Moin Mike.
Es gab mal eine alte ASR, die Du vielleicht in Erinnerung hast.
Heute könntest Du die ASR A1.8 heranziehen:
4.1 (6)
"Beschäftigte müssen auf Verkehrswegen vor Gefährdungen durch Absturz oder durch
herabfallende Gegenstände, umstürzende Lasten oder Fahrzeuge und Transportmittel durch
geeignete Maßnahmen geschützt sein (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und
herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“)."