Beiträge von Micherheit

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    Jetzt wo meine Tochter Ihr Masterstudium im schönen Halle begonnen hat und da ich mich schon immer sehr für Geschichte interessiere würde ich gerne mal Eure persönliche Geschichten zur Wiedervereinigung lesen:

    Was vor 30 Jahren in Berlin geschah wissen wir, aber was habt Ihr an diesem Abend und in den nächsten Tagen, Wochen, Monaten und Jahren gemacht? Lebt Ihr heute in einem Deutschland oder noch oder wieder in dem einen oder dem anderen Teil?


    Gruß Michael

    Wahrscheinlich bin ich nicht mehr ganz da (ist ja heute schon so eine Art Freitag), aber was ist/war die G41 denn sonst, wenn nicht eine Vorsorge? Dass die natürlich keine Pflichtvorsorge ist sollte (hoffentlich) bekannt sein; das hatte ich aber auch nie behauptet.

    die DGUV-I 250-449 und die DGUV-R 112-198 behandeln zwei vollkommen unterschiedliche Themenbereiche. Durch die DGUV-R 112-198 ist die BGI 504-41 keinesfalls obsolet.

    Natürlich haben Vorsorgen direkt nichts mit der PSAgA zu tun, aber indirekt eben doch, denn wenn wegen fehlender Alternativen eine PSAgA eingesetzt werden soll stellt sich natürlich die Frage nach der Eignung des Mitarbeiters. Und da landen wir eben doch bei der Vorsorge. Salopp gesagt will man ja keinen Epileptiker aufs Dach schicken. Dass die Regelwerke da leider nicht wirklich überzeugen sehe ich wie Du (siehe Dein verlinktes Posting von 2016).


    Gruß Michael

    Dass - wie immer - eine Gefährdungsbeurteilung notwendig ist, weil die Gefährdung nicht linear mit der möglichen Absturzhöhe korreliert. Die BGI 504-41 ist ohnehin überholt. Die DGUV Regel 112-198 ist dagegen gerade neu (09/2019) und für Dich im Augenblick wahrscheinlich interessant, weil es dort um die PSAgA geht. Die erfordert wie die eigentliche Tätigkeit in der Höhe eine bestimmte körperliche Verfassung, womit wir bei der Vorsorge wären. Ich denke, die Regel 112-198 und die Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzausrüstungen" dürften für Dich interessant sein. Auch auf Komnet findet sich recht Informatives.

    https://publikationen.dguv.de/regelwerk/rege…n-gegen-absturz

    https://publikationen.dguv.de/regelwerk/rege…tzausruestungen

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/13247


    Gruß Michael

    Meine Kenntnisse sind evtl. nicht mehr aktuell, aber aus früherer Tätigkeit in den 90er Jahren kenne ich es so: Wenn der für den Kranbetrieb erforderliche Nebenantrieb eingelegt ist, kann man tatsächlich nur relativ langsam fahren. Mehr als ein wenig Rangieren ist da nicht drin.

    Allerdings kann man den Nebenantrieb natürlich auch bei nicht eingeklapptem Kran abschalten und dann lässt sich das Fahrzeug normal fahren. Auch seitlich ausgefahrene Stützen verhindern nicht das Fahren mit dem Fahrzeug sofern die Stützen den Boden nicht mehr berühren.

    Beim Abschleppen von Falschparkern ist es gängige Praxis den Kran ausgefahren über dem abgeschleppten Fahrzeug zu belassen - das spart beim Auf- und Abladen wertvolle Zeit. Eine gewisse Erfahrung und ein gutes Augenmaß sollte vorhanden sein, damit der Kran maximal ca. 4 m Höhe hat. Damit kommt man eigentlich unter jeder nicht mit einer Höhenangabe gekennzeichneten Brücke durch. Der 80-jährige Fahrer und der Passant haben den Kran offensichtlich noch höher stehen gelassen.


    Gruß Michael

    Neues Fahrzeug, neues (Kontroll-) Glück. Das ist genau das, was ich tun würde und wie ich es auch von eigenen Arbeitgebern kenne: Beauftrage ich einen Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug zu fahren oder mit dem Privatfahrzeug dienstliche Fahrten zu machen, kontrolliere ich die Fahrerlaubnis einmalig, Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen bei jedem Firmenfahrzeugwechsel erneut. Die schriftliche Verpflichtung, einen Führerscheinverlust oder ein Fahrverbot zu melden, falls berufliche Fahrten anfallen kommt natürlich hinzu.


    Gruß Michael

    Tragisch für alle.

    Mittlerweile piepen ... weil es in 99,9% alle Rückwärtsfahrten keinen warnt sondern alle nur nervt?

