Hallo liebe Forianer,
grundsätzlich ist das Verfahren von Fahr- oder Rollgerüsten nur erlaubt, wenn sich keine Personen auf dem Gerüst aufhalten. Wir haben nun aber ein Projekt, bei dem sich das Gerüst im Innenbereich auf ebenem (Doppel-)Boden befindet. Die Gerüsthöhe ist ca. 3 Meter bei einer Grundfläche von 2,5 mal 2 Meter. Die Monteure müssen im Bereich der Unterhangdecke (diese ist mit einem Grid von 1,2 mal 1,2 Meter ausgeführt) Nivellierarbeiten durchführen. Es befindet sich demnach auch nur ein Mitarbeiter mit einem 13er Schraubenschlüssel auf dem Gerüst. Ich sehe in dieser Situation die Gefahr als quasi nicht gegeben, dass das Gerüst durch das Verschieben umkippt und überlege ob ich meine Gefährdungsbeurteilung für diesen Fall entsprechend umbaue.
Übersehe ich dabei eventuell was? Durch welche Gefährdungen kann die Person da oben noch abstürzen oder verletzt werden, wenn das Gerüst verschoben wird? Gibt es eventuell eine Vorschrift die diese Ausnahme grundsätzlich ausschliesst?
Ich sage schon mal DANKE für Eure fachliche Meinung dazu!
Viele Grüsse vom EHS Mann