Beiträge von caterpilar

ANZEIGE
ANZEIGE

    ...ein Bruder im Geiste...

    (auch wenn ich glaube, das unsere Familie hier relativ klein ist!)

    Ich bin bei euch. Viele rechtliche und bürokratische Regeln hinken der Zeit hinterher und sind im Alltag hinderlich. Daran wird sich auch wenig ändern, da zu viele Instanzen an Änderungen beteiligt sind.

    Während sich die DGUV mit hübschen, aber sehr abgehobenen und verkopften Präventionskampagnen beschäftigt, müssen wir uns konkret um die Menschen kümmern.

    Meine TAP will nicht, dass das E-Learning-Angebot der ETEM als alleiniger Unterweisungsersatz benutzt wird. Das kann ich nachvollziehen. Mein oben in Beitrag 11 beschriebener Umgang mit den Kollegen im Außendienst wird aber akzeptiert.

    Ihr müsst Erste Hilfe bei Alleinarbeit gewährleisten, ggf. eine automatische Notrufmöglichkeit, wenn es gefährliche Arbeit ist (PNA/PNG).

    Angebots- oder Pflichtvorsorge kann sich darüber hinaus aus der Art der Tätigkeit und der Gefährdungen ergeben, unabhängig von der Alleinarbeit.

    Wunschvorsorge kommt vom MA, wie hier schon gesagt wurde.

    In der Tat hängt es sehr von jedem einzeln ab. Ich nutze so ein Board zu Hause zum Training beim Fernsehen und mich beansprucht die Bewegung sehr. Für mich ist es unvorstellbar, mich bei der Benutzung des Boards auf die Arbeit zu konzentrieren.

    Wie die VBG in der Broschüre schreibt, "führt eine Benutzung über längere Zeit am Stück zur Überlastung und Ermüdung der Muskulatur." Es soll also nur kurzzeitig eingesetzt werden. Für micht kommt neben der Muskel-Emüdung die Beanspruchung der Konzentration hinzu. Das solltest Du evtl. auch betrachten.

    Unsere Kollegen im Außendienst sind in ganz Deutschland in ihren Büros verteilt und bekommen einmal jährlich eine Online-Unterweisung ohne Inhalte, die praktisch zu unterweisen sind. Das ist natürlich ein Überbleibsel aus der Pandemie.

    Die Unterweisung entwickelt sich regelmäßig zu einem lebhaften Gespräch, in dem wir alle erforderliche Zeit zur Beantwortung von Fragen einräumen. Das gefällt mir gut.

    Der Vorgesetzte ist dabei und unterschreibt nachher die Teilnehmerliste.

    An einem zweiten Termin, wenn die Kollegen zu einer Tagung in die Zentrale kommen, werden Unterweisungen vor Ort abgehalten.

    Ich halte das für absolut vertretbar.

    Welche Fortbildung wolltest Du machen?

    Die eine spezifische Sifa-Fortbildung gibt es doch nicht. Du vertiefst meinetwegen in Lagerung von Gefahrstoffen, machst etwas zum Brandschutz etc. Was immer bei Dir im Betrieb erforderlich ist.

    Ich mache regelmäßig einmal im Jahr ein BG-Seminar und es gab nie Nachfragen.

    Ähm, verstehe ich richtig, dass der Brandschutzbeuaftragte angestellt ist und das Angestelltenverhältnis aufgelöst wird? Sprich, er geht in Rente, hat gekündigt oder wurde entlassen?

    Die Bestellung ist umfassend geregelt, aber ein formelles Verfahren zur Abbestellung besteht meines Wissens nicht. Die Bestellung endet zusammen mit dem Angestelltenverhältnis.

    Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch immer innerhalb einer Frist, in der nicht widersprochen wird, automatisch gültig. Da kann man aber im Allgemeinen von einer abstrakten Beziehung der Geschäftspartner ausgehen. Die Fristen liegen, soweit ich das beobachte bei 4 Wochen.

    Am Arbeitsplatz kann ein solcher Passus helfen, wenn die Beteiligten zum Beispiel weit räumlich verzweigt sind, und der Passus von allen Beteiligten akzeptiert ist.