    Dieses ständige Piepen höre ich seit langer Zei tagein, tagaus wegen der seit Monaten durchgeführten Bauarbeiten in unmittelbarer Nähe. Inzwischnen reagiere ich darauf gar nicht mehr, ebenso wie wohl die Mehrheit der Bauarbeiter. Die Warnwirkung hat sich längst massiv reduziert.


    Gruß Michael

    So einfach gar nicht - es gibt aber sehr hilfreiche Vorlagen z. B. von den BGs bzw. den Lehrgangsanbietern. Die finden sich auch mit Tante Googles Hilfe.

    Hier im Forum gibt es Berichte nur für Forenmitglieder, die sich bereits etwas eingebracht haben. Das vermeidet dass sich Leute nur zum Abschreiben anmelden, was ohnehin weder im Interesse der Abschreiber, noch der Arbeitssicherheit an sich wäre.

    Du kannst hier aber alle Fragen zu Deinem Praktikum stellen und wirst sicher gute Hilfen bekommen! Deine Fragen sind dabei übrigens ebenso wie Deine Vorstellung das oben genannte "etwas einbringen".

    Viel Erfolg!


    Gruß Michael

    Ich denke, der Mann hat andere Probleme. Auch wenn ich keine Alleinschuld bei dem Handwerker sehe, er hat sicher eine nicht unerhebliche Mitschuld an dem Geschehen und damit am Tod von 5 Menschen und den zum Teil schweren Verletzungen von 44 weiteren Personen. Die psychische Belastung dürfte für den Rest des Lebens des Mannes enorm sein - was interessieren da etwas mehr als 1 € pro Tag?


    Gruß Michael

    Ich sehe vor allem baurechtliche Probleme: Wenn die Container als Dauerlösung genutzt werden sollen, muss - zumindest in NRW - ein ganz normaler Bauantrag mit allen auch sonst gültigen Vorgaben und Pflichten für den Bauherren gestellt werden. Als Dauerlösung ist ein Container nicht von Vorteil, eher im Gegenteil. Da ist ein "richtiges" Sanitärgebäude meist die bessere Lösung.

    Was die Nutzung angeht: Zwischen einem Container und einem festen Bau ist innen kein Unterschied. Ob die "Fassade" der Räumlichkeit nun Blech oder Putz ist hat auf die üblichen Verrichtungen keinen EInfluß! ;)


    Gruß Michael

    Schon sehr nah dran, nur finden sich hier die Gefahrstoffe meist in den Anlagen, Rohren, Leitungen usw., weshalb die Lagerung gerade nicht wichtig ist. Es dreht sich um die Petrochemie und wir wollen die Mitarbeiter noch mehr als bisher motivieren, auf 101 % Dichtigkeit aller Anlagen zu achten.


    Gruß Michael

    Ich suche für innerbetriebliche Plakate bildliche Darstellungen von Gefahrstoffen bzw. den aus den Gefahrstoffen resulitierenden Gefährdungen. Sie können gerne abstrakt sein oder sogar eher Comic-Charakter haben. Natürlich sollten die Quellen frei zugänglich und die Verwendung zulässig sein. Für Fotos und ähnliche Bilder gibt es etliche Plattformen für lizenzfreie Abbildungen, dort finden sich solche Bilder aber nicht. Allerdings bieten nicht nur die Berufsgenossenschaften oft auch lizenzfrei nutzbares Material. Ich würde mich über Hilfe freuen, denn ich suche schon recht lange eher erfolglos. Bei den Gefahrstoffen dreht es sich um alles was man so vom Leichtbenzin bis zu Bitumen an Kohlenstoffwasserstoffen findet.

    Ich bin für jeden Tipp dankbar!


    Gruß Michael

    Ich weiß dass Du eine andere Antwort erwartest, aber Du brauchst kein Muster für Deine Arbeit. Ganz im Gegenteil, die würde Dir nicht helfen, sondern Dich eher noch unsicherer machen. Bring Struktur in Deine Arbeit und arbeite alle Punkte systematisch ab. Das ist Deine einzige Chance, eine gute Praktikumsarbeit zu schreiben. Sich an anderen Berichten zu orientieren läuft immer (oft auch ungewollt) auf ein Kopieren hinaus. Was niemals eine gute Arbeit ergibt. Eine Struktur ist als Basis für einen eigenen Bericht ist hingegen eine echte Hilfe. Google mal nach "Vorlage für den Praktikumsbericht - systemkonzept" - der erste Treffer sollte Dir helfen. Evtl. gibt es von der BG RCI eine vergleichbare Hilfe, die Du dann auf jeden Fall vorziehen solltest.

    Viel Erfolg!


    Gruß Michael