Kann mir jemand verraten, wie Ihr darauf kommt, dass der GF anwesend sein muss?
Es langt doch wenn er einen Beauftragten bestellt. (Werkleiter, QMB, ... wen auch immer)
Auch ist es weder zielführend noch realitätsnah jede Sitzung abzusagen, nur weil jemand fehlt. (Auch wenn es der GF ist) Die Betriebsärzte sind ja auch nicht immer anwesend.
Bei unseren Kunden ist teilweise der GF dabei und teilweise lässt er sich vertreten.
Von mir bekommt jeder GF zumindest im Nachgang ein Protokoll etc. zugeschickt. Dann ist er zumindest informiert und kann sich nicht rausreden.
Oder gibt es eine Vorschrift wo drinsteht, dass der GF persönlich anwesend sein muss? Quelle?
"Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 11 Arbeitsschutzausschuß
Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
- Betriebsärzten,
- Fachkräften für Arbeitssicherheit und
- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuß tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen."