Beiträge von Karl von ***

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    In den Beiträgen habe ich gelesen dass der Mehraufwand, wenn schon 9001 / 14001 Zertifiziert ist, nicht erheblich größer ist.

    Hat jemand von euch einen groben Richtwert bzw. eine Einschätzung wie viele Arbeitsstunden man ca. für den schriftlichen Teil zur Zertifizierung 45001 dann noch zusätzlich benötigt?

    Du musst auf jeden Fall noch die internen Audits nach 45001 machen, die Du aber auch gleich als integrierte Audits machen kannst.

    Wenn Du in 9001 und 14001, sowie dem gesetzlichen Arbeitsschutz sauber bist, würde ich den Mehraufwand mit ca. 5 Tagen / a in einem 100 Mann Unternehmen veranschlagen.

    Von der BGN gibt es eine Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 0.50 mit dem Titel Arbeitssicherheitsausschuss.


    Dort steht drin, dass der Unternehmer oder ein Vertreter mit entsprechenden Befugnissen zur ASA Sitzung einläd, die Sitzung leitet und selbstverständlich deswegen auch anwesend sein muss.

    "Die Vorbereitung des ASA kann die Leitung an geeignete Personen delegieren. Die Leitung oder ihre beauftragte Person sollte den Vorsitz übernehmen, um damit die Bedeutung des Arbeitsschutzausschusses zu unterstreichen. "


    "Im Interesse der Arbeitsfähigkeit des Ausschusses sollte für jedes permanente Ausschussmitglied eine Stellvertretung benannt werden."

    [BGN 0.50 ASA]


    https://www.bgn.de/?storage=3&…730cf039bdc20e474db662d3c


    In der entsprechenden Schrift steht sollte.


    Für mich heißt das nur, dass der GF hier wie immer die Auswahlverantwortung hat, so dass der Beauftragte also über entsprechende Qualifikation und Kompetenz verfügen muss. Unternehmerpflichtenübertragung ....

    ...ohne die Zert würde gar kein QMB existieren... ;)


    In diesem Sinne

    Der Michael

    Naja, einen QMB kannst Du schon haben, auch ein QMS oder AMS...

    Wenn Du deinem Kunden schreibst ich mache dass selbst und lasse es nicht überwachen wird er Dir nur wahrscheinlich nicht glauben bzw. Du erfüllst halt nicht seine Anforderungen.


    Es gibt sicherlich Fälle, in denen der Arbeitsschutz in Unternehmen ohne Zertifikat besser ist als in Unternehmen mit Zertifikat, aber Du darfst halt auch ohne Führerschein nicht fahren, selbst wenn Du der bester Autofahrer aller Zeiten bist :)

    Kann mir jemand verraten, wie Ihr darauf kommt, dass der GF anwesend sein muss?

    Es langt doch wenn er einen Beauftragten bestellt. (Werkleiter, QMB, ... wen auch immer)


    Auch ist es weder zielführend noch realitätsnah jede Sitzung abzusagen, nur weil jemand fehlt. (Auch wenn es der GF ist) Die Betriebsärzte sind ja auch nicht immer anwesend.


    Bei unseren Kunden ist teilweise der GF dabei und teilweise lässt er sich vertreten.

    Von mir bekommt jeder GF zumindest im Nachgang ein Protokoll etc. zugeschickt. Dann ist er zumindest informiert und kann sich nicht rausreden.


    Oder gibt es eine Vorschrift wo drinsteht, dass der GF persönlich anwesend sein muss? Quelle?


    "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

    § 11 Arbeitsschutzausschuß


    Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.


    Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:

    - dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,

    - zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,

    - Betriebsärzten,

    - Fachkräften für Arbeitssicherheit und

    - Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.


    Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuß tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen."

    Was ist denn die Realität? In der Regel ist es doch so, dass frühesten 6 Monate vor der Zertifizierung Bewegung in den QMB kommt und alle Führungskräfte aufgefordert werden ihre Dokumente auf Vordermann zu bringen. Dann vergehen weitere drei Monate und alles fängt an zu laufen. 2 Wochen vor der Zertifizierung werden Berge von Überstunden produziert um die letzten Reste noch vor dem Z-Day abzuarbeiten.


