Meine Kenntnisse sind evtl. nicht mehr aktuell, aber aus früherer Tätigkeit in den 90er Jahren kenne ich es so: Wenn der für den Kranbetrieb erforderliche Nebenantrieb eingelegt ist, kann man tatsächlich nur relativ langsam fahren. Mehr als ein wenig Rangieren ist da nicht drin.
Allerdings kann man den Nebenantrieb natürlich auch bei nicht eingeklapptem Kran abschalten und dann lässt sich das Fahrzeug normal fahren. Auch seitlich ausgefahrene Stützen verhindern nicht das Fahren mit dem Fahrzeug sofern die Stützen den Boden nicht mehr berühren.
Beim Abschleppen von Falschparkern ist es gängige Praxis den Kran ausgefahren über dem abgeschleppten Fahrzeug zu belassen - das spart beim Auf- und Abladen wertvolle Zeit. Eine gewisse Erfahrung und ein gutes Augenmaß sollte vorhanden sein, damit der Kran maximal ca. 4 m Höhe hat. Damit kommt man eigentlich unter jeder nicht mit einer Höhenangabe gekennzeichneten Brücke durch. Der 80-jährige Fahrer und der Passant haben den Kran offensichtlich noch höher stehen gelassen.
Gruß Michael