Beiträge von Mattes14

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    Guten Tag,


    um die Frage zu beantworten. Nein, es reicht nicht aus eine Qulifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu haben. Sondern es bedarf eine Sachverständigenprüfung nach der besagten Norm. Die Prüfung muss von einer benannten Stelle abgenommen werden.


    Gruß

    Mattes

    :/

    hm. ok, im Spam Ordner ist nichts. Dann kann es nur sein, dass bei der Übertragung etwas schiefgelaufen ist und die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde.


    Vielen Dank für die Rückmeldung caterpilar


    Gruß Mattes


    Edit: Bei der Technikhotline angerufen, es lag kein Anwendungsfehler meinerseits vor. Der Fehler hat bei denen intern vorgelegen. Sehr kompetent, bin nach dem Gespräch nun auch angemeldet.:doppelthumbsup:

    Vielleicht liegt es an meinem Karma;)

    Moin,


    eine Frage an diejenigen die sich für die Veranstaltung online angemeldet haben. Gab es direkt nach der Eingabe der Daten eine E Mail als Bestätigung?

    Ich hatte gestern mich dort angemeldet, bisher aber keine Rückmeldung bekommen, ob die Daten überhaupt übermittelt worden sind.

    Vielen Dank für Rückmeldungen an dieser Stelle.


    Gruß
    Mattes

    Guten Tag,


    auch wenn es eventuell zu spät ist

    Thema durch.

    und ich es eventuell falsch verstanden habe. Möchte ich dennoch mich nochmal anschließen. Es ist schon einiges geschrieben worden, dennoch macht es mich einwenig stutzig und zwar folgende Konstellation einiger Aussagen.


    1. Es ist in den Beiträgen mit Bildern zuletzt immer gezeigt worden, dass es sich um einen "Teleskoplader" handelt. Da ein "Teleskoplader" nicht unter den unten zitierten Absatz 6 zählt. Handelt es sich laut Vorschrift 52 um einen Kran.

    ie GF beruft sich eben auf Vorschrift 52, § 2, Absatz 6 und den Fakt


    In der Durchführungsanweisung DGUV Vorschrift 53 §2 Absatz 1 steht:

    Tragmittel sind z. B. auch die Gabelzinken an einem als Teleskopstapler bezeichneten Kran.


    Es empfiehlt sich, in Bedienungsanleitungen des Herstellers zu schauen, ob die Gabel wenn so benutzt, noch bestimmungsgemäß verwendet wird.

    Nicht nur, dass eventuell die Rundschlingen durchgeschnitten werden können, je nach Last die angehängt wird und diese nicht symetrisch ist kann ein Ungleichgewicht auf die einzelne Gabelzinke wirken, sodass schlimmsten Fall das Gerät zur Seite kippen könnte.


    :/

    Da namhafte Hersteller extra Lasthakenaufnahme bzw. Ausleger anbieten um hängende Lasten aufzunehmen, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Gabel so als bestimmungsgemäß verwendet verwendet angesehen werden kann.


    Ob dies nun in der Sache weiterhilft, lass ich nun mal dahingestellt, es waren einfach nur einpaar Gedankengänge vor dem Wochenende von mir.


    Wünsch ein schönes Wochenende

    Gruß

    Mattes

    Guten Tag,


    je nachdem was man da machen möchte, gilt für Asbest und der dazugerhörigen Gefährdungsbeurteilung eine Fachkunde.

    Die Anforderung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sind meine ich in der TRGS 519 niedergeschrieben.

    Bin mir nicht sicher, ob jemand hier einfach eine Gefährdungsbeurteilung so heraus gibt, wenn man dafür sich extra eine Fachkunde aneignen muss.


    Gruß

    Mattes

    Moin,


    ok, ja die SARS CoV 2 Arbeitsschutzverordnung gilt bis zum 19.März. Ich gehe davon aus, dass diese in abgeänderter Form weiter verlängert wird.

    Die 3 G Anforderungen ergeben sich aus dem IfSchG und stehen so nicht in der SARS CoV 2 Arbeitsschutzverordnung. Diese schreibt nur, dass der AG die Möglichkeit der Impfung während der Arbeitsszeit zu ermöglichen hat. Auch die Testungen für die MA die nicht im Homeoffice sitzen muss der AG ermöglichen.


    Bis zum 19.03 werde ich Abwarten und Tee trinken. *TeTa*

    Alles jetzt ist nichts weiter als ein Blick in die :444: . :)

    Mahlzeit,


    ich habe bisher nichts gelesen, dass der 3 G Status abgeschafft werden soll. Dieser wird weiter gelten.

    Es wird einfach angenommen, dass der überwiegende Teil der Belegschaft geimpft oder genesen ist.

    Und die beides nicht erfüllen, sich dann täglich testen.


    Gruß

    Mattes

    Ich, im Juni 2021 mit J&J geimpft und Ende Nov. 2021 mit Biontech "aufgefrischt" (ich dachte zu dem Zeitpunkt noch geboostert), darf jetzt laut Impfzentrum Potsdam nicht zur 3. Spitze kommen, da noch keine 3 Monate nach der 2. Impfung vergangen sind.


    Wenn jetzt jemand in der Familie krank wird und ich in Quarantäne muss, muss ich dann mit einer Lohnkürzung rechnen?

    Mahlzeit,


    in dem verlinkten Artikel den letzten Absatz lesen, dort steht dass man nicht in Quarantäne muss, wenn man frisch zweitgeimpft ist (innerhalb der letzten 3 Monate). Danach ist eine Booster Impfung möglich, solltest also dich um einen Termin im Februar bemühen ;)


    Das ist heutiger Stand, es kann sich ja täglich ändern mittlerweile.


    Gruß Mattes

    Mahlzeit,


    vielleicht heißt es auch, dass es für dieses Zertifikat einen korrekten Zertifikatsinhaber gibt, der dort nur nicht in dieser Tabelle auftaucht. Das eigentliche Zertifikat aber nicht für dieses entsprechende Produkt gilt.:/

    Hoffe man vesteht was ich sagen wollte.


    Gruß Mattes

    Moin,


    1 Test/Woche ist im Testcenter kostenlos


    in NRW gibt es diese Einschränkung ein Test pro Woche kostenlos nicht mehr. Hier kann man sich wenn man möchte jeden Tag kostenlos testen lassen, dies ist in Abhängigkeit der Kapazität der Teststellen gesetzt.


    Gruß
    Mattes