    Wo waren nochmal die Vorteile? Klar werden die Standards umgesetzt. Man kann auch alle Zahlen und Werte dokumentieren. Der Geschäftsbericht (vom QMB aufgesetzt) zeigt hervorragende Ergebnisse und Verbesserungen. Glückwunsch!

    Ich mach diesen Schei..... jetzt seit 30 Jahren in unterschiedlichen Industrien mit. Es war nirgends viel anders. Obwohl in der Luft- und Raumfahrtindustrie war es etwas strenger. Aber auch nur bei Kundenaudits. Airbus und Boing etc. die waren strenger als die TÜV oder anderen Auditoren.

    Genau das habe ich doch gesagt :)

    Natürlich ist ein ISO 45001 Zertifikat nicht perfekt und sicherlich stimmt die Theorie mit der Realität nicht überein, aber in den Unternehmen die Zertifiziert sind passiert meiner Meinung nach immer noch mehr als in den nicht zertifizierten.


    "frühestens 6 Monate vor der Zertifizierung Bewegung in den QMB kommt und alle Führungskräfte aufgefordert werden"


    Ohne die Zert würde sich der QMB halt garnicht bewegen und auch Niemanden auffordern.....

    Und dass die Leute Ihre Arbeit kurz vor der Angst machen liegt nicht am dem Zertifikat, sondern daran dass die meisten Leute erst kurz vor der Angst in Bewegung kommen und das in allen Bereichen ....

    Hallo Melanie,


    wie Du selbst schon schreibst, ist meiner Meinung nach der größte Mehrwert eines Zertifikates die Erfüllung einer Kundenanforderung. In vielen Bereichen ist das Vorhandensein eines AMS Zertifikates ja bereits Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen oder den Zuschlag für Aufträge (z.B. SCC oder SCL im Bereich der Energiewirtschaft).


    Wenn der Auditor gut ist kann er Euch natürlich auch wertvolle Hinweise zur Verbesserung des Arbeitsschutzes geben, da er die entsprechende "Betriebsblindheit" nicht hat. (Wenn er schlecht ist prüft er Alles grün)


    Wenn Ihr sowieso schon 9001 und 14001 macht, ist der Mehraufwand für die 45001 auch sehr gering, da die 45001 über die gesetzlichen Anforderungen eigentlich nur gering hinaus geht und viele Anforderungen auch in der 9001 und 14001 bereits enthalten sind. (High Level Struktur)


    Vorteile:

    - Es ist ein systematischer Ansatz die Anforderungen im Bereich des Arbeitsschutzes einzuhalten und sich kontinuierlich zu verbessern.

    - Externe Audits haben oft den Vorteil, dass unmotivierte Kollegen vielleicht doch noch aktiv werden

    - Man erspart sich oft die Überprüfung von vielen Dokumenten (GBU etc.) durch Kunden wenn ein Zertifikat vorzeigbar ist in der Präqualifizierung

    - Der Geschäftsführer kann nachweisen, dass er seiner Aufsichtspflicht nachkommt, da eine externe ZÜS ihm bestätigt, dass sein Arbeitsschutzmanagement in Ordnung ist.

    - Der Blick von Außen gibt oft gute Denkanstöße und transferiert Wissen aus anderen Bereichen, Branchen und Unternehmen


    Nachteile:

    - Kosten

    - Dokumentationsaufwand


    Ihr könnt aber natürlich auch die ISO 45001 anwenden und leben ohne Euch zertifizieren zu lassen. Dann habt Ihr zumindest den systematischen Ansatz.

    Danke für deine ausführliche Rückmeldung. Den Fragebogen hätte ich auch gerne teilweise anders gestaltet, musste mich aber auf einen validierten Fragebogen aus dem Bereich Ethik-Management beziehen. (Denis Collins, Operational Best Practices in Business Ethics: A Practical and Systematic Benchmarking Tool, 2015)


    Der Begriff Ethikmanagement kommt hier aus der Literatur und ist von ethischem Management und von der Managementethik zu trennen. (Ich empfehle dazu Muel Kaptein)


