Also mal bzgl. Zahlen Daten Fakten ...
SUGA 2018
Jahresbericht BG ETEM 2017
Grundsätzlich ist zu sagen, dass wir in Deutschland ein duales Arbeitsschutzsystem haben. Es besteht aus den staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder und den UVT.
Betrachten wir nun die Zahlen aus dem SUGA-Bericht sieht man, dass es im Jahr 2016 1.297 staatliche Aufsichtsbeamte und 2.135 Aufsichtsbeamte der UVT gab.
Die Aufsichtspersonen der gewerblichen UVT haben 562.465 Betriebe besichtigt, 38.075 Unfälle untersucht und 2.336 Bußgelder verhängt. Die 1.297 staatlichen Aufsichtsbeamten haben 2.585 Bußgelder verhängt.
Problematisch an dem Bericht ist eher, dass viele Fakten nicht richtig recherchiert wurden. Berufskrankheiten werden über die BKV durch die Bundesregierung definiert. Die UVT ermitteln, ob die Anforderungen der BKV erfüllt sind. Nehmen wir den Fall Asbest gibt es drei BKen. Hiervon werden zwei über die Faserjahre ermittelt. Da die verursachende Tätigkeit meist Jahre zurück liegt, sind hier Näherungswerte heranzuziehen. Wird eine BK also nicht anerkannt, liegt das meist an mangelnden Informationen der Arbeitgeber über die ausgeführten Tätigkeiten. Wie viel Asbest hat der Dachdecker in seinem Arbeitsleben geschnitten? Wie viel hat der Dachdecker bei seiner Tätigkeit gekniet? Die UVT können dies nur über Annäherungswerte berechnen.
Anders sieht dies bei einem Arbeitsunfall aus. Hier kann der Zusammenhang sehr gut ermittelt werden.
Viele Grüße euer Spundekäs