzt.
Bisher war ich passiver Begleiter der Sifapage, möchte mein Wissen vertiefen und sollte es gewünscht sein, meine Wissen einbringen.
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten habe ich bei der TU-Wuppertal hinter mich gebracht.
Derzeit befinde ich mich in der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der BG ETEM.
Ich freue mich auf einen Interessanten und Informativen Austausch hier im Board und bedanke mich für die freundliche Aufnahme.
Viele Grüße
Ewald