Beiträge von Stephan-FEG

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    Hallo Kollegen,

    bei uns wurde ein neuer Multifunktionsdrucker/Kopierer installiert und die IT Abteilung hatte einen Platz,wegen vorhandener Anschlussdose, in einem notwendigen Flur vorgesehen.
    Nach meiner Info dass dieser da nicht hindürfte, wurde dies dem Abteilungsleiter mitgeteilt zwecks Findung eines neuen Aufstellortes aber dieser wollte den Stellplatz beibehalten.
    Hat nun im Notfall oder einer Brandschau.... der Abteilungsleiter "den schwarzen Peter" oder der IT Kollege da er für die AUfstellung und Inbetriebnahme der Geräte zuständig ist ?

    Ich frage nur weil der IT Kollege einfach ein ungutes Gefühl hat ein Gerät an einem "nicht erlaubten" Ort aufgestellt zu haben.

    Gruß

    Stephan

    Hallo Kollegen,
    nach einem Umzug mit der kompletten Firma haben wir einen Kollegen der ca.20 Umzugskartons mit alten Akten und Kleinkram in einem Büro stehen hat.
    Es stört niemanden, es steht auch nicht in einem Fluchtweg o-ä aber wie sieht es in einem solchen Fall mit dem Brandschutz aus und Brandlasten ?

    Gibt es da eine Vorschrift dass so etwas in Schränken gelagert werden muss o.ä ?

    Ich hoffe ihr versteht was ich meine.

    Gruß

    Stephan

    Hallo Kollegen,
    wie handhabt ihr es mit den Informationen für Besucher in der Firma ?
    Man kann ja sicher nicht mit jedem Besucher zu Gebinn des Besuches eine Schulung durchzuführen über Verhaltensregeln, Brandschutz, Sammelplatzinfo...... .
    Kann und darf man darauf vertrauen dass der eigene MA, der den Besuch empfängt, sich in sämtlich denkbaren Situationen während des Besuches um den Besucher kümmern kann ?
    Oder sollte man einfach jedem Besucher ein "Infoblatt" in die Hand drücken mit den wichtigsten Informationen ?

    Bei uns machen wir noch gar nichts in diese Richtung und und hoffen z.B im Notfall bei der Räumung des Gebäudes auf das "Nachlaufen der Herde" .

    Gruß

    Stephan

    Hallo Kollegen,

    nur falls andere auch dieses Problem haben/ hatten..... :

    bei uns hatten wir das Problem dass unsere Ersthelfer alle unter anderen Rufnummern zu erreichen waren.
    Unter Umständen war eine Liste ab zu telefonieren bis der 5.an sein Telefon ging wenn man einen Ersthelfer brauchte.
    Dies kostete im Notfall viel Zeit.
    Nun hat unsere IT in der Telefonanlage eine Gruppe eingerichtet, mit allen Kurzwahlen der Ersthelfer, und bei der Wahl einer bestimmten Kurzwahlnummer klingeln nun alle Telefone der Ersthelfer gleichzeitig und der erste Ersthelfer der abnimmt kann helfen.


    Gruß

    Stephan

    Sollte man den Mitarbeitern mit auf den Weg geben dass wenn sie in einem Beipackzettel die Hinweise zur Einschränkung beim Führen von Maschinen etc. lesen, und sie dies auch auf der Arbeit machen, dass sie zumindest unseren Betriebsarzt befragen / informieren müssen?

    Ein Hausarzt kann evtl. gar nicht beurteilen ob eine Gefahr besteht wenn ein Mitarbeiter seine Tätigkeit beschreibt.

    Die nächste Frage wäre dann die Dokumentation dieser "Freigabe oder auch nicht" durch den Betriebsarzt.


    Es ist leider alles etwas schwammig in meinen Augen .

    Gruß

    Stephan

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand sagen ob es eine Meldepflicht für Mitarbeiter gibt die Medikamente nehmen müssen und im Beipackzettel wird darauf hingewiesen das Beeinträchtigungen
    bei der MAschinenbedienung etc. auftreten können, gibt ?

    Klar sind es persönliche und sensible Informationen aber der Vorgesetzte muss ja die Möglichkeit bekommen darauf zu reagieren um evtl. anderes Aufgabengebiet
    zu realisieren bevor etwas passiert.

    Grüße aus Aachen

    Stephan

    Schönen guten Morgen zusammen,

    könnt ihr mir sagen ob es eine Vorschrift gibt auf die ich mich berufen kann wenn ein verantwortlicher Mitarbeiter seine Mitarbeiter anweist die Einrichterschlüssel auf den Maschinen stecken zu lassen durch deren Betätigung man wirklich "gefahrbringende Funktionen" erzeugen kann die aber bei der Einrichtung nicht vermeidbar sind. .

