Beiträge von falcon

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Werbung auf Sifaboard

    Teste ich heute Abend mal. Ich glaub es eher weniger. Was ich bisher

    darüber gelesen habe ist eigentlich der adblocker aktiv wenn im gesurft wird.


    Mein Handy macht das ja selbstständig wenn es gesperrt ist.... deswegen habe ich "komische Prozesse" gestoppt

    Hi Leute,


    mich nerven seit ca. 10 Tagen Werbefenster auf meinem Android Handy.

    Das Handy ist normal gesperrt. Entsperre ich es, habe ich ein Fenster über den ganzen Bildschirm

    mit Werbung. Jetzt habe ich schon weniger wichtige Apps gelöscht, den Cache geleert, Prozesse die doof klingen

    gestoppt aber alles ohne Erfolg.

    Hat jemand ein ähnliches Problem und kennt zufällig eine Lösung????


    Danke!!!

    AB ist auch errreichbar. Falcon muss dann nur auf der A3 bleiben. ;)


    Wer ist so lieb und stellt ein Doodle zusammen? Erst Ort und dann Datum auswählen...

    Die A3 kann ich schon im Schlaf fahren ..... :sleeping:

    Ich muss nur mein Visum für Aschebersch prüfen ob ich da hin darf

    Wie im Titel/Betreff, ich würde gerne verstehen was das in den SDB bedeutet wenn da unter Hinweisen für die Brandbekämpfung nur das "@0505.B005085" steht.

    Welche Informationen benötigt man/die Feuerwehr bei diesem Hinweis?


    Finde trotz Googeln keine Informationen. Außer dass es in einigen Datenblättern drin steht und nicht nur in dem das ich gerade bearbeite.

    Denke das ist ein Fehler von der Dokumentenerstellung.

    Nach XX Jahren Feuerwehr sagt mir die Kennung absolut nichts.

    Hi,


    schau mal hier rein:

    Lithium-Batterien

    KomNet


    Für Lithium-Ionen-Akkus werden dementsprechende folgende allgemeine Schutzmaßnahmen empfohlen:

    • Einhaltung aller Vorgaben der jeweiligen Hersteller und Sicherheitsdatenblätter der Akkumulatoren
    • Verhinderung äußerer Kurzschlüsse (Schutz vor Kurschluss der Batteriepole, z. B. durch Verwendung von Polkappen)
    • Verhinderung innerer Kurzschlüsse (Schutz vor mechanischen Beschädigungen)
    • nicht unmittelbar und dauerhaft hohen Temperaturen oder Wärmequellen aussetzen (z.B. direkter Sonneneinstrahlung)
    • bei der Lagerung in nicht durch automatische Löschanlagen geschützten Bereichen bauliche oder räumliche Trennung von mindestens 2,5 m zu anderen brennbaren Materialien einhalten
    • beschädigte oder defekte Batterien entfernen und bis zur Entsorgung in einem sicheren Abstand oder brandschutztechnisch abgetrennten Bereich bzw. feuerbeständigen Behälter zwischenlagern
    • Bereitstellung geeigneter Feuerlöscheinrichtungen (Brandklasse D)

    Hi,


    wie ist das bei den Briten läuft der VB auch über die Feuerwehr oder gibt es dazu ein Bauamt, das hier prüft?

    Wer ist bei solchen großen Gebäuden in der Pflicht einen Evakuierungsplan zu erstellen? Eigentümer? Feuerwehr?


    So Berichte oder Gutachten mag ich gar nicht. Da haben die Kollegen alle Zeit der Welt um zu recherchieren.

    Im Einsatzfall muss in kürzester Zeit eine Entscheidung gefällt werden. Welche Informationen

    lagen zu welchem Zeitpunkt vor? Wer wusste was bei welcher Entscheidung....

    Jeder Feuerwehrmann kennt die Situation....


    Grüße

    Hi,


    denke da spielen mehrere Faktoren mit, nach AwSV geht erst bei 220l (da war die Lobby für das klassische 220l Stahlfass recht stark).


    §1

    Diese Verordnung findet auch keine Anwendung auf oberirdische Anlagen mit einem Volumen von nicht
    mehr als 0,22 Kubikmetern bei flüssigen Stoffen oder mit einer Masse von nicht mehr als 0,2 Tonnen bei
    gasförmigen und festen Stoffen, wenn sich diese Anlagen außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder
    vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten befinden. § 62 Absatz 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes
    bleibt unberührt. Anlagen nach Satz 1 bedürfen keiner Eignungsfeststellung nach § 63 Absatz 1 des
    Wasserhaushaltsgesetzes.


    Also einen 20l "Ersatzkanister" kann man so in einem normalen Bereich lagern. Amerikanische Unternehmensbesitzer

    wollen aber gern alles auf Wanne haben.


    Grüße

    Hallo Gudrun,


    bei 1000 kg im Jahr würde ich das recht entspannt sehen. Wie oft werden Ihr beliefert? Wenn Ihr jeden Monat mal 80 kg (z.B. 4 mal 20kg)

    von dem Zeugs bekommt, ist das doch fast noch eine "haushaltsübliche Menge".

    Vielleicht werdet Ihr auch so beliefert das es öfters kleine Mengen gibt, die unter die LQ Regelungen fallen?


    Wäre aber mal interessant zu Wissen wie die Lacke eingestuft sind. Wir haben einiges als 1263 und da gehen pro Woche mehrere Tonnen raus.

    Da ist jeder Mitarbeiter in der Transportkette nach ADR geschult.


    ADR fängt erst bei einem Transport mit Fahrzeugen einer Geschwindigkeit >20 km/h an, ich glaube da ist der innerbetriebliche Transport

    in einem kleinen Unternehmen außen vor. Denke da werden dann nur Hubwagen oder Ameise genutzt.


    Grüße