Beiträge von EHS-Mann

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    Hallo liebe Forianer,

    grundsätzlich ist das Verfahren von Fahr- oder Rollgerüsten nur erlaubt, wenn sich keine Personen auf dem Gerüst aufhalten. Wir haben nun aber ein Projekt, bei dem sich das Gerüst im Innenbereich auf ebenem (Doppel-)Boden befindet. Die Gerüsthöhe ist ca. 3 Meter bei einer Grundfläche von 2,5 mal 2 Meter. Die Monteure müssen im Bereich der Unterhangdecke (diese ist mit einem Grid von 1,2 mal 1,2 Meter ausgeführt) Nivellierarbeiten durchführen. Es befindet sich demnach auch nur ein Mitarbeiter mit einem 13er Schraubenschlüssel auf dem Gerüst. Ich sehe in dieser Situation die Gefahr als quasi nicht gegeben, dass das Gerüst durch das Verschieben umkippt und überlege ob ich meine Gefährdungsbeurteilung für diesen Fall entsprechend umbaue.

    Übersehe ich dabei eventuell was? Durch welche Gefährdungen kann die Person da oben noch abstürzen oder verletzt werden, wenn das Gerüst verschoben wird? Gibt es eventuell eine Vorschrift die diese Ausnahme grundsätzlich ausschliesst?

    Ich sage schon mal DANKE für Eure fachliche Meinung dazu!

    Viele Grüsse vom EHS Mann

    Hallo Kollegen,

    danke für die Antworten. Ich werde nunmehr zwei Lösungsvorschläge im Projekt diskutieren: Einsatz von Betonelementen als Absperrung (ähnlich wie auf den Autobahnbaustellen). Diese sollten miteinander verkettet werden, so das ein Verschieben erschwert wird. Eines der Elemente wiegt ca 420 kg, verketten würde ich dann jeweils ca. 3 - 5 Stück (und bei den Preisen von ca. 230 Euro pro Stück bekommt unser Kaufmann wahrscheinlich wirklich Gänsehaut).

    Oder als zweite Variante einen der vorgeschlagenen drehbaren Teleskoplader nutzen und diese nur längs zur Fassade fahren lassen.

    Viele Grüße vom EHS Mann

    Hallo liebe Mitstreiter,

    heute hab ich mal eine Frage, ob Ihr eventuell Lösungsvorschläge habt. Folgende Situation:

    Wir beginnen eine Baustelle, bei der in einer Halle an der Decke Rohre (bis DN500) montiert werden sollen. Die Halle ist sehr groß und hoch und hat mehrere Ebenen. Das Konzept der Rohrmontagen ist prinzipiell schon klar, wir wollen mit Gerüsten, Hubarbeitsbühnen und einem Teleskopstapler arbeiten. Nun ist die Schwierigkeit aus EHS-Sicht aber, dass die Montagen in der Rohbau-Halle ohne Fassaden stattfinden - auch in der oberen Ebene. Da die Fassde noch nicht montiert ist, besteht hier Absturzgefahr - diese wurde mittels "üblicher" 3-teiliger Baugeländer gebannt. Wir wollen aber in den Randbereichen der Halle mit den Manitous fahren. Diese Maschinen haben ja nun etwas mehr Kraft als ein Mensch und würden vermutlich die Absperrungen (aus Holz) durchbrechen. Nun suche ich nach Möglichkeiten, wie wir ein sicheres Arbeiten in den Randbereichen für den Manitou ermöglichen können (und auch für die Hubarbeitsbühnen). Momentan sehe ich da wenige Möglichkeiten...hält ein Bauzaun aus Metall?...gibt es eventuell schon Erfahrungen für den Einsazfall?

    Ich bin schon gespannt, ob Ihr eventuell einen Tipp für mich habt.

    Viele Grüße vom EHS Mann!

    Hallo Knipsmaus,

    bei der BG ETEM habe ich einige gute Infos gefunden:

    https://www.bgetem.de/medien-service…en-in-schaechte

    eventuell helfen Dir auch die pdfs im Anhang weiter. Das ist auch mal eine Job Safety Analyse drin die wir als Basis für die Unterweisung genutzt haben.

    Ansonsten ist es wirklich wichtig, sich mit der Situation vor ort vertraut zu machen.

    Viele Grüße

    EHS-Mann

    Hallo Kollegen,

    bei unserem letzten OHSAS Audit wurde bemängelt, dass wir nicht für jeden Unfall / Vorfall eine Vorfalluntersuchung durchführen - dies wird nach OHSAS Kapitel 4.5.3.1 gefordert. Damit das Vorgehen in Zukunft sauber geregelt ist, würde ich es gern aufschreiben. Wie ist dies bei Euch gehandabt? Habt Ihr das Thema in einer Verfahrensanweisung mit erfasst oder ist eventuell eine eigene Anweisung zu dem Thema vorhanden.

    Schon mal besten Dank für ein paar Infos dazu.

    Viele Grüße vom EHS Mann

    Guten Tag Kollegen,

    wir sind gerade dabei einigen Personen Unternehmerpflichten zu übertragen. Unser Formblatt ist dabei stark in Anlehnung an die BGI508 entworfen. Nun habe ich dabei ein kleine Deutungsproblem mit dem Wording - eventuell kann mir hier ja jemand weiterhelfen.

    In der Vorlage steht drin:


    ...die dem Unternehmer hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren obliegenden Pflichten übertragen, in eigener Verantwortung:


    − Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten*)

    Anweisungen zu geben und sonstige Maßnahmen zu treffen*)

    eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen*)


    arbeitsmedizinische Untersuchungen oder sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen zu veranlassen*)


    Mein Deutungsproblem liegt nun gleich bei dem rot gefärbten Wort "Einrichtungen". Was ist damit gemeint? Kann man das genauer beschreiben ohne dabei ein Inhaltseinschränkungen hinnehmen zu müssen? Verstehe ich das richtig mit: "Schutzeinrichtungen" oder "Einrichtungen zum Arbeitsschutz"? Oder geht damit schon etwas vom Sinn dieses Punktes verloren?

    Vielen Dank sagt schon mal

    der EHS Mann

    Hallo SIFA Gemeinde,

    wir haben manchmal das Thema, das nach Abschluss von Projekten die dort genutzten Verbandkästen wieder ins Hauptbüro kommen. Diese Kästen sind natürlich nicht mehr vollständig - aber was fehlt alles?? Wie macht Ihr das in der Praxis? Prüft Ihr die Vollständigkeit selbst in der Firma, oder habt Ihr eine bessere Idee für mich? Aktuell liegen bei mir 3 mehr oder weniger vollständige Verbandkästen und ich komme nicht dazu mich um deren Inhalt zu kümmern.

    Danke schon mal für Eure Antworten.

    Viele Grüsse vom EHS Mann

    Hallo,

    wir sind gerade an der Planung von ein paar Lüftungsanlagen. Diese haben nun auch ein paar Wartungsöffungen und Bedienelemente. Dabei hat sich die Frage ergeben, in welcher Höhe diese Elemente max. sein dürfen, wenn man sie vom Boden aus bedienen soll (sonst kommt ja das Thema Arbeitsbühne mit den entsprechenden Kosten dazu).Ich stehe bei der Frage gerade auf dem Schlauch in welcher Vorschrift ich dazu fündig werden könnte. Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen?

    Gruss vom EHS Mann

    Hallo,

    aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, für vorhandene (geprüfte) Methoden noch Ergänzungen einzufügen. Bei dem Vorschlag des Betriebsarztes wird in dem Fall sogar der Begriff "Belastung" falsch verwendet. Nach der Definition des IAG ist Belastung: "Die Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psyschich einwirken" - das ist somit ein neutraler Begriff. Also -aus meiner Sicht- nur eine komplette Methode verwenden, ohne Abänderungen und Ergänzungen. Welche Methode das wird sollten aber auf breiter Ebene im Betrieb festgelegt werden. Eventuell lässt sich ja der Betriebsarzt entsprechend überzeugen.

