Beiträge von falcon
-
-
Wie kommst Du denn darauf?
Ach Schitt, das sind ja t und nicht l in der Einstufung.....
Das ist nur A ...
-
Hi,
das Teil dürfte aber zumindest anzeigepflichtig sein. Das dürfte in Risikostufe D liegen und
wäre dann Prüfpflichtig bei Inbetriebnahme und dann (glaube ich) alle 5 Jahre.
-
Ich denke wir reden hier von kleineren Servern und keinem Rechenzentrum
-
Vielleicht geht das auch in die Richtung löschen mit CO2, Erstickungsgefahr
CO2 Löscher sind in der Regel ja nicht in dem Brandschutzkonzept berücksichtigt. Vielleicht
war das dann der Ansatz das im IT Bereich mehrere Typen an Löschern verfügbar sind welche
wann eingesetzt werden können?
-
Ja genau. Anscheinend sollten gemäß dieser Norm die IT'ler eine BSH Unterweisung haben, damit diese schnellstmöglich bei Bränden eingreifen können. Einen Schlüssel für diese Räume haben die am Mann.
Ich finde diese Anforderung nicht.
Hab ich noch nie gehört. Evtl. sieht der Auditor den Bereich als eine besondere Gefahr an??
-
Hi,
meinst Du speziell auf IT Mitarbeiter bezogen?
Grüße
-
Hi,
ich glaube Personaler kommen da immer auf ganz komische Ideen, fernab von der Praxis....
Erlebt habe ich schon so einiges von: "Führen Sie doch mal eine Kurzunterweisung zum
Umgang mit dieser Klappleiter durch"
In meinen Augen war die Leiter gar nicht mehr geeignet für den Gebrauch in einem Betrieb....
Auch meine Frage nach dem Verhältnis zur Aufsichtsperson der BG war keine willkommene
Frage. Eine Antwort wie: "Dieser Idiot, wir sind froh wenn er nicht da ist!" sagt schon so bißchen was aus über den Betrieb.
Hast Du jemanden vom Fach gegenüber kann es auch ein sehr angenehmes Gespräch auf gleicher Wellenlänge sein
Mach dich gut über das Unternehmen schlau, google einfach mal ob die mit Unfällen in der
Presse standen. Schau dir die Politik zur Arbeitssicherheit an (wenn sie auf der HP verfügbar ist).
Bereite dich einfach etwas darauf vor eine kurze Gefährdungsbeurteilung zu machen... falls jemand fragt, wie würden Sie in dem Fall XY handeln....
hoffe es hilft.....
Grüße
-
Warum selbst damit rumärgern? Gibt doch sicher fertige Lösungen
-
Die Frage muss dein Unternehmen klären. Hier Wird dir dazu wohl kaum
jemand eine Antwort geben.
Auch zum Thema Substitutionsprüfung gibt vorgaben. Schau z.B. mal in die TRGS 600
-
Hi,
Gruppiert die Gefahrstoffe so gut es geht.
Dann hab ich es oft so machen lassen, das die BA's von den Mitarbeitern geprüft werden und
im Rahmen einer Teambesprechung vermittelt werden.
So hat man die Prüfung direkt mit dabei und wenn man bei jeder Teambesprechung, bei der HSE immer ein Thema ist 1-2 BA durchgeht ist das überschaubar. Und die MA kennen die BA dann auch.
-
-
Hi,
bei meinem alten Arbeitgeber hatten wir in der BMZ eine übersicht der aktuellen Lagerbestände. Da waren jedoch nicht alle Stoffe aufgelistet sondern eine Gruppierung nach Gefahrenklassen. So das die Feuerwehr weiß mit welchen Mengen zu rechnen ist.
Es gibt aber auch online Tools für das Gefahrstoffkataster mit Feuerwehrzugang. Dann kann im Ernstfall die Leitstelle bei der Alarmierung nachschauen und der Einsatzleitung die Infos geben.
Die Vorgabe gibt es, das die SDB für die Feuerwehr vorhanden sein müssen. Wo das steht müsste ich jedoch suchen...... gab schon auf X Fortbildungen Diskussionen dazu
Schönes Fest
-
-
Glück auf!
-
klar sind die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer
aber ich bin kein unternehmen
ich muss für meine tätigkeiten kein unternehmen anmelden, das habe ich auch aber darunter fallen andere punkte.
bei mir war ausreichend das ich die meldung ans finanzamt mache mit meiner qualifikation und das, was ich freiberuflich mache. umst gehört klar dazu und dann eben die gewinn/verlustrechnung und das wird dann für die einkommensteuer eben mit den anderen einkommen verrechnet
und käme ich im jahr über die 40 oder 45k€ dann müsste ich ein unternehmen anmelden
-
Dann wäre meine Steuererklärung seit 10 Jahren falsch, sollte ich evtl. mal meinem Steuerberater erzählen....
-
Hi,
hier darfst Du die unterschiedlichen Bereiche nicht vermischen.
Freiberuflich ist kein Kleinunternehmen, gewisse Berufsgruppen können freiberuflich tätig werden.
§ 18 EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Wenn man darunter fällt, genügt eine Meldung als Finanzamt das man dies macht. Und als Ingenieur zählt man ganz klar dazu.
-
Hi,
was genau brauchst Du denn?? Nur einen Wagen mit höhenverstellbarem Griff oder so was:
Elektroantriebe für Postwagen und Transportgeräte - SAV Poststellenmöbel (sav-bueromoebel.de)
-
ach so, bei mir läuft das alles über eine Steuernummer....
Ob das bei 2 anders läuft, kann ich nicht sagen. Ich musste nur anmelden
das ich freiberuflich tätig bin und was ich an umsatz im jahr erwarte