    72 Stunden sind wirklich knapp. Da liegt offenbar einiges im Argen.

    Diese Sorte GF kennen wir alle. Papst von eigenen Gnaden mit Herrschaftsmethoden des 14. Jh. ...

    Zur Sitzung gehen, alle gesetzlichen Grundlagen bereithalten und zitieren, absolut alles dokumentieren und ruhig bleiben, wenn das Geschrei losgeht. Wenn der BR tatsächlich dabei ist, gibt es immerhin einzelne mit breitem Kreuz, die auch Zeugen sein könnten.

    Lass Dich nicht verführen, zurückzustecken und dadurch in Schwierigkeiten zu geraten. Genau darauf spekuliert der GF.

    Wie immer zitiert sich Komnet die Seele aus dem Leib, aber so ist das nun mal in unserer Rechtslandschaft. Mein Chef ist auch immer genervt, wenn ich nicht in einem Satz antworten kann.

    Außerdem hat Komnet bemerkenswert schnell reagiert. Die Frage wird wohl häufiger gestellt ...

    Die Antwort ist jedenfalls klar.

    Die Art, wie Du die Übung variieren willst, ergibt Sinn, Mick1204.

    Routiniert immer das gleiche zu machen ermüdet die Leute nur. Zudem sollte ein Gefahrenbewusstsein entstehen.

    Wenn ältere Kolleginnen und Kollegen panisch reagieren könnten und schon vorher klar ist, um welche Personen es sich dabei handelt, dann ist das auch eine Übung für die Umstehenden, die den panischen Kollegen im Ernstfall helfen sollen. Es steht in jeder Brandschutzordnung Teil A: Ruhe bewahren, Gefährdete Personen warnen, Hilflose mitnehmen.

    Also Mick, nur Mut.

    Jeder sollte selbst wissen, ob sich die Anschaffung für bestimmte Arbeitsplätze lohnt. Heutzutage sind viele Baustellen zum Beispiel im Straßenverkehr gleißend hell ausgeleuchtet, aber sicher nicht alle.

    Wenn die Forschungsinstitute viel Aufwand in Neues stecken, das scheinbar erstmal lächerlich aussieht, wird sich trotzdem immer ein Mehrwert finden, der nebenbei abfällt. Gelassen bleiben. Wir werden sicher noch erfahren, was man alles gutes mit den Sachen machen kann. Best practice wird doch gerade hier im Board immer gerne präsentiert. :)

    DIe neuen Definitionen von Haupt- und Nebenfluchtwegen, Notausgangs- und Fluchttüren muss man dem Kunden natürlich vermitteln. Das ist Teil der Beratung.

    An sich sollte der gesunde Menschenverstand genügen, aber dessen "große Verbreitung" haben wir hier schon oft besprochen ...

    Gibt es überhaupt ein Brandschutzkonzept? Ist es eventuell total veraltet? Hat der Kunde einen Versicherer und wenn ja, kennt der Kunde dessen Anforderungen an den Brandschutz?

    Damit sollte man beginnen, denn sonst läuft man in das "offene Messer der Statistik" (Mutmaßliche Antwort des Kunden: "Hier ist noch nie einer eingeschlossen worden. Alle haben immer ihren Schlüssel dabei und kommen immer sicher und schnell raus".)

    Auf keinen Fall könnt ihr die Türen komplett verrammeln.

    Siehe ASR A2.3:

    7 Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen

    (1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen sowie Notausstiege müssen sich leicht und

    ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege

    angewiesen sind.

    Panikschloss ist eine Option, evtl. gekoppelt mit einem Öffnungsalarm, aber es geht nicht, dass die Leute, die nach offiziellem Abschließen noch im Gebäude arbeiten nur mit einem Schlüssel rauskommen.

    Alternativ als organisatorische Maßnahme: Es wird nach Verschließen nicht im Gebäude gearbeitet.

    Vielleicht solltet Ihr genau diese offensichtliche Resistenz des Systems gegenüber Cyberangriffen dokumentieren? Sammelt die technischen Unterlagen zu der Aufzuganlage und erstellt ggf. ein Schema der Beschaltung der Steuerung.