Beiträge von marcha

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    Hallo Zusammen,
    wie häufig sollte man eine Baustelle als SiGeKo begehen? Kontrollieren.
    Zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus mit 25 Wohneinheiten.

    Gibt es dazu irgendeine Empfehlung?

    Ich denke, dass man mindestens alle 2 Wochen vor Ort sein sollte.
    Wenn besonders gefährliche Arbeiten gem. Anhang 2 der BaustellV durchgeführt werden, dann lieber wöchentlich.

    Wie seht ihr das?

    Im Internet habe ich übrigens noch folgenen Hinweis gefunden:

    "Baustellen unterliegen in der Regel einem ständigen Veränderungsprozess. Regelmäßige oder mindestens bedarfsbezogene Baustellenbesuche, sind für eine erfolgreiche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination also erforderlich. Ein wochenlanges Fernbleiben des SiGeKo von der Baustelle kann für den Erfolg der Tätigkeit nicht förderlich sein. Jedoch ist auch dies im jeweiligen Einzelfall gesondert zu bewerten. Sollte z.B. schon zu Beginn einer Baustelle feststehen, dass Firmen durch den Bauherrn beauftragt werden, die bereits mehrfach und über Wochen dieselbe Tätigkeit gemeinsam ausgeführt haben, ist eine „degressive“ bzw. kontinuierlich verminderte Koordination ausreichend. Letzteres dürfte jedoch eher der Einzelfall sein."
    Quelle: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…id=DE&did=16019


    Sonnige Grüße,
    Marcha

    Hallo Zusammen,
    früher gab es doch mal Fluchttüren, die mit einem Schlüssel geöffnet werden mussten, der wiederum in einem Kasten neben der Tür hing.
    Meist mit einer Glasscheibe zum einschlagen.

    Nach meinem Kenntnisstand sind die nicht mehr erlaubt und auch so gut wie nicht mehr anzutreffen.

    Jetzt habe ich bei einer Begehung eine Feuerlöscherkasten mit Schlüssel hinter Glas gefunden.
    Ist das zulässig?

    Nach meiner Einschätzung nicht. Was bei der Tür nicht zulässig ist, ist sicherlich ebenfalls nicht an dem Kasten zulässig.
    Seht Ihr das genauso?

    Besten Dank,
    Marcha

    Hallo nj1964,
    der Bauleiter muss umgehend die Gerüstebenen sperren. Anderfalls nimmt er einen Unfall billigend in kauf.
    Gem. der Vorgehensweise des NU fehlen ja auch in der Ebene in der gearbeitet wird die Konsolen. Das geht definitiv nicht.
    Ich würden den Untersagen auf dem Gerüst zu arbeiten. Gerne würde ich mir deren Gefährdungsbeurteilung erläutern lassen.

    Die von Dir beschriebene Zwickmühle erleben wir immer wieder. Ich kann auch nicht nachvollziehen warum viele Bauherren (auch Kommunen) die ausführenden Firmen mit Leistungen ge, Baustellenverordnung beauftragen. Da wird mitunter der Bock zum Gärtner gemacht.

    Durch das Schriftstück gibt es immerhin einen schriftlichen Beweis das der Bauleiter davon wusste. Erleichtert das Vorgehen bei einer Unfallaufnahme ;)
    Natürlich soll es nicht so weit kommen!!!

    Als Bauherr würde ich fragen ob der Mörtel, wenn er hinunterfällt und länger dort liegt nicht bereits zu trocken ist.

    Beste Grüße,
    marcha

    Moinsen Zusammen! (_)?
    Ich habe eine Frage bezüglich der ASR A1.8 "Verkehrswege"
    http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=5

    Da steht in der Tabelle 1 "Maximale Neigungen für unterschiedliche Nutzungsarten von Schrägrampen"

    Schrägrampe beim Einsatz von Flurförderzeugen ohne Fahrantrieb
    bzw. manuell zu bewegender Transportmittel 3,5° (6 %)

    Was bedeutet der Wert in der Klammer?
    Ich dachte zunächst das der Wert ohne Klammer den Durchschnitt bezeichnet und der Wert in der Klammer den Maximalwert.
    Die Überschrift der Spalte lautet jedoch "Maximalwert, also nicht der Durchschnitt.

    Beste Grüße,
    Marcha

    Guten morgen zusammen,

    wie genau läuft eine Prüfung vor Inbetriebnahme von Anschlagpunkten ab?
    Eine Sicht- und Funktionsprüfung reicht doch sicherlich nicht aus, oder?
    Die muss doch der Benutzer vor der Verwendung eigenständig durchführen.

    Ich vermute, dass ein Zugversuch durchgeführt werden muss.
    Liege ich damit richtig.


    Besten Dank,
    Marcha

    Hallo Zusammen,
    wir haben unter eine Halle einen Krichkeller. Die Decke über den Krichkeller soll jetzt von unten gedämmt werden.
    Leider war der Bereich nicht wirklich dicht, so dass recht häufig Ratten in dem Krichkeller gehaust haben.

    Jetzt hat die ausführende Firma zurecht bedenken bezüglich evtl. Kontaminierung durch Rattenkot.

    Kann mir da jemand einen Tipp bezüglich Beprobung zusenden.

    Wie viele Proben? Wie viele Proben je 100 m² oder so?

    Auf welche Bakterienstämme müssen die Proben untersucht werden?

    Besten Dank und Gruß,
    Marcha

    Hallo Dalten,

    ich kenne nur die beiden folgenden Normen.
    DIN EN 15620 "VerformungsgrenzenFreiräumeToleranzen"
    DIN EN 15512 "AuslegungBerechnung"

    @RaBau habt ihr die 10% Prozent Regel für euch so entschieden oder woher kommt der Wert.
    Wir haben nämlich eigentlich einige Regale die mit dem theoretischen Ansatz der DIN EN Norm nicht mit der eingelagerten Last verwendet werden dürfen.
    Da würde uns die 10% Toleranz schon ein ganzes Stück weiter bringen.

    Beste Grüße,
    Marcha

    Ein wichtiger Punkt des SCC Managementsystems ist es, dass der größte Teil der Mitarbeiter (90 % der operativen MA) schulst und prüfst.

    Schulen darfst Du als Fachkraft für Arbeitssicherheit immer.

    Für die Prüfungen für die operativen Führungskräfte (Polier, Bauleiter, Montageleiter, der vor Ort das Sagen hat) und für im Ausland anerkannte operative Mitarbeiter einen zugelassenen Prüfer.


    Die Themen der Schulung sind:

    Für operative Mitarbeiter gelten folgende Themen:

    • A Arbeitsschutzgesetzgebung und -überwachung
    • B Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen
    • C Umgang mit Gefahrstoffen
    • D Brand- und Explosionsgefahr
    • E Arbeitserlaubnisschein-Verfahren und Arbeiten in engen Räumen
    • F Einsatz von Werkzeugmaschinen, Handwerkzeugen, Baumaschinen und -geräten, Schweiß- und Elektrogeräten sowie sonstigen Arbeitsmitteln
    • G Förder- und Hebetechnik, Verkehrswege
    • H Arbeiten auf hoch- und tiefgelegenen Arbeitsplätzen
    • I Persönliche Schutzausrüstung


    Für operative Führungskräfte gelten folgende Themen:

    • A Arbeitsschutzgesetzgebung und Europäische Richtlinien
    • B Unfallursachen und Folgerungen für die Sicherheitspolitik
    • C Methoden zur Förderung des Arbeitsschutzes
    • D Arbeitsverfahren und Arbeitsgenehmigungen
    • E Gefährdungsbeurteilung
    • F Brand- und Katastrophenschutz, Notfallplanung und Erste Hilfe
    • G Risiken und Schutzmaßnahmen bei ...

      • G1 ... Lärmexpositionen
      • G2 ... Arbeiten an elektrischen Anlagen und mit elektrischen Betriebsmitteln
      • G3 ... Strahlenexpositionen
      • G4 ... hoch und tief gelegenen Arbeitsplätzen, Verkehrswegen und Leitern
    • H Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Umgang mit Abfällen sowie wasserrechtliche Vorschriften
    • I Ergonomie am Arbeitsplatz, Alkohol- und Drogenproblematik am Arbeitsplatz


    Dank Wikipedia schnell aufgelistet: http://de.wikipedia.org/wiki/SGU_(Regelwerk)

    Gruß, Marcha

    Hallo,

    Auszug aus der BetrsSichV:

    Rohrleitungen unter innerem Überdruck für entzündliche, leichtentzündliche, hochentzündliche,
    ätzende, giftige oder sehr giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten...


    Um die Frage zu beantworten muss man wissen welcher Stoff genau.
    Weiterhin ist das Gesamtvolumen der Rohrleitung wichtig.

    Hast Du weitere Angaben?

    Beste Grüße,

    Marcha

    Hallo,

    nach meinem Kenntnissen ist der e-check auch deutlich mehr als eine Geräteprüfung gem. BGV A3.

    Beim e-check wird die gesamte Gebäudeinstallation mit berücksichtigt und diesen Check gibt es definitiv nur bei Elektrofachbetrieb.

    Beste Grüße,

    Marcha

    Hallo verehrte Kollegen,

    ich möchte mal eine Diskussion zum Thema Bestandsschutz im Sinn der Betriebssicherheitsverordnung 2015 anstoßen.

    Ich sehe das so:
    Zum einen gibt es in der Betriebssicherheitsverordnung im Anhang eine Mindestvorschriften für (fast) alle Arbeitsmittel,
    zum anderen muss die Gefährdungsbeurteilung den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Verwendung es Arbeitsmittels berücksichtigen.
    Da die Gefährdungsbeurteilung jetzt nun regelmäßig (alle 2 Jahre ?!?) durchgeführt werden muss, muss auch alle zwei Jahre der zu dem Zeitpunkt aktuelle "Stand der Technik" herangezogen werden.

    Demnach existiert ein Bestandsschutz aus meiner Sicht nicht mehr.

    Wie ist Eure Meinung zu dem Thema?

    Evtl. wurde das Thema hier bereits diskutiert. Dann bitte ich einmal um den Link.

    Euch einen sonnigen Sonntag!

    Marcha

    Ich habe eine Frage zu Brandschutzanforderungen im Bereich einer Turnhalle.

    Es handelt sich um eine Einfeldturnhalle mit zwei Umkleideräumen und ein Schitzrichterraum.

    Ist der Flur in dem Bereich ein notwendiger Flur gem. Landesbauordnugn?

    Kann man das überhaupt so pauschal beantworten?


    Beste Grüße,

    Marcha