    Und dass wirtschaftliches Handeln ethisches Verhalten ausschließt würde ich nicht sagen. Ein wirtschaftlich handelndes Unternehmen stellt sichere Arbeitsplätze für die eigenen Mitarbeiter bereit und erwirtschaftet Gewinne, wodurch es auch noch Steuern abführt. Mit diesen Steuern wird dann der Staat finanziert. Ausschließlicher "Gemeinnutz" ohne Eigentum und Gewinnstreben existiert nur im Kommunismus. Die Motivation für Unternehmer hält sich in dieser Staatsform bekanntlich in Grenzen 😀


    Der verhaltensbasierte Arbeitsschutz fusst ja eben auf den Grundlagen der Ethik. Die Frage ist, ob sich schon alleine ein gut etabliertes Ethikmanagement positiv auf die Unfallzahlen auswirkt. Wenn Führungskräfte generell ethisch handeln, werden Sie die Gesundheit der MA nicht für einen höheren Profit opfern und den Arbeitsschutz ernst nehmen. (Insofern man unterstellt, dass ethisch handelnde Führungskräfte Gesetze einhalten.) Kausalzusammenhänge kannst Du in dem Gebiet der Psychologie und Sozialforschung oft sowieso nur als signifikante Korrelation feststellen. Du kannst leider (noch😀) nicht messen, warum sich Mitarbeiter in einer bestimmten Art und Weise verhalten.


    Der Krankenstand ist meiner Meinung nach nur bedingt aussagekräftig für den Arbeitsschutz. Sehr viele Erkrankungen haben mit dem Betrieb oft nichts bis wenig zu tun. Übergewicht, Freizeitsportverletzungen, Grippe, usw. würden dann in die Erhebung einbezogen. Arbeitsunfälle sind eben per Definition durch die Arbeitstätigkeit verursacht. Maximal hätte man die Arbeitserkrankungen hinzuziehen können.

    Sicher kann man mit gutem Arbeitsschutz auch den Krankenstand senken (Ergonomie, Bewegungspausen, Rotation, usw.), aber sehr viele Krankheiten wirst Du mit Arbeitsschutz nie erreichen. Selbst auf ein einzelnes Unternehmen bezogen dürfte es schwer sein herauszufinden wie viel Prozent der Krankheiten vermieden werden könnten. Dafür müssten erst einmal die MA preisgeben welche Erkrankungen Sie haben usw.....

    Interessant die Aufteilung von "Managern" und "Untergebenen" und die reine Nutzung der männlichen Wortformen in einer Ethik-Umfrage :doppelthumbsup:

    :) Für viele Leute ist das "nicht gendern" ja heute schon wieder gewöhnungsbedürftig :S Ich kann auch ohne gendern gut schlafen und halte das für ethisch gut vertretbar.


    Und das es Führungskräfte und Untergebene gibt, die Anweisungen geben (müssen) oder befolgen müssen, ist nunmal die Realität. Sicher kann man die auch Unternehmer und Mitarbeiter nennen, aber das ändert ja nichts an der faktischen Beziehung. Wichtig ist doch, dass man die Leute wertschätzt, gut behandelt und fördert....


    Wer das nicht tut, hat bald sowieso keine Mitarbeiter mehr 8o

    Melde Ausführung!


    Sehr ethiklastige Umfrage, bei der ich in der Fragestellung den Zusammenhang zur Arbeitssicherheit nicht unbedingt erkennen konnte.- Daher bin ich hingegangen und habe "allgemein formulierte Fragen" auch allgemein beantwortet. Ethik hat numal viele Facetten.

    Moin Micha,


    danke für deine Mitarbeit.


    Der Fragebogen basiert auf einem wissenschaftlich geprüften Fragebogen zum Ethikmanagement von Denis Collins (Operational Best Practices in Business Ethics: A Practical and Systematic Benchmarking Tool, 2015). Es wird hier versucht die allgemeine Ethik in 13 Dimensionen und 110 Punkten abzubilden. Ich habe die Fragen schon entsprechend eingekürzt und zusammengefasst, aber leider ist das Thema nun einmal sehr breit und komplex.


    Meiner Meinung nach werden wir aber in Zukunft immer mehr mit dem Thema zu tun haben, da gerade im BBS (behaviour based safety) auf durch Moral und Ethik motivierende Vorgesetzte als bestes Mittel zur Unfallvermeidung verwiesen wird.


    Die Frage ist also, ob in Unternehmen die Ethik generell ernst nehmen, auch tatsächlich weniger Unfälle geschehen.

    Hallo Chris,


    nein das ist keine Werbung in eigener Sache. Ich bin als Student eingeschrieben und schreibe gerade an meiner Promotion. Die Umfrage ist Teil der Arbeit.


    Die Links zu den veröffentlichten Artikeln bei Springer habe ich nur eingebaut, falls sich jemand für die wissenschaftlichen Hintergründe interessiert. Die Texte stelle ich, wie im Text beschrieben, auch kostenlos zur Verfügung und ich erhalte keine Vergütung durch Springer.. Falls Du willst, kann ich die Links aber auch entfernen.


    Beste Grüße Karl

    Die Frage die ich stellen würde ist:

    Entstehen durch die weiteren Steuerungen neue Gefährdungen?

    - Wenn Du mehrere Bedienstellen anlegst, muss eine gegenseitige Gefährdung ausgeschlossen sein.

    - Es muss ausgeschlossen sein, dass sich MA gegenseitig gefährden durch das Überstimmen von Befehlen oder durch den Start der Anlage. (Wenn zum Beispiel von den neuen Stellen eine Gefährdungsstelle nicht eingesehen werden kann)

    Kennst Du das Papier vom BMAS dazu?

    https://publikationen.dguv.de/…pdf/download/article/4666

    Liebe Foren-Kollegen,


    über 900.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle in der Bundesrepublik Deutschland führten im Jahr 2022 zu 637 Todesfällen, ca. 25 Millionen Ausfalltagen von Mitarbeitern und zu mehr als 10 Milliarden € direkten Kosten für die Unternehmen. Hinzu kommt das physische und seelische Leid der Betroffenen, sowie die Kosten für die Behandlung der verunglückten Personen.


    Die Untersuchung von Arbeitsunfällen in Unternehmen und die Verbesserung der Arbeitssicherheit, auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse, können dazu beitragen diese negativen Auswirkungen zu verringern. Diese Umfrage ist Teil einer Doktorarbeit, die die Verbesserung der Motivation von Mitarbeitern im Bereich der Arbeitssicherheit untersucht und nimmt ca. 10 - 15 min. eurer Zeit in Anspruch.


    Euer Feedback ist konkret wichtig zur Beantwortung der Frage, ob Ethik-Management einen signifikanten Einfluss auf die Arbeitsschutz-Leistung in Unternehmen hat.


    Hinweise:

    • Falls Ihr in einem Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit arbeitet und externe Kunden betreut, füllt den Fragebogen bitte aus Sicht eines Kunden und nicht aus Sicht eures Ingenieurbüros aus.
    • Zum vollständigen Ausfüllen des Fragebogen benötigt Ihr die folgenden Daten:
      • Ungefähre Anzahl der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen
      • Anzahl der tödlichen Unfälle der letzten 3 Jahre im Unternehmen
      • Anzahl der meldepflichtigen Unfälle der letzten 3 Jahre im Unternehmen

    Datenschutz:


    Selbstverständlich werden alle erhobenen Daten anonym weiterverarbeitet. Die Teilnahme an der Umfrage lässt keine Rückschlüsse auf die Befragten Personen oder Unternehmen zu. Die Umfrage wird mit dem bekannten Online-Tool Survey Monkey durchgeführt. Es werden keine IP-Adressen gespeichert.


    Umfrage:


    Zur Umfrage gelangt Ihr hier:


    https://www.surveymonkey.de/r/Y5FKRWP



    Bitte leitet die Umfrage auch an interessierte Personen weiter.


    Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an mich wenden.



    Danke für Eure Mitarbeit und



    Beste Grüße Valéry Karl



    Weiterführende Literatur von mir zum Thema findet Ihr hier:


    „How to prevent unsafe behaviour of employees? Explanatory models of insecure behaviour at the workplace and prevention methods“, Springer Verlag, 2021

    https://link.springer.com/chap…1007/978-3-030-77916-0_16



    „Current usage of models and methods to prevent unsafe behaviour of employees in industrial companies“, Springer Verlag, 2022,

    https://link.springer.com/chap…0-95813-8_24#chapter-info


    Bei Interesse kann ich Euch zur wissenschaftlichen Arbeit die Texte kostenfrei zur Verfügung stellen.

