Herzlich Willkommen
Beiträge von CarstenQ
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Hi,
neben rechtlichen habe ich bei einer "Prüfpflicht" tatsächlich auch ganz praktische Bedenken...
- Schüler bringen ihren privaten Rechner und ihr Smartphone nicht zum Arbeiten, sondern ausschließlich zu ihrer Freizeitgestaltung mit - ihr seit ja schließlich ein Internatsbetrieb, in dem die Schüler 24 Stunden am Tag verbringen. Wollt ihr diese auch prüfen?!?
- die Schüler führen keine Tätigkeiten für euch als "Arbeitgeber" aus, sondern "arbeiten" ausschließlich eigenwirtschaftlich. Daher sehe ich keinerlei rechtliche Handhabe für eine Prüfpflicht. Hier könntet ihr m.M. nach nur auf das alte: "Die Nutzung privater Geräte ist in unserem Hause verboten!" zurückgreifen. Allerdings kommt dann mein erster Punkt wieder zum tragen.
In diesem Sinne
Der Michael
das liest sich im Eingangspost doch etwas anders. Die Geräte werden ja im Rahmen des Bring your Own deciveces Programm zum schulischen Gebrauchs mitgebracht damit die Schule nicht für jeden Schüler ein Gerät kaufen muss. In dem Fall sehe ich die Schule durchaus in der Pflicht
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Hallo,
Ihr duldet ja das mitbringen nicht nur stillschweigend, sondern fordert die Schüler durch das "BYOD" Programm dazu auf Geräte mitzubringen.
In diesem Fall bin ich der Meinung das Ihr die Geräte auch prüfen lassen müsst.
Wobei es sich ja ziemlich sicher um Mobile Geräte mit Akku handeln dürfte?
In dem Fall wäre doch die sinnvollere Option geprüfte ordentliche Ladestationen zur Verfügung stellen als das jeder Schüler sein Ladegerät mitschleppt und eine Steckdose sucht.
Generell stehe ich dem BYOD Konzept kritisch gegenüber, Wie wird hier die Chancengleichheit gewahrt, wer ist im Falle eines Viren/Trajaner Befalls der böse, wer haftet bei Beschädigungen, ....
Zu eigenen Erfahrungen, allerdings aus der Industrie:
- Das Programm gab es hat sich allerdings nie durchgesetzt, da u.a. eine Bedingung war das die Firma sich vorbehalten hat im Falle eines Virus die Geräte fernzulöschen und die rechltichen Rahmenbdingungen nie so ganz geklärt werden konnten.
Gruß,
Carsten
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Ich habe mal gelernt, dass man Leitungen mit Gefahrstoffen bei
Wartungsarbeiten immer evakuiert und inertisiert.
Wenn die Leitung zur Warung/Reparatur geöffnet werden soll kann ich mir das vorstellen. Aber zum Freilegen oder wenn in der Nähe gearbeitet werden soll? Dann wäre nicht mehr viel von der Infrastruktur in Betrieb.
Über die 1,5m Abweichung als Begründung lässt sich jetzt streiten, aber ansonsten kann ich das Urteil nachvollziehen und finde es persönlich in Ordnung.
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Ich versuche gerade mir das bildlich vorzustellen... Ein ordentliches Laufband gedrosselt auf x km/h das in der Ecke des Büros steht kann ich mir vorstellen und das dürfte auch funktionieren, da bin ich bei E.weline.
Aber am Schreibtisch? Je nachdem ob ich sitze, stehe oder laufe wird das richtige Gerät aus der Bodenluke ausgefahren? Wir haben im ganzen Betrieb keinen Arbeitsplatz mit genügend Platz um das sauber zu implementieren.
Wie gesagt, vielleicht verstehe ich das Konzept ja auch fundamental falsch
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Die IP Klassifizierung regelt ja nur das eindringen von festen Körpern und Wasser in ein Gehäuse. Sagt also nichts über die Gasdichtigkeit oder die mögliche Zündenergie aus. Von daher ist ein Vergleich für mich nicht seriös möglich.
Man könnte zwar annehmen das eine Uhr die bis zu 10m wasserdicht ist auch gegen eindringen von Gas geschützt ist und die Zündenergie aufgrund der Bauart sehr gering ist, aber das sind nunmal nur anahmen auf die ich nicht mein Leben verwetten möchte. So ein Smartwatch Akku hat ja schon Leistung.
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Hallo,
Kinder wird es nicht davon abhalten den Bereich zu betreten, aber wir haben mobile Pfosten mit einer Art Gurtroller: Das Material ist ähnlich einem Sicherheitsgurt, wird von Pfosten zu Pfosten gezogen und dort eingehakt.
Funktioniert in der Kantine und an Maschinen ziemlich gut.
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Hi,
ich bin auch einer dieser Kunden:
EN 60204 Kennzeichnung 16.4. Sinngemäß: Alle Baugruppen und Komponenten müssen eindeutig und identisch mit demselben Refernezkennzeichen wie in der Dokumentation identifizierbar sein.
Gruß,
Carsten
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das Problem darf es im Normalfall nicht geben.
1. Es gibt eine Hubhöhenbegrenzung (wahrscheinlich deaktiviert)
2. Der Bagger muß eigentlich geerdet sein, damit den Kollegen im Umfeld nichts passiert.
3. Die Kollegen müssen mindestens 0,5 m Abstand zum Baugerät einhalten.
Im Bericht steht dann "menschliches Versagen"...🤦🏻♂️
zu 2: eher umgekehrt: steht der Bagger isoliert passiert dem Kollegen nebendran nix wenn er die Finger vom Bagger lässt und je nach Spannung den richtigen Abstand hat. Ist aber praxisfremd.
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Moin. Beipackzettel der Medikamente lesen, verstehen und ggfs umsetzen sehe ich beim Arzt und Apotheker unter Mitwirkung vom Patienten. Also wie schon geschrieben in der medizinischen Abteilung.
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Die Fragen die ich stellen würde:
- ist das starten der Anlage über den PC möglich?
- ist das zurücksetzen von sicherheitsrelevanten Meldungen/Störungen über den PC möglich?
wenn beides mit Nein beantwortet wird spricht für mich jetzt erstmal nichts gegen die geplante Änderung
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Eine Meisterschule sehe ich für mich eher nicht, da mir das fundierte Fachwissen fehlt. Evtl. ein Industriemeister käme ich Frage. Ist das gleichzustellen?
Ja. Auch hinsichtlich den Anforderungen... . Soweit ich weiß gibt es nur den Handwerksmeister und den Industriemeister. Seid Ihr bei der IHK oder bei der Handwerkskammer?
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die Berufserfahrung in einem größeren Betrieb hat mich zu dem Thema generell u.a. zwei Dinge gelehrt:
- bei denjenigen die sich gegen ein kurze Unterweisung oder den Blick in die Betriebsanleitung/Betriebsanweisung wehren ist die chance einiges höher das sie nachher bei der Krankenschwester stehen oder Inventar beschädigt haben
- max 5min um abzukären ob sich jemand mit dem handgeführten gerät auskennt und ihn ggfs. auf die richtige handhabung hinweisen ist deutlich günstiger als die ausfallzeiten wenn sich doch wieder einer in den Finger sägt oder staub ins Auge bekommt
Und ja, es gibt viele die sich privat mit den Werkzeugen auskennen und dennoch gibt es gefühlt mehr die keine Ahnung davon haben und wenn ich mir die Verlezungen/Unfälle bei uns anschaue zweifele ich des öfteren am gesunden Menschenverstand
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Hallo,
einen Augenarzt könntest Du noch fragen.
Vom logischen her korrigiert eine Brille deine Linse im Auge, sprich ein "gesundes" Auge hat die gleiche Brechung wie ein "krankes" Auge mit Brille. Beide sehen scharf. Von daher vermute ich keinen negativen Effekt. Ganz anders sieht es wie gesagt bei Lupen, Ferngläsern, usw. aus. die ja vergößern.
Gruß,
Carsten
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Herzlich Willkommen und viel Spaß hier.
Ich muss gestehen das ich mich mit der Geographie im Nachbarland nicht so gut auskenn aber Unterfranken hört sich nach nicht zu weit weg von Crailsheim an?
Gruß,
Carsten
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Hallo,
der Personalabteilung. Das macht für mich aufgrund der sensiblen Mitarbeiterdaten (Geburtsdatum, Krankmeldungen, usw.) auch am meisten Sinn.
Gruß,
Carsten
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Hallo,
Herzlich willkommen und viel Spass hier
lg
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Herzlich Willkommen, noch ein Elektriker, sehr gut