    Der Menschenverstand reicht da nicht aus obwohl wir genügend Schlüssel haben um jeden Bediener einen zu geben.


    Vielleicht hat jemand eine Info für mich außer GBU .


    Grüße aus Aachen

    Stephan

    Da man in unserem Fall sicher nicht einfach die Raumtemperatur in unserem Reinraum erhöhen wird nur um ein geringere Differenz zur UAssentemperatur zu erreichen, wäre es evtl. eine Möglichkeit die Leute vor Feierabend früher aus dem Reinraum zur Akklimatisierung zu holen und dann bis zum Feierabend in einem nicht so stark gekühltem Bereich bis zum Feierabend warten zu lassen.Müssen ja sicher nur ein paar Minuten sein.
    Zur Zeit kommen die Mitarbeiter aus dem reinraum und gehen sofort raus zum Auto bei Feierabend und haben innerhalb von 2 Minuten von kühlen 18-20 Grad Celsius eine Temperaturdifferenz von ca. 15 Grad Celsius zu "verkraften" bzw. noch mehr wenn man die Fahrzeuginnentemperatur berücksichtigt.

    Aber zum Glück müssen dies andere entscheiden.

    Schönen guten Morgen zusammen,

    wir betreiben einen Reinraum mit Klimaanlage in dem wir permanent eine Temperatur um die 20 Grad Celsius fahren.
    Gibt es eine Vorschrift die eine maximaler Differenz zur Aussentemperatur vorschreibt bzw. erlaubt und muss man für diese Fälle eine Gefährdungbeurteilung schreiben wenn wir eine Temperaturdifferenz zur Zeit von ca.10-15 Grad Celsius zur Aussentemperatur haben bezogen auf Kreislaufprobleme z.B ?


    Grüße aus Aachen und allen einen schönen Tag


    Stephan

    Wir haben auch das Problem wie wir damit umgehen jedes neu gekaufte Gerät erst zu prüfen bevor wir es einsetzen.
    Sammelt man ein paar Geräte bis man die "Prüffirma" kommen läst oder bezahlt man, in unserem Fall, bei jedem Gerät 14 Euro Anfahrtskosten?

    Wir haben in unserer Firma gar keinen elektrisch ausgebildeten Mitarbeiter und daher bleibt es wohl beim Sammeln bis es sich lohnt.
    Bei wichtigen Geräten muss der Kostenstellenverantwortliche die Extrafahrt für sein Gerät genehmigen.

    Seit gestern beschäftige ich mich auch mit dem Thema Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) die wir dann auch durch eine externe Firma besetzen müssen.


    Aber die Mühlen der Entscheider mahlen langsam.

    Gruß aus Aachen


    Schönen guten Morgen zusammen,
    kann mir jemand einen Kurs empfehlen nachdem ein nicht-Elektriker, bei uns aus IT´ler, die DGUV3 Prüfungen mit entsprechendem Gerät
    selber durchführen darf ?
    Ich finde leider nur Kurse die auf einer bereist vorhandenen Elektrikerausbildung o.ä aufbauen.


    Gruß aus Aachen


    Stephan

    Hallo Kollegen,

    unser Betriebsleiter hält es für clever diverse Prüfsiegel an Maschinen, Leitern etc. nicht am geprüften Objekt anzubringen sondern diese nur abzuheften um im Bedarfsfall, bei Kontrolle, von wem auch immer, vorlegen zu können.
    Damit möchte er vermeiden dass bei einem Audit sofort ausffällt wenn eine Maschine, Leiter.... überfällig ist weil man es ja in diesem Falls sofort am Prüfsiegel sehen könnte.

    Mal abgesehen davon dass alle rechtzeitig geprüft werden müssen, reicht es aus die Prüfung nachweisen zu können durch abgeheftete Prüfsiegel und entsprechender Protokolle ?

    Ich fänd es auch besser wenn man am Objekt selber sofort sehen kann ob man ein einwandfrei geprüftes Gerät benutz oder nicht.

    Während ich dies tippe fällt mir ein bzw. kommt mir der Gedanke dass Mitarbeiter ja nur Maschinen benutzen dürfen bzw. Leitern die geprüft sind und in einwandfreiem Zustand sind.
    In unserem Fall müßten Sie ja eigentlich immer zum entsprechenden Ordner rennen um nachzuschauen ob die Maschine, Leiter etc. auch einwandfrei gepfüt wurde.

    Kurz um : ist es Pflicht das Prüfsiegel anzubringen oder nicht ?

    Gruß

    Stephan