    Viele Grüsse aus Dresden vom EHS Mann

    Hallo,

    interessant ist sicher die Fahrtzeit. Unseren Leuten sage ich immer: Selbst fahren auf Dienstwegen ist Arbeitszeit, nach 8 Stunden Arbeit ist daher keine lange Rückfahrt in den Betrieb mehr zulässig. Falls mehrere Leute im Auto sitzen können sich diese ja auf der Rückfahrt ablösen - was ist aber mit dem Beifahrer, hier ist mir keine eindeutige gesetzliche Regelung bekannt, ob die Mitfahrer dann Pausenzeit haben. Dies ist bei uns jedenfalls extra betriebsintern für alle Dienstfahrten und Dienstreisen geregelt.

    Der BG-Versicherungsschutz ist aus meiner Sicht für die Arbeitnehmer in diesen Fällen zwar gegeben, aber je nach Einzelfall / Sachlage kann die Versicherung den Arbeitgeber nach Schadensfällen in Regress nehmen (Organisationsverschulden).

    Viele Grüsse - EHS Mann

    Hallo,

    zu dem Thema solltest Du in die ASR A1.8 schauen, dort sind einige Bedingungen für den Zugang zu einem Podest beschrieben - so steht z.B. im Abschnitt 4.6.1, dass Leitern nur im Ausnahmefall als Zugang installiert werden dürfen - sonst ist hier eine Treppe erforderlich.

    Gruss EHS Mann

    Hallo,

    ich habe bei allen Unterlagen, die neu rausgehen (z.B. Baustellenordnung, projektbezogene Gefährdungsbeurteilungen usw.) die neuen Bezeichnungen eingefügt und jeweils dahinter in Klammern die alte Benennung gelassen (ehemals XXX). Bei der Umbennenung hatte ich jeweils die Transferliste mit Suchfunktion genutzt und bisher alle Bezeichnungen zuordnen können - die Liste erscheint also vollständig.
    Was mir in der Liste aufgefallen ist, dass auch in der neuen Nomenklatur die gleiche Regel mehrere Bezeichnungen hat, z.B. hat die BGV C22 / GUV-V-C22 nun auch wieder zwei Namen: DGUV Vorschrift 38 und DGUV Vorschrift 39 :( . Da scheint es also keine Vereinfachung oder Vereinheitlichung zu geben. Während bisher in solchen Fällen die Nummer wenigstens identisch war, wird in der Transferliste einfach durchnummeriert, so dass man sich nun mit mehreren fortlaufenden Nummern beschäftigen darf, obwohl die Inhalte exakt die gleichen sind. Diese Logigk hat sich mir noch nicht erschlossen.
    Jedenfalls wird mich das Thema noch eine ganze Weile beschäftigen, da ich nicht nur auf Grund der Umbenennung ein Dokument aktualisiere, sondern immer erst bei einem Änderungsanlass die neue Bezeichnung mit einfüge.

    Viele Grüsse vom EHS Mann

    Hallo,

    auch aus meiner Sicht auf jeden Fall erst mal den kollektiven Schutz anstreben. Falls Ihr doch auf PSAgA zurückkommen müsst - Seilsysteme zur Sicherung gibt es öfter mal auf Dächern, diese Hersteller können Dich dann sicher auch für Euren Fall beraten.

