Beiträge von EHS-Mann

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    Rechtssicherheit in Sachen Arbeitsschutz bekommst Du nur, wenn nicht gearbeitet wird, aber wer möchte das schon.

    Das sehe ich komplett anders - Rechtssicherheit heißt im Ernstfall, den Richter zu überzeugen, dass man ausreichend Maßnahmen getroffen hat um Unfälle zu vermeiden. Kein Richter will eine 24h Überwachung oder die Verhinderung von Arbeit...


    Das ist dann wie bei der HU vom Auto. Zum Zeitpunkt der Prüfung keine Mängel festgestellt, kurz darauf kann alles mögliche passieren.

    ...und genau dass wird dann (trotzdem) als rechtssicher betrachtet. Oder im Umkehrschluss: ohne TÜV keine Rechtssicherheit..


    Aber ich denke wir sollten uns hier zu den Möglichkeiten von Erfolgskontrollen oder Wirksamkeitsprüfungen unterhalten.

    Viele Grüße

    EHS-Mann

    Hallo,

    bei uns führen die Vorgesetzten solche Gespräche monatlich als sogenannte "Sicherheitskurzgespräche" - oder auch "SKG". Unter diesem Stichpunkt findest Du auf den BG Websiten teilweise ganz gute Vorlagen mit kurzen Themen.

    Mit diesen Vorlagen, ein paar eigenen Ideen oder auch Unfallauswertungen der BGn sind so ca. 50 Vorlagen zusammengekommen (und werden ab und zu ergänzt).

    Dokumentiert wird das ganze auf Teilnehmerlisten, die auch die Möglichkeit bieten Vorschläge oder Fragen aufzunehmen - hab mal ein Muster im Anhang.

    Viele Grüße

    EHS Mann

    Hallo,

    bei uns haben die Auditoren im Rahmen des Arbeitsschutz-Audits darauf hingewiesen, dass sich die Vorgesetzten (regelmäßig) von die Wirksamkeit der Unterweisung überzeugen sollten. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist natürlich eine Dokumentation sinnvoll. Die Kontrolle kann z.B. im Rahmen von Begehungen erfolgen.

    Aus meiner Sicht ist die Wirksamkeitskontrolle noch ein ganzer Schritt weiter als die Erfolgskontrolle direkt nach der Unterweisung. Die Ausführungen des Auditors basierten wohl auf den Erfahrungen aus einer Gerichtsverhandlung und waren für mich auch gut nachvollziehbar.

    Ich überlege nun, wie und was man in diesem Punkt umsetzen kann. Begehungen gibt es ja häufiger mal, man müßte in diesem Zusammenhang nur noch hinschauen, ob die Unterweisungsthemen ungesetzt sind und das per Unterschrift der Begehungsteilnehmer dokumentieren.

    Viele Grüße

    EHS Mann

    Die Grundfrage ist: "Was wollt Ihr?"

    Hallo Guudsje,

    ne, die Grundfrage für dieses Thema war: an praktische Beispielen zu erfahren, wie andere Firmen mit dem Thema Beauftragung von Staplerfahrern umgehen und sicherstellen, dass die MA geeignet sind.?(

    Der Spagat zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung und die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen da natürlich mit rein, ich hätte halt nur gern ein paar Infos dazu wie es andere Firmen umsetzen.

    Ich nehme für unsere weitere Planung die Beiträge hier aber natürlich mit in die Betrachtung...8)...auch wenn nur ganz wenige Kollegen geschrieben haben, wie es bei ihnen mit der (möglichst rechtssicheren) Beauftragung eines Staplerfahrers praktisch läuft.

    Viele Grüße

    EHS Mann

    ...und: schöne Weihnachtszeit und schönen Jahreswechsel *maske*

    Moin,

    schaust Du hier und hier. Habt Ihr auch schon einen Plan, was Ihr mit den Personen macht, denen keine Eigung bescheinigt wird? :/

    Gruß Frank

    momentan wollen wir die Grundlagen klären, wie wir für uns vorgehen können - daher suche ich ja Praxisbeispiele für die Umsetzung - wir haben also noch keinen Plan. Ich weiß nur, dass es schwer wird im Fall der Fälle alternative Arbeitsplätze im Werk zu finden.

    Hallo SiFas,

    es gibt im Forum ja schon einige Beiträge zu dem Thema G25 (Vorsorge vs. Eignung usw.).

    Was ich aber aktuell nicht so recht finden konnte, sind ein paar Beispiele, wie eine Anwendung oder Umsetzung in der Praxis erfolgt.

    Konkret geht es mir um den Ablauf einer Beauftragung für einen neu ausgebildeten Staplerfahrer.

    Wann (mit welchen Unterlagen oder Nachweisen) erfolgt diese Beauftragung durch wen?

    Nutzt ihr dafür bei Euch die G25 als Eignungsuntersuchung? Wie ist das rechtlich abgeklärt?

    Weiterhin haben wir bisher für alle im Werk beauftragten Staplerfahrer die G25 regelmäßig als Vorsorge angeboten. Wir wollen dies nun nach Möglichkeit als regelmäßige Eignungsuntersuchung durchführen. Wie handhabt Ihr das Thema für die bereits beauftragten MA?

    Danke schon mal für ein paar Umsetzungsbeispiele. 😉

    Viele Grüße

    EHS Mann

    Hallo SiFas,

    wir haben für jeden Bereich eine Liste mit den BA´n (siehe Anhang). Auf dieser Basis ist die Dokumentation möglich, zu welchen BA die Unterweisung erfolgt (jeweils ein Kreuz setzen) und die MA können auch unterschreiben.

    Klar muss die Liste bei Notwendigkeit aktualisiert werden (geht bei uns mit Export aus Quentic mit vertretbarem Aufwand) - aber etwas Arbeit ist ja immer.

    Alle Gasflaschen sind Druckbehälter, die bei Erwärmung bersten / explodieren können - es ist also auch bei inerten Gasen sinnvoll, sich die Gegebenheiten genauer anzugucken - Stichwort Gefährdungsbeurteilung.

    Ich halte es jedenfalls für sinnvoll, sich den Einzelfall genauer anzusehen und dann eine nachvollziehbare Entscheidung zu treffen.

    Bewerte mal die Wahrscheinlichkeit, daß nachts wenn niemand vor Ort ist sich der Gefarhrstoff selbst entzündet.

    Ich hatte eigentlich auch nur von Brandereignissen gesprochen - nicht von selbstentzündlichen Gefahrstoffen :/.

    Es ist durchaus möglich, dass im Gebäude ein Brand entsteht - dieser sollte nun eben nicht auf die Gasflaschen übergreifen - nicht nur bei brennbaren Gasen, sondern auch bei allen Druckflaschen, weil diese eben bei Erwärmung explodieren können.

    Hallo,

    ich würde sagen: es kommt darauf an...

    Bei uns hat ein Prüfer auch schon gesagt, wenn solche Flaschen über Nacht dort stehen, gehören sie in einen Sicherheitsschrank - das Bereithalten zur Verwendung gilt nur während der Arbeitszeit.

    Gruss

    EHS Mann

    Du stehst an einer Kreuzung und bist umzingelt: Nach Norden ein wilder Nashorn, nach Osten ein schlecht gelaunter Büffel, nach Westen ein hungriger Tiger und nach Süden eine RIIIIESIGE Schlange! Was machst Du?

    ...als gelernter Ossi: ich stelle mich an der Schlange an... :Lach: