Hallo Thomas,
danke für die Definition. Mein Problem ist jedoch etwas anders und die § 70 StVZO greift da glaub ich nicht:
Wir fahren schwere Stahlträger und haben in der Regel noch Stützenteile, Kleinteile in GiBos und/oder Paletten mitzuliefern. Gesamtgewicht der LKWs bleibt in der Regel unter 40to. Mit entsprechender Verpackung, Rutschsicherung und Verzurrung etc. spricht meiner Ansicht nach weder auf "normalen" noch auf Teleskopsattelzügen etwas dagegen, diese Ladung mitzunehmen.
Wir stoßen aber immer wieder auf Gegenwehr der Spediteure. Das Argument ist dann immer das gleiche: So verladen, wäre das "geteilte Ladung" und dürfte so nicht gefahren werden. Die Einen behaupten, das anteilige Gewicht der kleineren Teile zu den großen Stahlträgern wäre hier maßgebend. Die Anderen sagen, das Volumen sei das Argument. Wieder Andere sagen, das Größenverhältnis sei die Bemessungsgrundlage für geteilte Ladung. Schriftlich dazu etwas vorlegen konnte mir noch keine Spedition dazu. Erwischt oder bestraft worden ist komischerweise auch noch nie jemand.
Vielleicht muss ich mal die Polizei befragen
Grüße aus dem wilden Süden von Gert