    Viele Grüße

    EHS Mann

    Hallo liebe Arbeitsschützer,

    ich habe mir heute einen Lufttrockner angesehen, den unsere Firma gekauft hat. Einige Rohre und Oberflächen an der Anlage haben eine Temperatur von ca. 75°C (gemessen). Teilweise kleben Warnhinweise an der Anlage, aber es fehlt jeglicher Berührungsschutz oder Isolierung. Nun habe ich schon eine Weile gesucht, werde aber nicht so recht fündig ab welcher Oberflächentemperatur eine Isolierung oder ein Berührungsschutz gebaut werden muss. In der Betriebsanleitung des Herstellers steht, das bei Temperaturen über 80°C Vorkehrungen gegen versehentliches Berühren getroffen werden müssen - die Angabe erscheint mir aber doch schon sehr hoch. Könnt Ihr mir Quellen nennen, die mich (und unseren Endkunden) hier weiter bringen?

    Danke schon mal sagt

    der EHS Mann

    Hallo,

    anbei mal unser Informationsblatt für Fremdfirmen.

    Die Leute sind ja im Wesentlichen über die Besonderheiten der Firma zu informieren (nachweisbar). Eine Unterweisung zu den allgemeinen Arbeitsschutzthemen (z.B. Umgang mit der Leiter) kann man als gegeben voraussetzen - oder im Zweifelsfall per Unterweisungsnachweis vorlegen lassen.

    Für kleine Arbeiten händigen wir daher dieses Blatt aus - größere Projekte benötigen sicher eine separate Betrachtung (z.B. per Baustellenordnung).

    Gruss vom EHS Mann

    Danke für Eure Antworten, meine Meinung ging schon in die gleiche Richtung.

    Wir werden dann nun vermutlich die Möbel so stellen.

    SIFABSB: Die Tür gibt es schon und es ist eine Brandschutztür, d.h. der Umbau würde richtig Geld kosten - daher ja der "Knick"


    Viele Grüsse vom EHS-Mann

    Hallo SIFA Gemeinde,

    für unser Büro diskutieren wir gerade eine neue Einrichtungsvariante. Wie immer sollen dabei auf weniger Raum mehr Leute untergebracht werden. Ich habe nun versucht die Bedingungen an den Arbeitsplätzen zu optimieren und konnte auch schon einige wichtige Anpassungen erreichen.
    Nun ergibt sich aber das Problem, das der Fluchtweg an einer Stelle zwischen zwei Arbeitsplätzen abknicken muß, um die Tür zu erreichen. Die Breite des Fluchtweges wird dabei an keiner Stelle eingeschränkt, aber auf dem Plan (siehe Anhang) sieht es doch recht ungewohnt aus, dass der Weg diese Kurve beschreibt. Eine Kennzeichnung des Wegeverlaufes auf dem Boden ist vorstellbar.
    In der ASR und anderen Vorschriften habe ich schon gesucht und keine Hinweise auf diese Situation gefunden. Kann mir von Euch jemand weiterhelfen, ob dieser Wegeverlauf zulässig ist?

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

    Viele Grüße vom EHS-Mann

    Hallo Michi,

    bei uns werden alle Unterweisungsnachweise eingescannt und zentral (fü alle Vorgesetzten erreichbar) abgelegt. Die Papieroriginale bleiben bei der SIFA (also bei mir)
    Zusätzlich dazu gibt es (ebenfalls an zentraler Stelle) eine Excel-Tabelle in der das Datum der jeweiligen Unterweisung pro Mitarbeiter gepflegt wird - so haben di Vorgesetzten immer einen aktuellen Überblick wann welcher Mitarbeiter wieder eine Unterweisung ebnötigt.

    Viele Grüße aus Dresden

    EHS-Mann

    Hallo Kollegen,

    ich habe auf der MAG-Website einen beeindruckenden Film zum Thema Alkohol gefunden. Diesen würde ich nun gern meinen Kollegen in einer Unterweisung zeigen.
    Leider kann ich während der Unterweisung nicht aufs Internet zugreifen (ja solche Räume gibt es ..). Kann mir jemand einen Tipp geben (oder den Link für einen Download) wie ich den Film auf meinen Laptop bekomme???

    Den Film ansehen geht hier:

    MAG Film-Alkohol

    Viele Grüsse

    EHS Mann