Hi,
also wir dokumentieren die jährliche Aktualitätsprüfung über das Aufkleben eines kleinen Prüfsiegels auf der BA - so ist auch vor Ort ersichtlich, dass die Aktualität auch Jahre nach der Erstellung noch gegeben ist.
Gruss
EHS Mann
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Neues Benutzerkonto erstellenHi,
also wir dokumentieren die jährliche Aktualitätsprüfung über das Aufkleben eines kleinen Prüfsiegels auf der BA - so ist auch vor Ort ersichtlich, dass die Aktualität auch Jahre nach der Erstellung noch gegeben ist.
Gruss
EHS Mann
Moin,
...vermutlich kennst Du das schon...aber zur "Sicherheit" hier ein Link zu den "Irrtümern im Arbeitsschutz":
Populäre Irrtümer im Arbeitsschutz
Gruss
EHS Mann
Rechtssicherheit in Sachen Arbeitsschutz bekommst Du nur, wenn nicht gearbeitet wird, aber wer möchte das schon.
Das sehe ich komplett anders - Rechtssicherheit heißt im Ernstfall, den Richter zu überzeugen, dass man ausreichend Maßnahmen getroffen hat um Unfälle zu vermeiden. Kein Richter will eine 24h Überwachung oder die Verhinderung von Arbeit...
Das ist dann wie bei der HU vom Auto. Zum Zeitpunkt der Prüfung keine Mängel festgestellt, kurz darauf kann alles mögliche passieren.
...und genau dass wird dann (trotzdem) als rechtssicher betrachtet. Oder im Umkehrschluss: ohne TÜV keine Rechtssicherheit..
Aber ich denke wir sollten uns hier zu den Möglichkeiten von Erfolgskontrollen oder Wirksamkeitsprüfungen unterhalten.
Viele Grüße
EHS-Mann
Hallo,
bei uns führen die Vorgesetzten solche Gespräche monatlich als sogenannte "Sicherheitskurzgespräche" - oder auch "SKG". Unter diesem Stichpunkt findest Du auf den BG Websiten teilweise ganz gute Vorlagen mit kurzen Themen.
Mit diesen Vorlagen, ein paar eigenen Ideen oder auch Unfallauswertungen der BGn sind so ca. 50 Vorlagen zusammengekommen (und werden ab und zu ergänzt).
Dokumentiert wird das ganze auf Teilnehmerlisten, die auch die Möglichkeit bieten Vorschläge oder Fragen aufzunehmen - hab mal ein Muster im Anhang.
Viele Grüße
EHS Mann
Hallo,
bei uns haben die Auditoren im Rahmen des Arbeitsschutz-Audits darauf hingewiesen, dass sich die Vorgesetzten (regelmäßig) von die Wirksamkeit der Unterweisung überzeugen sollten. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist natürlich eine Dokumentation sinnvoll. Die Kontrolle kann z.B. im Rahmen von Begehungen erfolgen.
Aus meiner Sicht ist die Wirksamkeitskontrolle noch ein ganzer Schritt weiter als die Erfolgskontrolle direkt nach der Unterweisung. Die Ausführungen des Auditors basierten wohl auf den Erfahrungen aus einer Gerichtsverhandlung und waren für mich auch gut nachvollziehbar.
Ich überlege nun, wie und was man in diesem Punkt umsetzen kann. Begehungen gibt es ja häufiger mal, man müßte in diesem Zusammenhang nur noch hinschauen, ob die Unterweisungsthemen ungesetzt sind und das per Unterschrift der Begehungsteilnehmer dokumentieren.
Viele Grüße
EHS Mann
Die Grundfrage ist: "Was wollt Ihr?"
Hallo Guudsje,
ne, die Grundfrage für dieses Thema war: an praktische Beispielen zu erfahren, wie andere Firmen mit dem Thema Beauftragung von Staplerfahrern umgehen und sicherstellen, dass die MA geeignet sind.
Der Spagat zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung und die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen da natürlich mit rein, ich hätte halt nur gern ein paar Infos dazu wie es andere Firmen umsetzen.
Ich nehme für unsere weitere Planung die Beiträge hier aber natürlich mit in die Betrachtung......auch wenn nur ganz wenige Kollegen geschrieben haben, wie es bei ihnen mit der (möglichst rechtssicheren) Beauftragung eines Staplerfahrers praktisch läuft.
Viele Grüße
EHS Mann
...und: schöne Weihnachtszeit und schönen Jahreswechsel
Oder geht es Dir primär um die körperliche Eignung?
genau darum geht es mir - an praktischen Beispielen...hab ich im Titel schon versucht so zu formulieren
Wenn ein Staplerfahrer bei uns seine Qualifikation nachgewiesen hat,
das ist genau die Frage: wie weist er seine Eignung / Qualifikation nach? Führt jemand dafür Eignungsuntersuchungen durch / Ist ein Arbeitsmediziner eingebunden....
Gruss
EHS Mann
Hallo,
danke erst mal für die vielen Grundlagenhinweise und Sicht auf die rechtliche Darstellung.
Gibt es auch noch praktische Beispiele, wie ein Staplerfahrer (möglichst rechtssicher) beauftragt wird? Wie handhabt ihr das aktuell?
Gruss
EHS Mann
Hallo,
genau weil das Thema so vielfältig ist, bin ich ja auf der Suche nach Erfahrungen und praktischen Umsetzungen. Bei uns wird sich wohl die Personalabteilung federführend darum kümmern, aber ich werde da bestimmt "beratend" tätig sein.
Viele Grüße
EHS Mann
momentan wollen wir die Grundlagen klären, wie wir für uns vorgehen können - daher suche ich ja Praxisbeispiele für die Umsetzung - wir haben also noch keinen Plan. Ich weiß nur, dass es schwer wird im Fall der Fälle alternative Arbeitsplätze im Werk zu finden.
Hallo SiFas,
es gibt im Forum ja schon einige Beiträge zu dem Thema G25 (Vorsorge vs. Eignung usw.).
Was ich aber aktuell nicht so recht finden konnte, sind ein paar Beispiele, wie eine Anwendung oder Umsetzung in der Praxis erfolgt.
Konkret geht es mir um den Ablauf einer Beauftragung für einen neu ausgebildeten Staplerfahrer.
Wann (mit welchen Unterlagen oder Nachweisen) erfolgt diese Beauftragung durch wen?
Nutzt ihr dafür bei Euch die G25 als Eignungsuntersuchung? Wie ist das rechtlich abgeklärt?
Weiterhin haben wir bisher für alle im Werk beauftragten Staplerfahrer die G25 regelmäßig als Vorsorge angeboten. Wir wollen dies nun nach Möglichkeit als regelmäßige Eignungsuntersuchung durchführen. Wie handhabt Ihr das Thema für die bereits beauftragten MA?
Danke schon mal für ein paar Umsetzungsbeispiele. 😉
Viele Grüße
EHS Mann
Hallo SiFas,
wir haben für jeden Bereich eine Liste mit den BA´n (siehe Anhang). Auf dieser Basis ist die Dokumentation möglich, zu welchen BA die Unterweisung erfolgt (jeweils ein Kreuz setzen) und die MA können auch unterschreiben.
Klar muss die Liste bei Notwendigkeit aktualisiert werden (geht bei uns mit Export aus Quentic mit vertretbarem Aufwand) - aber etwas Arbeit ist ja immer.
Alle Gasflaschen sind Druckbehälter, die bei Erwärmung bersten / explodieren können - es ist also auch bei inerten Gasen sinnvoll, sich die Gegebenheiten genauer anzugucken - Stichwort Gefährdungsbeurteilung.
Ich halte es jedenfalls für sinnvoll, sich den Einzelfall genauer anzusehen und dann eine nachvollziehbare Entscheidung zu treffen.
Wie unterscheiden sich die Brandfälle in der Nacht von denen am Arbeitstag?
...nach der Schnelligkeit einer möglichen Entdeckung / Reaktion? - je nach Werk und BMA eben...
Bewerte mal die Wahrscheinlichkeit, daß nachts wenn niemand vor Ort ist sich der Gefarhrstoff selbst entzündet.
Ich hatte eigentlich auch nur von Brandereignissen gesprochen - nicht von selbstentzündlichen Gefahrstoffen .
Es ist durchaus möglich, dass im Gebäude ein Brand entsteht - dieser sollte nun eben nicht auf die Gasflaschen übergreifen - nicht nur bei brennbaren Gasen, sondern auch bei allen Druckflaschen, weil diese eben bei Erwärmung explodieren können.
Typisch Bananenrepublik Deutschland
Wieso? Kannst Du Brandfälle in der Nacht ausschließen? Ich konnte die Erklärung nachvollziehen.
Hallo,
ich würde sagen: es kommt darauf an...
Bei uns hat ein Prüfer auch schon gesagt, wenn solche Flaschen über Nacht dort stehen, gehören sie in einen Sicherheitsschrank - das Bereithalten zur Verwendung gilt nur während der Arbeitszeit.
Gruss
EHS Mann
Du stehst an einer Kreuzung und bist umzingelt: Nach Norden ein wilder Nashorn, nach Osten ein schlecht gelaunter Büffel, nach Westen ein hungriger Tiger und nach Süden eine RIIIIESIGE Schlange! Was machst Du?
...als gelernter Ossi: ich stelle mich an der Schlange an...
Hallo,
wesentlich preiswerter und an vielen Stellen verfügbar ist übrigens auch Trinkwasser aus der Leitung...und auch besser geprüft als Mineralwasser.
Bei uns darf man dann in dieses Trinkwasser Sprudel reinmachen - auf Firmenkosten.
Gruss
EHS-Mann