    Sehe ich genauso: Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine händische Unterschrift. Es muss nur eindeutig klar und geregelt sein, wer die BA in Kraft gesetzt hat und zu welchem Zeitpunkt. Das kann ich auch durch eine VA regeln die besagt, dass alle BA in Ordner X in Kraft sind. Oder ein Dokumenten Management System.

    Hallo Zusammen,


    zur Zeit beschäftigen wir uns mit der Räumung eines Kindergartens.


    Hierzu eine Frage:


    Gibt es Vorgaben, wie lange eine Räumung dauern darf, oder ist dies eine "freie Gewissensentscheidung" in der GBU.


    Weder in den ASR 2.3, 2.3, noch in den Bauordnungen habe ich Zeitansätze wie "maximal 5 Minuten Evakuierungszeit" oder Ähnliches gefunden.


    Dank und Gruß


    Karl

    Grüß Dich,


    mit CE-Kennzeichnung meinst du wahrscheinlich nach 2006/42/EG Maschinenrichtlinie. Am ehesten könnte es ein Lastaufnahmemittel (siehe Art. 2 d.) sein, aber auch das glaube ich eher nicht.


    Wichtig ist, sein "Produkt" erst einmal zu definieren.


    "2006/42/EG Artikel 2 d)


    „Lastaufnahmemittel“ ein nicht zum Hebezeug gehörendesBauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Lastermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder ander Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist,ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das geson-dert in Verkehr gebracht wird; als Lastaufnahmemittel geltenauch Anschlagmittel und ihre Bestandteile; "


    Ein Winkel mit Loch, der an eine Maschine angeschweißt wird, wo beispielsweise ein Hebezeug eingehakt wird, fällt unter die Maschinenrichtlinie und ist CE-Kennzeichnungspflichtig mit allen Forderungen!


    Ich denke, dass die Stützen eher unter 2001/95/EG fallen und daher keine CE-Kennzeichnung notwendig ist, wohl aber einer entwicklungsbegleitende Risikoanalyse etc.


    Beste Grüße


    Karl

    Moin,


    was soll es bringen die Firma nun bei der BG, Gewerbeaufsicht, etc. anzuzeigen?


    Ein MA meldet ein potentielles Risiko seinem Vorgesetzten, der SIFA, dem Sicherheitsbeauftragten, oder von mir aus auch dem GF direkt (je nach Größe der Firma).


    Der Vorgesetzte, die SIFA, der BA, der GF oder alle gemeinsam bewerten das Risiko und der GF segnet die GBU ab. Am Ende entscheidet der GF bzw. der ASA über einzuleitende Maßnahmen. Natürlich sollten die Personen mit dem MA reden und sich auch dessen Meinung anhören.


    Wir reden hier ja auch nicht von offenen Stromkabeln in der Dusche, oder dem täglichen Heben von 50kg Säcken aus dem Kreuz. Bei offensichtlicher akuter Verletzungsgefahr für einen MA sollte natürlich jeder einschreiten.


    Die ISO 13850, die MRL, die ISO 12100 und die ggf. entsprechende C-Norm für die Anlage hat dein Kumpel ja wahrscheinlich auch nicht durchgestöbert und eine astreine GBU erstellt. Bei Themen wie FUSI kann man auch schnell mal falsch liegen.


    Dein Kollege sollte sich meiner Meinung nach einfach für die nächste Firma merken, dass es in Unternehmen Regeln und Hierarchien gibt. Natürlich kann er sich wehren, dass er unter solchen Bedingungen nicht arbeiten will. Dass seine Beschäftigung dann allerdings die Probezeit nicht überlebt, dürfte in JEDEM Betrieb so sein.


    Arbeitsrechtlich kann er sich in der Probezeit ebenfalls jeden Gang zum Anwalt sparen...


    An seiner Stelle würde ich versuchen nicht jedem im Unternehmen nach 3 Monaten vors Schienbein zu treten ;) Ist nicht böse gemeint, sondern aus meiner Sicht (als nicht Betroffener) die beste Lösung.


    Dann kann er sich ja in Zukunft vielleicht als Sicherheitsbeauftragter oder gar FASI zum Thema Sicherheit mit einbringen.


    Beste Grüße


    Karl