Beiträge von Stephan-FEG

ANZEIGE
ANZEIGE

    Wenn man sich dies mal durchliest, der eine behautet das Eine und man denkt :achso ist es geregelt, und der nächste widerlegt genau die vorherige These !

    https://www.brummionline.com/forum/archive/…hp/t-20401.html


    Dann kommt noch der Begriff der Gefälligkeit des Spediteurs hinzu dass der Fahrer nur so nett ist und ablädt aber eigentlich nicht muß.
    Aber bei Gefälligkeitsdiensten ist der Fahrer nicht,bei der Beschädigung der Ware,haftbar zu machen im Schadensfall ...... !

    Gruß

    Stephan

    Hallo

    Wir habe dieses Problem, das Fahrer mit Flip Fops oder Badelatschen aus Ihren LKW stiegen, aber auch Paket Zusteller. Laut unseren Anwälten ist dies in Ordnung, wenn kein Pförtner mit Schranke am Werkstor sitzt, dann ist das Gelände ein öffentlicher Verkehrsraum,ein Schild „Firmengelände“ ist unzureichend. Im Gegenteil mussten wir für solche Fahrer ein Aufenthaltsraum eingerichtet, in dem Sie sich jeder Gefährdung entziehen können, bis der LKW geladen oder entladen wird. Wir verweigerten dann aber den Zutritt zu Laderampe um das entladen u. beladen zu überwachen. Darauf benutzen alle An u. Zulieferer ihre PSA, sogar die Sub- Unternehmer der großen Paketzusteller. Die Laderampe ist eindeutig den Unternehmen zugeordnet

    Gruß

    Kurt

    Aber man hat doch auf dem Betriebsgelände auch ohne Pförtner und Schranke noch das Hausrecht und kann bestimmen wer z.B Sicherheitsschuhe zu trragen hat, oder ?

    Vor diesen Hintergründen stellt sich jetzt die Frage :

    verkündet man für die Zukunft dass alle Fahrer Sicherheiotsschuhe zu tragen haben und die weisen uns in Zukunftr darauf hin dass sie ja gar nicht abladen müssen, was bei uns dann wieder Personal bindet und andere Abläufe stört, oder läst man alles so wie es ist.
    Aber laut Guard , in Post Nr. 2, sind wir verantwortlich für die Fahrer bzw. wenn etwas passiert und man hat dann den schwarzen Peter.

    Da kann man wieder froh sein "nur" Berater der GL zu sein und dies nicht entscgheiden zu müssen.


    Gruß

    Stephan

    Hallo Guard,

    durch weitere Recherche bin ich wieder mal vom Hölzchen aufs Stöckchen gekommen und war überrascht dass der Fahrer laut Handelgesetz noch gar nicht mal dazu verpflichtet ist, es sei denn es wurde explizit vertraglich gereglet, unsere Ware aufzuladen bzw. abzuladen.
    Er könnte also eigentlich bis zur Kontrolle unserer durchgeführten Ladungssicherung in seinen geschlossenen Turnschuhen im Fahrerhaus sitzen bleiben ohne in die Nähe von sich bewegenden Hubwagen, Paletten etc. zu kommen.

    Ich hoffe man darf hier so etwas verlinken :
    https://www.christiansblog.eu/blog/2013/09/2…/?cn-reloaded=1

    Also wie immer, alles nicht so einfach wie es auf den ersten Blick scheint !

    Gruß

    Stephan

    Schönen guten Morgen zusammen,

    bei einer Abholung von Paletten mit unserer Ware ist mir aufgefallen dass der Fahrer in Turnschuhen mit dem Hubwagen und den Paletten hantiert hat.
    Dann kam sofort dier Frage auf ob wir für ihn verantwortlich sind auf unserem Gelände und ich habe dies dann mal gegoogelt.
    Dort kamen unter anderem Hinweise wie dass bei manchen Firmen keiner etwas abladen darf ohne entsprechende Sicherheitsschuhe etc. .
    Können wir dies einfach zur Bedingung machen, kann es uns "egal" sein ob er seine PSA trägt weil es kein MA von uns ist oder welche Vorschriften gibt es in diesem Punkt ?


    Euch schon mal ein schönes Wochenende !

    Gruß

    Stephan

    Stephan,

    nur zur Klarstellung (und ich will hier nicht das ein oder andere rechtfertigen): "Man hört..." ist auch immer eine schöne, nichtssagende Aussage. Wo passiert sowas und wie? In keinem Privathaushalt unterliegen diese Geräte einer Prüfung und ohne Prüfung keine Kenntnis über entsprechende Mängel - siehe Deine Eingangsanmerkung /-frage.

    Deine Argumente sind durchaus nachvollziehbar und richtig; da geh' ich sogar mit. Ich muß mich nur manchmal eben auch auf kritische Diskussionen vorbereiten und mit einem "Man hört..." würdest Du bei meiner Beispielargumentation locker vor die Wand laufen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Hallo Michael,


    "Man hört ...." ist lediglich ein Kürzel für z.B : es gibt zahlreiche Berichte,Sachverständigengutachten ...... die belegen dass es durch................ !
    Dieser Ausdruck wurde im "Google-Zeitalter" bisher auch immer als solches verstanden bei Leuten mit denen ich kommuniziere.

    Wenn jemand mit einem Anliegen zu mir kommt, würde ich mich auch eher auf die Sache konzentrieren als die Formulierung seiner Argumentation.

    Vielen Dank Michael .

    Mir wäre nur lieber, da man von Bränden etc. verursacht durch die "preiswerten" Steckerleisten immer wieder hört, wenn wir uns zum Anspruch machen diese nirgendwo einzusetzen um erst gar nicht groß abwägen zu müssen ob der Einsatzort für ein einfaches Modell OK ist oder nicht.

    Wenn nämlich mal was passiert und die Versicherung stellt fest dass es an einer 2,5 Euro Steckeleiste gelegen hat, dann könnte es teurer werden als einmal 10-20 Stück auszutauschen durch Leisten für ca. 15 Euro o.ä .

    Gruß

    Stephan

    Kann mir jemand Kaufkriterien für "vernünftige" Leisten nennen die ja auch nicht die Welt kosten ?

    Reicht ein Überspannungsschutz oder muss ein FI integriert sein...?

    Oder sollte ein ganz spezielles Siegel drauf sein ?


    Gruß

    Stephan

    Schönen guten Morgen zusammen,


    in unserem Betrieb werden gerne die billigen Dreifachstecker aus dem Baumarkt eingesetzt.
    Wir kennen ja alle die Probleme die diese mit sich bringen.
    Erhalten sie durch die bestandene DGUV V3 Prüfung ihre Absolution oder sollte ich / man dennoch darauf drängen / hinweisen da etwas mehr anzulegen um vernünftige zu kaufen ?


    Gruß

    Stephan

    Guten Morgen Mick,

    vielen Dank für das Angebot aber ich habe mir auch schon einen speziellen MuSchG GBU Bogen besorgt.
    Dann nehme ich mal an dass es gesetzeskonformer ist wenn man für jeden Tätigkeitsbereich den kompletten Bogen einzeln ausfüllt anstatt "nur" unter Bemerkungen bei den bestehenden GBU der Tätigkeitsbereiche etwas dazu schreibt.

    Geht ja auch eigentlich schnell.

    Gruß

    Stephan

    Moin Kollegen,

    zum Thema MuSchG und die Berücksichtigung in allen GBU prophylaktisch:

    denkt ihr dass es ausreicht wenn ich unter die bestehenden GBU einen Vermerk mache ob die Tätigkeit unter Berücksichtigung des MuSchG geeignet ist bzw. nicht, unter Aufführung der Einschränkungen bzw. Gefährdungen ?

    Reicht dies als Implementierung des Themas ?


    Gruß

    Stephan

    Guten Morgen Kollegen,

    besteht für die GBU ein bestimmtes Pflichtformat bzw. müssen sie in Papierform vorliegen damit ein RP Mitarbeiter sie im Bedarfsfall mitnehmen kann oder man sie im Audit vorlegen kann oder "reicht" es wenn wir sie in digitaler form bereithalten um auch schneller Anpassungen machen zu können wiejetzt die Implementiereung des Mutterschutzes in alle bereits vorhandenen GBU nachträglich ?


    sonnige Grüße aus Aachen


    Stephan

    Ich finde es selber schwer nach zu vollziehn und manchmal stellt man auch selber eine Resignation fest, wenn der AG nicht erkennt dass es Gesetze, Vorschriften.... gibt die erfüllt werden müssen auch wenn es dem Gedanken der Gewinnmaximierung erst mal nichts bringt.
    Wenn doch nahezu keine Arbeitsunfälle passieren und kein externer Auditor kommt dann ist doch alles in Ordnung und wir brauchen nichts zu machen.

    Es ist so ein interessantes Aufgabengebiet aber um so frustrierender wenn der Arbeitgeber die Notwendigkeit nicht erkennt oder man permanent das Argument hört "dass man ja früher keine einzige GBU hatte und dann sollte man es jetzt nicht übertreiben".

    Moin Waldmann,

    das klingt plausibel.
    Ware denn das Arbeitssystem "Büros" zu allgemein ?
    In allen Büros könnte man sich ja schneiden, haben evtl. einen zu bedienenden Drucker, Stühle die als Leiter zweckentfremdet werden könnten.... .


    Gruß

    Stephan